Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwirkte gegen Johann B (auch C), Händler, Perbersdorf, am 29.1.1982 beim Handelsgericht Wien ein Versäumungsurteil über den Betrag von S 217.934,66 samt 12 % Zinsen seit l6.9.1981. über ihren Antrag wurde am 19.4.1982 zur Hereinbringung dieser Forderung die Fahrnisexekution bewilligt und beim Bezirksgericht Mureck am 4.Mai 1982 zu E 592/82 ein exekutives Pfandrecht an den Postzahlen 1 bis 3 durch Anmerkung auf dem Pfändungsprotokoll desselben Geric... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVCEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Dem Betreibenden muß nur dann der Einstellungsbeschluß nicht zugestellt werden, wenn der Antrag von ihm ausgeht, nicht aber, wenn der Verpflichtete zum Beispiel auf Grund eines sogenannten Einstellungsschreibens, das Begehren anbringt. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Entscheidungstext OGH 13.0... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Aus der Undeutlichkeit des Schreibens des Betreibenden über die vom Verpflichteten beantragte Einstellung folgt auch, daß der in diesem Schreiben erklärte Beschlußausfertigungsverzicht nicht als solcher für den Fall der Einstellung gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO angesehen werden darf. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §427
Rechtssatz: Ist zweifelhaft, ob inhaltlich die Entscheidung gefällt wird, bezüglich welcher der Beschlußausfertigungsverzicht abgegeben wurde, bedarf es trotz dieses Verzichtes zur Wirksamkeit des Beschlusses und zum Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist der Zustellung. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Entscheidungstext OGH 13.06.1985 6 Ob 718/84 ... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Norm: ZPO §426ZPO §427ZPO §496 Abs1 Z1ZPO §496 Abs3ZPO §526 A
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, im Rekursverfahren die Bestimmungen des § 496 Abs 1 und Abs 3 ZPO insoweit analog anzuwenden, daß das Rekursgericht bei nicht vollständiger Erledigung der Sachanträge durch den auch diesbezüglich angefochtenen erstgerichtlichen Beschluß über diese Anträge selbst erkennen kann, wenn dies schon nach der Aktenlage möglich ist und geeignet erschein... mehr lesen...
Norm: ZPO §427
Rechtssatz: Gelangt das Gericht bei der amtswegigen Prüfung seiner Zuständigkeit, auch wenn eine solche Prüfung nicht mehr vorzunehmen gewesen wäre (§ 261 Abs 6 ZPO) zu einem negativen Ergebnis und weist es demnach die Klage wegen (örtlicher) Unzuständigkeit zurück, dann ist der Beschluß nach Maßgabe des § 427 Abs 2 ZPO nur dem Kläger zuzustellen (vgl Judikat Nr 61 neu). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht erklärte mit dem Beschlusse, in dem es die mündliche Streitverhandlung für den 20. Juli 1950 anordnete, die Streitsache zur Ferialsache. Es ist unbestritten, daß die "Erklärung" in der Ladung der Parteienvertreter nicht enthalten war. Die Parteienvertreter sind zur Verhandlung erschienen, die an diesem Tage mit Urteil beendet wurde. Dem Anwalt der beklagten Partei, die in diesem Rechtsstreite unterlag, wurde das Urteil am 31. Juli 1950 zugestellt. Am 17. August 1950 st... mehr lesen...