Begründung: Das Erstgericht wies das Hauptbegehren des Klägers, es werde das Bestehen (für 2004 das Nichtbestehen) seiner (gegenüber dem Titelunterhalt niedrigeren) Unterhaltspflicht gegenüber der Beklagten in bestimmter Höhe festgestellt, mit Teilurteil ab und erkannte im Sinne des Eventualbegehrens mit Zwischenurteil dem Grunde nach die Beklagte für schuldig, dem Kläger zuviel geleisteten Unterhalt zurückzubezahlen. Das Urteil wurde dem - in erster Instanz nicht anwaltlich vertret... mehr lesen...
Begründung: Nach den Entscheidungsgründen des ausländischen Exekutionstitels, des am 19. November 1999 in Frankreich für vollstreckbar erklärten, kontradiktorischen teilweise abändernden Berufungsurteils (im Folgenden französisches Berufungs- oder Titelurteil) des Cour d´ Appel de Versailles (im Folgenden Titelgericht) vom 15. November 1999 beauftragte die französische Absenderin einen französischen "Transportspediteur" (im Folgenden Spediteur) mit Bestellschein vom 4. August 1994... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwirkte im Scheidungsprozess der Streitteile eine einstweilige Verfügung. Danach war der Kläger verpflichtet, der Beklagten ab 5. 11. 1996 25.000 S monatlich an einstweiligem Unterhalt bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Scheidungsprozess zu zahlen. Dieser Unterhaltstitel wurde nach Rechtskraft des Scheidungsurteils mit Beschluss des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 24. 10. 1999 mit Wirksamkeit ab 9. 2. 1999 rechtkräftig aufgehoben. Der Kläger s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In Anbetracht des vor dem 31.12.1994 liegenden Datums der Klagseinbringung ist die Zuständigkeitsnorm des § 111 Abs 1 KO in der Fassung vor der ASGG-Novelle 1994 BGBl Nr 624 maßgebend, weshalb die besonderen Vorschriften des ASGG über die Besetzung und das Verfahren in Arbeitsrechtssachen nicht anzuwenden sind (SZ 69/207; 8 Ob 2301/96g). In Anbetracht des vor dem 31.12.1994 liegenden Datums der Klagseinbringung ist die ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 6.12.1995 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte die betreibende Partei aufgrund eines rechtskräftig und vollstreckbaren Schiedsspruches des vom Schiedsinstitut der Handelskammer Stockholm gebildeten Schiedsgerichtes die Fahrnisexekution. Aufgrund eines Verbesserungsauftrages des Erstgerichtes begehrte die betreibende Partei mit ihrem am 3.4.1996 bei diesem eingelangten Antrag ausdrücklich, den Schiedsspruch in Österreich für vollstreckbar zu er... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs2EO nF §84 Abs3ZPO §223 Abs2ZPO §224ZPO §225 Abs1
Rechtssatz: Beim Widerspruchsverfahren handelt es sich von allen Anfang an um ein Erkenntnisverfahren und nicht um ein Exekutionsverfahren nach § 223 Abs 2 EO. Widerspruchsverfahren sind keine Ferialsachen. § 225 Abs 1 ZPO ist auf die Frist des § 84 Abs 2 EO zur Erhebung des Widerspruches anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Verfahren über die von der klagenden Partei gegen beide Beklagte zur AZ 18 Cg 268/88 erhobene Wechselmandatsklage und zur AZ 18 Cg 105/88 erhobene Hypothekarklage mit Beschluß vom 27.1.1989 (ON 14 in 18 Cg 105/88) zur gemeinsamen Verhandlung verbunden und das zur AZ 18 Cg 268/88 geführte Verfahren zum führenden erklärt. Diese Verbindung wurde nicht aufgehoben; das Erstgericht hat mit dem Urteil vom 8.8.1990, ON 33, über die verbundenen Verfahren g... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machten ihre im Konkurs angemeldeten, vom Beklagten bestrittenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis mit der Gemeinschuldnerin von 30.622,73 S und 31.668,20 S sA gemäß § 111 Abs 1 KO mit getrennten Klagen beim Konkursgericht geltend. Nach Verbindung der beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung wies das Erstgericht die beiden Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Die Revision der Kläger ist unzulässig. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224ZPO §464ZPO §521
