Norm
ZPO §224 Abs1Rechtssatz
Maßgebend dafür, ob es sich um eine Ferialsache gemäß § 224 Z 6 a ZPO handelt, kann nur der Inhalt des in der Klage gestellten Begehrens und der zu dessen Begründung aufgestellten Behauptungen sein (hier wurde "Wirtschaftsgeld" begehrt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0037457Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008