Begründung: Die Rechtsmittelwerberin macht als erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG die Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes iSd § 52 Abs 2 AußStrG geltend, weil das Rekursgericht ohne eigene unmittelbare Beweisaufnahme wiederum „ergänzende Feststellungen“ getroffen habe, obwohl der Oberste Gerichtshof bereits in seiner Vorentscheidung 10 Ob 102/08k eine solche Vorgangsweise für nicht zulässig erklärt habe. Rechtliche Beurteilung Der erkennende... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein auf § 49 EheG gestütztes Scheidungsbegehren des Mannes. Das Berufungsgericht sprach aus, die Ehe zwischen den Streitteilen werde aus beiderseitigem Verschulden der Parteien geschieden. 1.) Zur Revision der Beklagten: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte begehrt, der Oberste Gerichtshof möge die Entscheidungen der Vorinstanzen dahingehend abändern, dass das Scheidungsbegehren abgewiesen werde; hilfsweise wolle... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm und Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Fiona P*****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Günter S*****, vertreten durch Dr. Lothar Stix, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Sabine H*****, vertreten durch Dr. Bernd Schmidinger, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der wesentlichen Behauptung, mangels eines gültigen Schiedsvertrags sei der Aufhebungsgrund des § 595 Abs 1 Z 1 ZPO gegeben; darüber hinaus lägen aber auch die Aufhebungsgründe der Z 2, 4 und 6 leg cit vor, begehrt die Klägerin die Aufhebung folgender drei, jeweils in englischer Sprache abgefassten Entscheidungen des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, die in dem von der nunmehr Beklagten gegen die Klägerin angestrengten Verf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Mit Vertrag vom 12. 2. 2001 räumte die Klägerin der B***** GmbH (in der Folge: BI) an dieser Liegenschaft ein Baurecht ein. Mit Pfandrechtsbestellungsvertrag vom 22. 1. 2003 räumte die Klägerin der Beklagten auf ihrer Liegenschaft ein Pfandrecht über EUR 1,450.000,-- ein. Die Beklagte war zu 37 % Gesellschafterin der BI, an der auch die W***** AG-WiBAG (in der Folge: WiBAG) mittelbar... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Robert Hauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Haluk Ö*****, ohne Beschäftigung, *****, v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft Wien 7, *****. Mieterin der Wohnung top 12 war bis zu ihrem Tod im Jahr 1981 die Adoptivmutter des Nebenintervenienten, der seit 1976 in dieser Wohnung wohnt. Seit 1963 hat der Nebenintervenient in Wien 17, *****, einen Einzelraum mit Fenster auf den Hof gemietet; WC und Wasser befinden sich am Gang. Er hat diese Wohnung selbst nur kurze Zeit bewohnt und sodann untervermietet oder als Lagerraum verwendet. Die Untermietverträge h... mehr lesen...
Begründung: In der außerordentlichen Revision wird als erhebliche Rechtsfrage angeführt, das Berufungsgericht habe "zweifach gegen die Rsp zu § 488 Abs 4 ZPO" verstoßen. In der außerordentlichen Revision wird als erhebliche Rechtsfrage angeführt, das Berufungsgericht habe "zweifach gegen die Rsp zu Paragraph 488, Absatz 4, ZPO" verstoßen. Die Berufungsverhandlung am 27. November 2003 nahm nach dem Inhalt des Verhandlungsprotokolls nach dem Referat des Berichterstatters und den Par... mehr lesen...
