Begründung: Die Klägerin hatte im Vorverfahren AZ 27 Cg 143/03b des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gegen die beklagte Verlassenschaft einen Pflichtteilsanspruch von 363.057,61 Euro geltend gemacht. Als einziger Tochter des am 14. August 2002 verstorbenen Erblassers stehe ihr die Hälfte des Reinnachlasses zu. Die im Testament vom 2. August 2002 angeordnete Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB sei nicht berechtigt gewesen. Der Reinnachlass habe nach den Ergebnissen des A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind mit zusammen 9/15 Anteilen, die Antragsgegner mit insgesamt 6/15 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien, auf der sich zwei getrennt errichtete Häusertrakte befinden. Die Häuser beinhalten insgesamt 16 Wohnungen. Es besteht eine Benützungsvereinbarung, nach der jeweils mit einem 15-tel Miteigentumsanteil die Benutzung einer bestimmten Wohnung verbunden ist und die 16. Wohnung als Hausbesorgerwohnung dient. Die Miteigentümer stehen zuein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Czernich, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dipl. Ing. Elert B*****, vertreten durch Mag. Michael Köllner, Rechtsanwalt in München, und ... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf § 5j KSchG begehrte der Kläger von der Beklagten die Zahlung von insgesamt EUR 58.581,63 sA sowie die Herausgabe eines fabriksneuen PKW der Marke VW Passat W 8, wobei im Klagebegehren der Beklagten das Recht eingeräumt wurde, sich von der Herausgabeverpflichtung durch Zahlung von EUR 40.000,- zu befreien. Die Beklagte, die in Deutschland einen Versandhandel betreibe, habe dem Kläger drei Gewinnzusagen gemacht, aus denen er die geltend gemachten Ansprüche ab... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der - nun (auch schon in erster Instanz) - durch einen frei gewählten Rechtsanwalt vertretene Beklagte führt als Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung die Notwendigkeit der Bestellung eines Prozesskurators an, deren Beantwortung Voraussetzung dafür sei, ob nicht das gesamte Verfahren als nichtig zu beurteilen sei. Da die zweite Instanz eine Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz verneint hat, kann diese Nichtigkeit nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp können Prozesshindernisse in höherer Instanz nicht mehr wahrgenommen werden, wenn dem eine noch bindende Entscheidung entgegensteht. Diese im § 42 Abs 3 JN insbesondere für die Unzulässigkeit des Rechtswegs normierte Rechtsfolge gilt nach Lehre und Rechtsprechung für alle Prozesshindernisse (RIS-Justiz RS0007232). Hat sich die zweite Instanz - wie hier - mit dem Vorliegen der vom Revisionsrekurswerber in Frage ge... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 30. 8. 1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes zur Zahlung von ATS 550.000 sA zu verhalten. Die Beklagte habe anlässlich des Ausscheidens des Klägers aus einer bürgerlich-rechtlichen Erwerbsgesellschaft ein Gutachten über das diesem zustehende Abfindungsguthaben erstellt, das in mehreren Punkten fehlerhaft gewesen sei und zu einer um ATS 1,078.774 zu geringen Auszahlung an die Kläger gefü... mehr lesen...
Begründung: Die in Deutschland wohnhafte vormals Zweit- und nun allein Beklagte, eine deutsche Staatsangehörige - ihr Ehegatte, der vormals erstbeklagte österr. Kfz-Händler, ließ die Entscheidung zweiter Instanz unangefochten - war gemeinsam mit diesem solidarisch haftende Mitschuldnerin für einen von der klagenden österr. Bank am 3. Oktober 1996 in Österreich gewährten Kontokorrentkredit über 800.000 S, womit der vormals Erstbeklagte in Österreich den Ankauf von Kraftfahrzeugen fin... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine regulierte Agrargemeinschaft nach dem Steiermärkischen Agrargemeinschaftsgesetz. Sie ist Eigentümerin einer teils im hochalpinen Gelände gelegenen Liegenschaft, zu der unter anderem die "A*****waldung" gehört. Der Beklagte ist Hälfteeigentümer einer Landwirtschaft mit der Hofstelle "A*****" in A*****, mit der Anteilsrechte an der Klägerin verbunden sind. Er bewirtschaftet die Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Miteigentümer alleine. Der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 27. 10. 1998 hat die beklagte Partei der am 3. 12. 2001 verstorbenen Anna L***** Pflegegeld der Stufe 5 gewährt. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Klage führte zum Verfahren 28 Cgs 28/98d des Arbeits- und Sozialgerichts Wien, in dem das Begehren auf Zuerkennung eines über die Stufe 5 hinausgehenden Pflegegeldes abgewiesen wurde. Die Berufungsentscheidung vom 26. 11. 1999 wurde dem Vertreter der Klägerin am 17. 1. 2000 zugestellt. Die Entscheidung is... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit seiner außerordentlichen Revision releviert der Beklagte zur Zulässigkeit seines Rechtsmittels neuerlich die Rechtskraft der Entscheidung des Vorprozesses, in dem ein Dienstverhältnis verneint worden war. Dem steht jedoch bindend die rechtskräftige Entscheidung über die Prozesseinrede des Beklagten entgegen. Nach ständiger Rechtsprechung können Prozesshindernisse in höherer Instanz nicht mehr wahrgenommen werden, we... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Ausmaß der Dienstbarkeit und der Umfang der dem Berechtigten zustehenden Befugnisse richten sich nach dem Inhalt des Titels, bei dessen Auslegung insbesondere Natur und Zweck der Dienstbarkeit zur Zeit ihrer Einräumung zu beachten sind (SZ 53/149; NZ 1997, 165; RIS-Justiz RS0011720; zuletzt EvBl 1999/204). Dabei ist auf Beschaffenheit und Verwendung der beteiligten Liegenschaften Bedacht zu nehmen (EvBl 1999/204). Da... mehr lesen...
