Norm
ZPO §471 BRechtssatz
Der Beweis, daß ein auf dem Rückschein als Inhalt dieser Sendung bezeichnetes Zustellstück nicht enthalten war, ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0041893Dokumentnummer
JJR_19901120_OGH0002_010OBS00369_9000000_001