Norm: ZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Die nach § 488 Abs 4 ZPO dem Berufungsgericht aufgetragene vorherige Bekanntgabe, dass es gegen die erstinstanzliche Würdigung eines Beweises Bedenken habe, um den Parteien Gelegenheit zu geben, eine neuerliche Aufnahme dieses Beweises durch das Berufungsgericht zu beantragen, kommt nach dem klaren Gesetzeswortlaut nur im Falle einer Beweiswiederholung durch das Berufungsgericht in Betracht, nicht aber bei einer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: War Grundlage der erstgerichtlichen Entscheidung nur eine mittelbare Beweisaufnahme, dann haben die Parteien im Berufungsverfahren auch nur ein Recht auf Wiederholung dieser mittelbaren Beweisaufnahme. Die mangelnde Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die nur den Zweck hätte, die mittelbar aufgenommenen Beweise (neuerlich) zu verlesen, kann dann aber keinen relevanten Verfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein Transportunternehmer, ging gegenüber einer Pressevertriebs- und einer Zeitungsvertriebsgesellschaft die Verpflichtung ein, deren Kunden in Vorarlberg mit Druckwerken zu beliefern. Am 8. 11. 1999 beauftragte er den Kläger mit der Auslieferung dieser Druckwerke ab 1. 12. 1999. In diesem Vertrag waren eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung vorgesehen. Am 31. 8. 2000 kündigte der Beklagte den mit dem Kläger geschlossenen Frachtvertr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der erkennende Senat erläuterte in der Entscheidung 1 Ob 17/99b (= SZ 72/129), § 488 Abs 4 ZPO bezwecke, eine Überrumplung der Parteien zu verhindern. Eine Pflicht, die verba legalia zu verwenden, könne dem Gesetz nicht entnommen werden. Auf deren Verwendung zu bestehen, hieße bei sonst gleichem Informationswert der Mitteilung an die Parteien wohl einem bloßen Formalismus das Wort reden (idS etwa auch 10 Ob 67/00a). ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Gemessen am Zweck des Gesetzes, das eine Überrumpelung der Parteien verhindern will, entspricht die aus dem Protokoll über die Berufungsverhandlung ersichtliche Vorgangsweise des Berufungsgerichtes § 488 Abs 4 ZPO (SZ 72/129; 10 Ob 67/00a). Es ist entscheidend, ob das Verhalten des Gerichtes dem durch § 488 Abs 4 ZPO gewährleisteten Informationswert entspricht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerinnen haben eingangs ihrer Revision ausgeführt, die Ehegattin eines Mitgliedes des Berufungssenats sei als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalversammlung der Beklagten in der Funktionsperiode 1999 bis 2004. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehöre gemäß § 434 ASVG unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht des Vorstandes der Beklagten und die Entlastung desselben. Die Gattin des Senatsmitgli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der vermeintliche Verfahrensmangel liegt nicht vor. Nach § 488 Abs 4 ZPO darf das Berufungsgericht, wenn es erwägt, von den Feststellungen des Erstgerichtes abzuweichen, nur dann von der neuerlichen Aufnahme eines in erster Instanz unmittelbar aufgenommenen Beweises Abstand nehmen und sich mit der Verlesung der Protokolle hierüber begnügen, wenn es vorher den Parteien bekanntgegeben hat, dass es gegen die Würdigung dieses B... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1. 10. 1997 als kaufmännischer Angestellter bei dem Beklagten beschäftigte Kläger war bereits ein Jahr danach allein für den Bereich des Einkaufs verantwortlich, wobei die Lieferscheine und Rechnungen vom Geschäftsführer nur noch darauf überprüft wurden, ob sie vom Kläger einer Überprüfung unterworfen worden waren. Da die Beklagte mit der Fertigung von Schraub- und Pressverbindungen im Bereich der Heizungs- und Sanitäranlagen tätig ist, benötigt sie als Rohmater... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO bzw als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens rügt der Kläger, dass keine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt wurde. Das Berufungsgericht hätte im Hinblick auf die vom Kläger bekämpfte Beweiswürdigung des Erstgerichtes von Amts wegen eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumen müssen oder den Kläger jedenfalls zu einer diesbezüglichen Klarstellung auffordern müssen. Als Nichtigkeit nach Paragraph 477, Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den unter diesen Revisionsgrund fallenden Rechtsmittelausführungen sei daher nur entgegengehalten, dass das Berufungsgericht in Behandlung einer Beweis- und Tatsachenrüge dann, wenn es aufgrund der Aktenlage Bedenken gegen die Richtig... mehr lesen...
Begründung: Der im Jahre 1954 geborene, am 21. 12. 1996 nach langjährigem apallischen Syndrom, das auf Grund eines Narkosezwischenfalls eingetreten war, verstorbene Rafalla El-K***** war lybischer Staatsbürger. Er kam im Sommer 1988 nach Wien, um in der Ordination des Beklagten eine Zahnextraktion vornehmen zu lassen. Der Beklagte stellte die Notwendigkeit fest, zumindest zwei Zähne zu ziehen und zwei bis drei Wurzelbehandlungen im Unterkiefer durchzuführen. Der Patient begehrte... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt. Wie die beklagte Partei an sich zutreffend aufzeigt, muss es sich dabei nach dem Wortlaut der zitierten Bestimmung nicht um eine "grundsätzliche" Rechtsfrage handeln. Das Abweichen des Gerichts zweiter Instanz von der Rechtsprechung... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 17. 12. 1996 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin hinsichtlich des in ihrem Eigentum stehenden PKW's Marke BMW 750 I (Erstzulassung 1. 2. 1995), für den bei der beklagten Partei ein Vollkaskoversicherungsvertrag (Kollisionskaskoversicherung) abgeschlossen worden sei, der u.a. - unter Zugrundelegung der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) - auch das Risiko der Entwendung, d... mehr lesen...
