Begründung: Der Kläger begehrte in seiner am 19. 1. 2004 bei Gericht eingelangten Klage die Scheidung der mit der Beklagten am 29. 12. 1994 in Texas/USA geschlossenen Ehe aus deren Verschulden. Die Beklagte wendete Streitanhängigkeit ein; sie habe am 3. 12. 2003 beim Bezirksgericht Nueces in Texas eine Scheidungsklage eingereicht, das Verfahren behänge. Die dort ergehende Gerichtsentscheidung werde in Österreich anerkannt und sei vollstreckbar, weshalb in Österreich kein Parallelv... mehr lesen...
Begründung: Helga T*****wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 10.5.1982 gemäß § 1 Abs.2 EntmO beschränkt entmündigt, Dipl.Sozialarbeiter Günther H*****wurde zu ihrem Kurator und in der Folge zum Sachwalter gemäß § 273 Abs.3 Z 1 ABGB zur Besorgung aller Angelegenheiten bestellt (ON 65). Helga T*****bezieht nach wie vor eine Invaliditätspension einschließlich des Hilflosenzuschusses in Höhe von monatlich ungefähr S 8.000,--. Sie erhält von Edith G*****monatlich S... mehr lesen...
Begründung: Nach dem vom Erstgericht als bescheinigt angenommenen Sachverhalt wurde dem Gekündigten die Aufkündigung vom 8.3.1991 nach einem ersten erfolglosen Zustellversuch am 14.3.1991, bei dem im Postbrieffach des Gekündigten die Aufforderung hinterlassen wurde, am 15.3.1991 anwesend zu sein, nach neuerlichem Nichtantreffen des Gekündigten und unter Hinterlassung einer Hinterlegungsanzeige wiederum im Postbrieffach des Gekündigten noch am gleichen Tag durch Hinterlegung beim Zus... mehr lesen...
Norm: ZPO §473ZPO §509 Abs3ZPO §523ZPO §526 Abs1
Rechtssatz: In aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gebotener Anwendung des § 509 Abs 3 ZPO auch auf das Rechtsmittelverfahren vor den Rekursgerichten muss den Parteien zur Wahrung des rechtlichen Gehörs Gelegenheit gegeben werden, zu den Ergebnissen der Erhebungen oder Beweisaufnahmen Stellung zu nehmen. Falls sie nicht zur einer Vernehmung geladen werden, sind ihnen die Ergebnisse der Erhebung... mehr lesen...
Begründung: Das klageabweisende erstgerichtliche Urteil wurde dem damals noch nicht vertretenen Kläger nach § 17 Abs 1 und Abs 2 ZustG zugestellt. Nach Abs 3 leg. cit. gilt es mit dem 2. November 1989 als zugestellt. Am 21. November 1989, also innerhalb der vierwöchigen Berufungsfrist, beantragte der Kläger beim Erstgericht die Verfahrenshilfe im vollen Umfang und damit auch die Beigebung eines Rechtsanwalts. Der Bescheid über die Bestellung des beigegebenen Rechtsanwalts, Dr. Pet... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 BZPO §473
Rechtssatz: Der Beweis, daß ein auf dem Rückschein als Inhalt dieser Sendung bezeichnetes Zustellstück nicht enthalten war, ist zulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 369/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 10 ObS 369/90 Veröff: SSV - NF 4/151 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erlitt am 23.9.1969 einen Arbeitsunfall und bezieht deshalb von der beklagten Partei eine Versehrtenrente im Ausmaß von 25 v.H. der Vollrente. Zur Zeit der Zuerkennung der Rente bestanden die Unfallsfolgen in einem mit mäßiger Gibbusbildung, knöchern geheiltem Kompressionsbruch des ersten Lendenwirbels und einer Einschränkung der Rumpfbeweglichkeit. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr eine Versehrtenrente im... mehr lesen...