Rechtssatz: Ein Ehescheidungsverfahren wird nicht dadurch zur Ferialsache, daß in seinem Verlauf von einer Partei ein Antrag auf Bestimmung eines einstweiligen Unterhaltes gestellt wurde. Ergehen in einem solchen Fall das Ehescheidungsurteil und der Beschluß über die einstweilige Verfügung in einer einheitlichen Ausfertigung, dann gilt - gleichgültig, welcher Teil der Entscheidung angefochten wird - die längere Re... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der beiden Notariatsakte GZ 508 und GZ 509 des öffentlichen Notars Dr. Egon M*** in Graz vom 24. November 1980 wurde zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen der beklagten Bank gegen die beiden Kläger die Exekution bewilligt. Mit ihrer Klage begehren die Schuldner die Feststellung, daß die in beiden Notariatsakten enthaltenen Vollstreckbarkeitsbestätigungen nicht wirksam zustande gekommen sind, und bestreiten damit die Exekutionskraft der Notariatsakte.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers, es werde festgestellt, daß die ihm aus seinem seinerzeitigen Arbeitsverhältnis bei der Gemeinschuldnerin zustehende restliche Entgeltforderung von S 251.843,-- als Konkursforderung zu Recht bestehe, hinsichtlich eines Teilbetrages von S 50.000,-- ab. Diese Teilabweisung wurde vom Berufungsgericht bestätigt. Gegen die berufungsgerichtliche Entscheidung erhob der Kläger Revision, welche vom Erstgericht mit Beschluß vom 14.Mä... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Partei wurde vom Erstgericht gegen die klagende Partei zur Hereinbringung der Forderung von 106.007,20 S sA die Exekution durch Pfändung und Verkauf eines in ihrer (der beklagten Partei) Gewahrsame befindlichen PKW bewilligt. Die klagende Partei stellte in ihrer Klage das Begehren zu erkennen, daß die Exekution unzulässig sei und eingestellt werde und daß die beklagte Partei schuldig sei, ihr den PKW herauszugeben. Der Exekutionsführung stehe entgegen, da... mehr lesen...
Norm: ASGG §11ASGG §39 Abs4JN §8KO §111KO §171KO §179ZPO §222ZPO §223ZPO §224ZPO §225
Rechtssatz: Im Prüfungsprozeß gemäß § 111 Abs 1 KO sind auch bei ansonsten in die Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit fallenden Rechtsstreitigkeiten gemäß § 179 Z 3 KO lediglich die für die Vertretung der Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Bestimmungen, im übrigen aber die Vorschriften der JN und der ZPO (etwa über die Gerichtsbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. Juli 1961 bis 28. Juni 1985 zunächst als Arbeiter und dann als Angestellter bei der Druck- und Verlagsanstalt W*** F*** & D*** Gesellschaft mbH & Co KG beschäftigt. Am 27. Juni 1985 wurde der Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Am 28. Juni 1985 erklärte der Kläger seinen Austritt. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm eine weitere Konkursforderung im Betrag von 169.977 S netto zustehe. Im Juni 1983 sei zwischen dem... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 20.7.1984, ON 69, schied das Erstgericht die Ehe der Streitteile aus dem Verschulden des Beklagten und Widerklägers (im folgenden: Beklagter), sprach aus, daß die Klägerin und Widerbeklagte (im folgenden: Klägerin) kein Mitverschulden trifft und verpflichtete den Beklagten, der Klägerin ab Rechtskraft des Urteils einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 1.000 zu bezahlen; das weitere Begehren auf Zuspruch eines Unterhaltsbetrags von S 2. ooo,-- monatlich w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte in ihrer am 5.5.1982 eingebrachten Klage die Scheidung ihrer Ehe sowie den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbetrages von S 3.000. Das Erstgericht schloß in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 4.7.1984 die Verhandlung zum Scheidungsbegehren und gab diesem mit Teilurteil, das dem Beklagtenvertreter am 22.8.1984 zugestellt wurde, statt. Das Berufungsgericht wies die am 21.9.1984 überreichte Berufung des Beklagten als verspätet zurüc... mehr lesen...