Norm: ZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Es ist entscheidend, ob das Verhalten des Gerichtes dem durch § 488 Abs 4 ZPO gewährleisteten Informationswert entspricht. Gibt das Berufungsgericht bekannt, dass es eine Beweiswiederholung zu dem klaren im Beweisbeschluss bezeichneten prozessentscheidenden Thema vorzunehmen gedenkt, dann war von vornherein klar, was Gegenstand der vom Berufungsgericht im Rahmen der Beweiswiederholung durch Verlesen des Aktes vor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemessen am Zweck des Gesetzes, das eine Überrumpelung der Parteien verhindern will, entspricht die aus dem Protokoll über die Berufungsverhandlung ersichtliche Vorgangsweise des Berufungsgerichtes § 488 Abs 4 ZPO (1 Ob 17/99b). Es ist entscheidend, ob das Verhalten des Gerichtes dem durch § 488 Abs 4 ZPO gewährleisteten Informationswert entspricht. Gibt das Berufungsgericht bekannt, dass es eine Beweiswiederholung zu d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 18. 11. 1991 als Vertragsarbeiter bei der Müllabfuhr beschäftigt. Im Dienstvertrag wurde die Anwendung der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Linz (im Folgenden VBO) vereinbart. Mit Schreiben der Beklagten vom 16. 7. 1997, das vom Kläger am 25. 7. 1997 übernommen wurde, wurde er gemäß § 31 Abs 2 lit b und c VBO entlassen. Der Kläger war bei der Beklagten ab 18. 11. 1991 als Vertragsarbeiter bei der Müllabfuhr beschäftigt. Im Di... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit der Parteien über die Zahlung des restlichen Entgelts für die Lieferung und Aufstellung eines gebrauchten Finnblockhauses (im folgenden nur Holzhaus) von 77.000 S sA war auch strittig, ob Vertragspartner des Beklagten der Kläger oder eine namensgleiche Gesellschaft mbH war. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Unabhängig vom Einwand der mangelnden aktiven Klagelegitimation sei die Restforderung (3. Rate) jedenfalls noch nicht fällig, weil eine... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Entspricht die Belehrung des Berufungsgerichts der Bestimmung des § 488 Abs 4 ZPO, ist es Sache der Parteien, die unmittelbare Aufnahme weiterer Beweise vor dem Berufungsgericht zu beantragen. Der Streitfrage, ob die Parteien auf die unmittelbare Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht verzichten können, kommt seit der ZVN 1983 im Hinblick auf § 281a ZPO und - seit der WGN 1989 - auf § 488 Abs 4 ZPO ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Erlaß der Finanzlandesdirektion für Salzburg vom 25. 3. 1987 wurde die Funktion eines Inspizierenden der Zollämter im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg intern ausgeschrieben. Die Bewerber hatten folgendes Anforderungsprofil zu erfüllen: 1. Die Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren Schule oder die Ablegung der Beamtenaufstiegsprüfung; 2. die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den gehobenen Dienst (gehobenen Zolldienst); 3. umfassende un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht stellte nach Beweiswiederholung folgenden Sachverhalt fest: Helmut K***** (im folgenden Hintermann) wandte sich im Herbst 1991 an seinen damals arbeitslosen und schwer verschuldeten Freund (im folgenden Gastwirt) mit der Mitteilung, daß ein näher genanntes Gasthaus zu pachten sei. Dieser sah für sich aber keine Möglichkeit, das Gasthaus zu pachten, weil ihm dafür die Voraussetzungen fehlten, worauf ihm sein Freund zusicherte, er werde dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ging am 16.2.1994 gegen 9.00 Uhr im Gemeindegebiet der beklagten Partei mit ihrem Ehegatten spazieren. Sie benützte den linken Fahrbahnrand der Kirchgasse. Die Fahrbahn war nicht gestreut, die Schneeauflage war teilweise niedergefahren, teilweise niedergetreten und wies eine verharschte Schneeschicht auf. Aufgrund der tiefen Temperaturen hatte sich Rauhreif gebildet, der auch die Straßen bedeckte. Sie trat auf mit Reif bedeckte Eisflächen, auf d... mehr lesen...