Norm: ZPO §473
Rechtssatz: Führt das Berufungsgericht Erhebungen zur Feststellung eines in der Berufung behaupteten Verfahrensmangels durch, so muss es, wenn nicht eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumt wird, den Parteien Gelegenheit geben, zu den Ergebnissen der Erhebungen Stellung zu nehmen. Entscheidungstexte 10 ObS 47/89 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 47/89 Ver... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den Zuspruch eines Betrages von 5262 S samt Anhang für zwei Rolläden, die er an den Beklagten verkaufte und lieferte. Nachdem der Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Bezirksgerichtes Salzburg erhoben hatte, stützte sich der Kläger auf den Wahlgerichtsstand nach § 104 JN. Er legte zum urkundlichen Nachweis die Durchschrift des Auftrages vom 22. April 1977 vor, aus der sich ergibt, daß der Gerichtsstand Salzburg ist. In der Sache brachte der Bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §473ZPO §526 C1
Rechtssatz: Wie im Rekursverfahren können auch im Berufungsvorverfahren ohne Formalitäten und ohne Zuziehung der Parteien vorzunehmende Beweisaufnahmen nicht zu einer Umwürdigung der in erster Instanz unmittelbar aufgenommenen Beweise führen; nur Feststellungen, die allein auf Grund mittelbarer Beweisaufnahmen und (oder) durch Urkundeneinsicht getroffen werden, können geändert werden. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §473ZPO §526 Abs1 C1
Rechtssatz: Die Regelungen des Berufungsvorverfahrens (§ 473 Abs 2 ZPO) und des Rekursverfahrens (§ 526 Abs 1 ZPO) stimmen darin überein, daß das Rechtsmittelgericht zwar die ihm erforderlichen erscheinenden Erhebungen durchführen oder veranlassen kann, aber keine mündliche Verhandlung anzuordnen hat. Die ohne Formalitäten und ohne Zuziehung der Parteien (SZ 46/25, RZ 1968, 108 ua) vorzunehmenden Beweisaufnahmen k... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §471 Z4 DZPO §473ZPO §502 AZPO §519 A
Rechtssatz: Zur Frage, ob und inwieweit bei Erfolglosigkeit einer Berufung, mit der eine Versäumung bestritten worden war, ein weiterer Rechtszug besteht (unter Verwertung von 1 Ob 592/54 und 2 Ob 503/54, beide JBl 1955,21, sowie der Lehre Novaks und Faschings). Entscheidungstexte 1 Ob 22/67 Entscheidungstext OGH 09.03.1967 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §473
Rechtssatz: § 473 ZPO läßt Erhebungen seitens des Berufungsgerichtes ohne Zustimmung der Parteien und ohne die Kontrolle der kontradiktorischen Verhandlung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 119/66 Entscheidungstext OGH 30.06.1966 5 Ob 119/66 Veröff: ZfRV 1967,239 (mit Glosse von Kramer) 1 Ob 284/67 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §473ZPO §484ZPO §500 Abs1
Rechtssatz: Solange das nach mündlicher Berufungsverhandlung zu fällende Urteil nicht ergangen ist, ist die Berufung noch nicht im Sinne des § 500 Abs 1 ZPO erledigt. Der in nicht öffentlicher Sitzung ergangene Beschluß über die Nichtigkeitsberufung, der nicht gesondert auszufertigen ist (§ 545 Abs 5 Geo), hindert die Parteien nicht, ihre Berufung mit der Rechtswirkung des § 409 Abs 3 ZPO zurückzuziehen. ... mehr lesen...
Norm: RatenG §6ZPO §471 Z5 BZPO §473ZPO §477 Z3
Rechtssatz: Zulässigkeit amtswegiger nicht öffentlicher Vernehmungen ohne Beiziehung der Parteienvertreter durch das Berufungsgericht zur Feststellung des Zuständigkeitstatbestandes (§ 6 RatenG). Entscheidungstexte 1 Ob 144/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 1 Ob 144/56 Veröff: EvBl 1956/153 S 300 ... mehr lesen...
Gegen die beklagte Partei erging ein Versäumungsurteil. Der von der beklagten Partei sodann angebrachte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Tagsatzung hatte keinen Erfolg. Die mit dem Wiedereinsetzungsantrag verbundene Berufung lautet wörtlich: "Für den Fall, als die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund des obigen Antrags nicht bewilligt werden sollte, erheben wir gegen das Versäumungsurteil vom 7. Dezember 1953, 8 Cr 321/53-2, in off... mehr lesen...
Am 21. November 1946 wurde beim Bezirksgericht Innere Stadt, eine Klage der Anna Marie W. eingebracht, in der diese die Räumung der Wohnung Wien, IX., N....gasse begehrt. Die Klage trug keine Unterschrift. Da die Klägerin bei der mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, wurde über Antrag des Beklagten die Klage mit Versäumungsurteil abgewiesen. In der Berufung machte die Klägerin geltend, daß die Klage ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen eingebracht worden sei. Das Berufungsger... mehr lesen...