Norm: ZPO §223 Abs2ZPO §224
Rechtssatz: Auf das Mahnverfahren haben die Gerichtsferien keinen Einfluß, und zwar solange, als dieses Verfahren nicht infolge Widerspruches in das ordentliche Verfahren übergeht. Entscheidungstexte 6 Ob 661/78 Entscheidungstext OGH 23.08.1978 6 Ob 661/78 6 Ob 701/78 Entscheidungstext OGH 23.08.1978 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht wies die gegen sein Urteil von beiden Parteien erhobenen Revisionen wegen Verspätung zurück. Die Rechtssache sei mit bei der ersten Tagsatzung verkundetem Beschluß zur Ferialsache erklärt, die Berufungsentscheidung den Parteien am 10. August 1965 zugestellt, die Revisionen aber erst am 3. September bzw. 8. September 1965, daher verspätet, beim Erstgericht überreicht worden. Der Oberste Gerichtshof gab den von beiden Parteien erhobenen Rekursen nicht Folge. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1ZPO §224 Z6a
Rechtssatz: Maßgebend dafür, ob es sich um eine Ferialsache gemäß § 224 Z 6 a ZPO handelt, kann nur der Inhalt des in der Klage gestellten Begehrens und der zu dessen
Begründung: aufgestellten Behauptungen sein (hier wurde "Wirtschaftsgeld" begehrt). Entscheidungstexte 6 Ob 467/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 6 Ob 467/61 Veröff: EvBl 1962/142 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1ZPO §224 Z6a
Rechtssatz: Maßgebend dafür, ob es sich um eine Ferialsache gemäß § 224 Z 6 a ZPO handelt, kann nur der Inhalt des in der Klage gestellten Begehrens und der zu dessen
Begründung: aufgestellten Behauptungen sein (hier wurde "Wirtschaftsgeld" begehrt). Entscheidungstexte 6 Ob 467/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 6 Ob 467/61 Veröff: EvBl 1962/142 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erklärte mit dem Beschlusse, in dem es die mündliche Streitverhandlung für den 20. Juli 1950 anordnete, die Streitsache zur Ferialsache. Es ist unbestritten, daß die "Erklärung" in der Ladung der Parteienvertreter nicht enthalten war. Die Parteienvertreter sind zur Verhandlung erschienen, die an diesem Tage mit Urteil beendet wurde. Dem Anwalt der beklagten Partei, die in diesem Rechtsstreite unterlag, wurde das Urteil am 31. Juli 1950 zugestellt. Am 17. August 1950 st... mehr lesen...
Norm: EO §83ZPO §224
Rechtssatz: Der Widerspruch nach § 83 EO gehört zu den Ferialsachen. Entscheidungstexte 2 Ob 30/35 Entscheidungstext OGH 05.02.1935 2 Ob 30/35 SZ 17/22 3 Ob 229/97s Entscheidungstext OGH 15.10.1997 3 Ob 229/97s Gegenteilig; Beisatz: Nunmehr § 84 EO (T1) Veröff: SZ 70/204 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Z6a
Rechtssatz: Die Klage auf Aufwertung eines vergleichsweise zwischen Ehegatten vereinbarten Unterhaltes ist eine Streitigkeit über den gesetzlichen Unterhalt. Entscheidungstexte 3 Ob 931/32 Entscheidungstext OGH 17.11.1932 3 Ob 931/32 Veröff: SZ 14/226 3 Ob 607/52 Entscheidungstext OGH 25.09.1952 3 Ob 607... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Z6a
Rechtssatz: Die Klage auf Aufwertung eines vergleichsweise zwischen Ehegatten vereinbarten Unterhaltes ist eine Streitigkeit über den gesetzlichen Unterhalt. Entscheidungstexte 3 Ob 931/32 Entscheidungstext OGH 17.11.1932 3 Ob 931/32 Veröff: SZ 14/226 3 Ob 607/52 Entscheidungstext OGH 25.09.1952 3 Ob 607... mehr lesen...
Norm: ZPO §224ZPO §533
Rechtssatz: Daß der Vorprozeß Ferialsache ist, macht nicht auch den Streit über die Wiederaufnahmsklage zur Ferialsache. Entscheidungstexte 1 Ob 1067/29 Entscheidungstext OGH 12.12.1929 1 Ob 1067/29 Vgl; Beisatz: Nichtigkeitsklage (T1) Veröff: SZ 11/258 3 Ob 738/30 Entscheidungstext OGH 28.08.1930 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §38 AkZPO §224 Z7
Rechtssatz: Die auf ein Versprechen, eine bestimmte Sache nicht in Exektuion zu ziehen, gegründete Klage auf Unzulässigkeit der Exekution ist keine Klage nach § 37 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 1017/29 Entscheidungstext OGH 05.11.1929 2 Ob 1017/29 SZ 11/223 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: EO §38 AkZPO §224 Z7
Rechtssatz: Die auf ein Versprechen, eine bestimmte Sache nicht in Exektuion zu ziehen, gegründete Klage auf Unzulässigkeit der Exekution ist keine Klage nach § 37 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 1017/29 Entscheidungstext OGH 05.11.1929 2 Ob 1017/29 SZ 11/223 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...