Begründung: Die Pensionistin Emilie K*****, die von der Beklagten ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 bezog, befand sich seit April 1995 im Seniorenheim der Klägerin. Für das sogenannte "betreute Wohnen" war ein monatlicher Grundbetrag von S 20.600 zu entrichten, der teils durch die eigene Pension, teils durch einen Zuschuß des Sozialhilfeträgers abgedeckt wurde. Nach einer Vereinbarung der Klägerin mit der Pensionistin war das jeweils zustehende Pflegegeld abzüglich eines Tasche... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Bauträgerin wurde mit Bescheid der Baubehörde vom 30. 8. 1993 die Bewilligung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Linz erteilt. Die Beklagte suchte am 8. 2. 1994 unter Vorlage eines Planes um die straßenpolizeiliche Bewilligung für die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlichem Gut an und nannte als Baubeginn den 1. 4. 1994 und eine voraussichtliche Baudauer von ca 16 Monaten. Die straßenpolizeiliche Benützungsbewilligung ... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 1. 1966 in Kanada geborene Kläger ist von Beruf Eishockeyspieler. Er ist im Sommer 1991 nach Österreich ausgewandert und spielte hier insgesamt fünf Saisonen bei österreichischen Bundesliga-Eishockeyvereinen als Eishockeyprofi. Zum Zeitpunkt der Beschlußfassung durch das Erstgericht spielte er bei einem Club der höchsten deutschen Eishockeyliga. Mit Bescheid vom 5. 9. 1996 wurde ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die erstbeklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum "Revisionsrekurs": römisch eins) Zum "Revisionsrekurs": Da die Vorinstanzen das Vorliegen des eingewendeten Prozeßhindernisses der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit verneint haben, kann dieser Einwand in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (vgl SZ 54/190; 1 Ob 2088/96g - inländische Gerichtsbarkeit ua). Da die Vorinstanzen das Vorliegen des eingewendeten Prozeßhindernisses der mangelnden i... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Hälfteeigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes mit der Hofstelle in G*****, bestehend aus den Liegenschaften EZ 4 KG H***** mit ca 38,67 ha, EZ 98 und 173 KG O***** mit insgesamt 23,2 ha und EZ 336 KG H***** mit einer forstwirtschaftlich genutzten Fläche von 2,868 ha. Bezüglich der Liegenschaft EZ 336 KG H***** besteht eine grundbücherlich einverleibte besondere Gütergemeinschaft zwischen den Streitteilen. Die Parteien sind weiters je zu 1/6... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der außerordentlichen Revision ist ausschließlich die Frage der inländischen Gerichtsbarkeit. Deren Mangel wird vom Gesetz als Nichtigkeitsgrund behandelt (§ 42 Abs 1 JN; Kodek in Rechberger ZPO § 477, RdZ 1). Hat sich aber das Berufungsgericht, wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung, mit dem Vorliegen einer Prozeßvoraussetzung befaßt, dieses - ebenso wie das Erstgericht - bejaht und die Nichtigkeit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 42 Abs 3 JN können Prozeßhindernisse nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine bindende gerichtliche Entscheidung hierüber vorliegt. Die Bindung besteht nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann, wenn sich das Gericht nur in den Gründen seiner Entscheidung mit dem Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen auseinandergesetzt hat (RZ 1988/61; RZ 1986/110; SZ 52/151 sowie SZ 54/190, diese mit zahlreichen diese An... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 17. September 1985 aus deren gleichteiligem Verschulden geschieden. Das Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wurde mit Vergleich vom 3. Dezember 1986 beendet. Nach Punkt 8 dieses Vergleiches bleibt die Liegenschaft EZ 1486 KG Ybbs „aus der Regelung ausgeklammert“. Punkt 10 des Vergleiches zufolge ist „das übrige eheliche Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse (......)......bereits a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Landeshauptstadt G*****, vertreten durch Dr.Thomas Stampfer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Ernestine D*****, vertreten durch Dr.Werner Thurner und Dr.Peter Schaden, Rechtsanwälte i... mehr lesen...