Entscheidungsgründe: Am 12. 1. 2008 spielten der am 22. 12. 1998 geborene Kläger und der am 8. 10. 1998 geborene Beklagte mit selbst gebastelten Utensilien Pfeil und Bogen. Ein vom Beklagten abgeschossener Pfeil traf den Kläger am Auge. Dieser erlitt dadurch eine schwere Augenverletzung mit Dauerfolgen, künftige Schäden sind nicht auszuschließen. Zugunsten des Beklagten besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 740.000 EUR. Der Kläger begehrte die... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 5 C 1719/07h des Bezirksgerichts Kufstein begehrte der hier Beklagte als Kläger, die Beklagte (hier Wiederaufnahmsklägerin) schuldig zu erkennen, die Beweidung eines näher bezeichneten Waldgrundstücks durch Weidevieh zu unterlassen. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erstattete die Beklagte (Wiederaufnahmsklägerin) kein eigenes Sachvorbringen, sondern anerkannte das Klagebegehren zur Gänze, sodass ein klagsstattgebendes, in Rechtskraft erwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 8. 2003 ereignete sich im asiatischen Teil der Türkei bei Dunkelheit auf einer unbeleuchteten Hauptstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte (= Ehegatte der Klägerin) als Lenker und Halter eines in Österreich zugelassenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW und ein vor dem Beklagtenfahrzeug fahrender türkischer Traktor samt Anhänger, jeweils unbeleuchtet, beteiligt waren. Kennzeichen, Lenker, Eigentümer, Halter und Haftpflichtv... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Frage der Widerruflichkeit eines gerichtlichen Anerkenntnisses - im vorliegenden Fall wurde überdies Kostenzuspruch nach § 45 ZPO beantragt - wird in der Rechtsprechung einheitlich beantwortet (RIS-Justiz RS0037426; SZ 65/29; zulet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte Doris L***** ist Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der am 14. 9. 1984 protokollierten Doris L***** GmbH, die einen Friseursalon in 1070 Wien, S*****gasse ***** betreibt. Die Klägerin ließ sich dort am 17. 3. 1989 eine Dauerwelle machen. Mit ihrer am 18. 12. 1991 eingebrachten Klage begehrte sie insgesamt S 87.471,24 sA und die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden "aus der von der Beklagten schuldhaft unf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten - nach mehrfacher Klageausdehnung - die Zahlung von S 222.073,05 brutto sA und Rechnungslegung. Überdies begehrte er (AS 17), die Beklagte für schuldig zu erklären, dem Kläger binnen 14 Tagen folgendes Dienstzeugnis auszustellen: "Martin B***** war vom 1. 1. 1996 bis 31. 5. 1996 bei der beklagten Partei als kaufmännischer Angestellter beschäftigt". Der Kläger brachte im wesentlichen vor, bei der beklagten Partei T***** Veranstal... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 239 ZPO A) Allgemeines B) aktorische Kaution C) Vergleich D) Versäumungsurteil E) Verzicht F) Unzuständigkeit G) Unzulässigkeit des Rechtsweges H) Anerkenntnis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102790 Dokumentnummer JJR_19960924_OGH0002_000ZPO00239_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §239ZPO §396 B
Rechtssatz: Wird bei der ersten Tagsatzung über Anleitung durch das Gericht ergänzendes Tatsachenvorbringen erstattet, ist der nicht erschienenen beklagten Partei Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, zu geben, sodaß sich die Erstreckung der Tagsatzung als unumgänglich erweist. Entscheidungstexte 1 Ob 606/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 606/95 ... mehr lesen...
Begründung: Laut Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes München vom 26. April 1984, 2 B 003278/84, zum am 4. April 1984 zugestellten Mahnbescheid vom 30. März 1984 machten die nunmehrigen betreibenden Gläubiger als Antragsteller gegen Heinz Wilhelm D, D-8000 München 35, Bergerwaldstraße 44a, fällige angemahnte Forderungen aus Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsleistungen von zusammen 29.804,30 DM samt 15 % Zinsen jeweils laut Anlage, und der bisherigen Verfahrenskosten von 1.162,--... mehr lesen...
Norm: dZPO §239dZPO §693
Rechtssatz: Stirbt der Antragsgegner nach der Zustellung des Mahnbescheides, aber noch während der Widerspruchsfrist, tritt dadurch nach dem wegen der Notwendigkeit, die Parteirechte zu wahren, auch im Mahnverfahren entsprechend anzuwendenden § 239 I dZPO eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme ein. Entscheidungstexte 3 Ob 42/85 Entscheidung... mehr lesen...
In einem vor dem Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Rechtsstreit zwischen dem jetzigen Beklagten als klagender Partei gegen Friedrich C als beklagter Partei wegen ausgedehnter 150 000 S sA bzw. später eingeschränkter 100 000 S sA schlossen die jeweils durch einen Rechtsanwalt vertretenen Prozeßparteien in der Tagsatzung zur fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung am 1. 6. 1981 einen Vergleich, mit dem sich in Punkt 1 Friedrich C (als dortiger Beklagter) und die jetzige Klägerin ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7ZPO §27ZPO §204 BZPO §204 DZPO §239 CZPO §433
Rechtssatz: Ein Grundsatz, daß ein Vergleichsabschluß vor Gericht nur zwischen allseits unvertretenen oder allseits anwaltlich vertretenen Parteien möglich sei, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. In den Fällen, wo ein Vergleich ohne Beteiligung eines Anwaltes abgeschlossen werden kann (zB bei der ersten Tagsatzung, im Rahmen des § 433 ZPO, in Rechtsstreiten, in denen an und für sich k... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 FZPO §239 GZPO §240 CIIeZPO §477 CZPO §577
Rechtssatz: Möglichkeit, die bei der ersten Tagsatzung erhobene Einrede der "mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit" in der Klagebeantwortung im Sinne der Vereinbarung eines ausländischen Schiedsgerichtes auszuführen. Entscheidungstexte 4 Ob 331/69 Entscheidungstext OGH 30.09.1969 4 Ob 331/69 Veröff: ÖBl 1970,29 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs2ZPO §239 A
Rechtssatz: Der Beschluß, eine Rechtssache zur Ferialsache zu erklären, kann auch bei der ersten Tagsatzung gefaßt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 383/65 Entscheidungstext OGH 16.12.1965 2 Ob 383/65 Veröff: SZ 38/220 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0037488 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht wies die gegen sein Urteil von beiden Parteien erhobenen Revisionen wegen Verspätung zurück. Die Rechtssache sei mit bei der ersten Tagsatzung verkundetem Beschluß zur Ferialsache erklärt, die Berufungsentscheidung den Parteien am 10. August 1965 zugestellt, die Revisionen aber erst am 3. September bzw. 8. September 1965, daher verspätet, beim Erstgericht überreicht worden. Der Oberste Gerichtshof gab den von beiden Parteien erhobenen Rekursen nicht Folge. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 EZPO §239ZPO §394ZPO §397
Rechtssatz: Bei einer Klagseinschränkung vor der ersten Tagsatzung (bzw im bezirksgerichtlichen Verfahren vor der ersten mündlichen Streitverhandlung) ist kein Verzichtsurteil zu fällen. Entscheidungstexte 1 Ob 658/53 Entscheidungstext OGH 31.08.1953 1 Ob 658/53 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand zur Bezahlung des Betrages von 20.869.60 S, welches Begehren im Zuge des Rechtsstreites auf Zahlung eines Betrages von 82.080 S erweitert wurde, mit der Begründung: , es sei das ihr gehörige Haus in Sch. dadurch abgebrannt, daß der Zweitbeklagte, dem der Erstbeklagte 7000 kg ungelöschten Kalk zur Verwendung an einer Baustelle zusandte, diesen Kalk in einem an das Haus der Klägerin anstoßenden Schuppen unsachgemä... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 Z1 AZPO §239 HZPO §393ZPO §395
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis kann sowohl bei der ersten Tagsatzung als auch bei der ersten Streitverhandlung, es kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss nicht an bestimmte Worte geknüpft sein. Das Anerkenntnis ist eine einseitige, daher keine Annahme bedürftige, aber durch Abgabe unwiderruflich gewordene Erklärung der Prozesspartei an das Gericht. Seine Wirkung ist keine des Privatrechtes s... mehr lesen...
Bei Entscheidung eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreites war von den Untergerichten der Umstand nicht berücksichtigt worden, daß sich zur Zeit der Urteilsfällung die beklagte Partei im Konkurs befand. Der Oberste Gerichtshof hat aus diesem Gründe: das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Rechtliche Beurteilung Aus der
Begründung: Da der Revisionsgrund der unrichtigen rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ZPO §1ZPO §6ZPO §7ZPO §75ZPO §84ZPO §85ZPO §239ZPO §520
Kopf: SZ 23/7
Spruch: Wird eine Klage namens der "Hauseigentümer" eines bestimmten Hauses erhoben, so liegt nicht mangelnde Parteifähigkeit vor, sondern ungenügende Parteibezeichnung; das Gericht hat daher nach § 84 ZPO. vorzugehen. Hat das Erstgericht diesen Mangel nicht wahrgenommen, so kann die zweite Instanz die Klage nicht mehr zur Verbesserung zurückstellen, sond... mehr lesen...