Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: „Obliegenheit des Versicherungsnehmers im Schadenfall 1. Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens folgende Obliegenheiten: a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderun... mehr lesen...
Begründung: Die verstorbene Theresia W***** widerrief im Testament vom 13. 7. 2007 alle früheren letztwilligen Anordnungen, setzte ihren Sohn Josef W***** als Erben auch der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch ***** ein und vermachte ihrem Sohn Alois W***** die Liegenschaft EZ 75 Grundbuch *****. Alois W***** erklärte in der vor der Gerichtskommissärin abgehaltenen Tagsatzung vom 8. 7. 2008, dieses Legat nicht anzunehmen. Er vertrat den Rechtsstandpunkt, dass ihm die gesamte Erbschaft, jed... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Antragstellerin und betreibenden Partei (im Folgenden kurz: Betreibende), das im schriftlichen Vorverfahren erlassene Teil-Versäumnis-Urteil vom 17. 12. 1998, das im schriftlichen Vorverfahren erlassene Versäumnisschlussurteil vom 20. 12. 1999 und den aufgrund dieses Urteils ergangenen (Kostenbestimmungs-)Beschluss vom 12. 5. 2000 - je des Landgerichts Berlin - für Österreich für vollstreckbar zu erklären und aufgrund dieser Exe... mehr lesen...
Norm: EuGVVO 2012 Art45 Abs1 litadZPO §175dZPO §213EuGVÜ Art27EuGVÜ Art47
Rechtssatz: Die Art der Zustellung richtet sich nach dem Recht des Urteilsstaats. Dieses Recht ist auch für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit von Zustellungen, also deren Rechtswirksamkeit, maßgebend. Die Zustellung eines Exekutionstitels (hier: Versäumungsurteil) gemäß §§ 175, 213 dZPO stellt eine im Rechtsverkehr zwischen Österreich und Deutschland rechtmäßige Art d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke "Elisabeth (Sissy)", die mit Schutzdauerbeginn 11. 11. 1992 (ua) für die Warenklasse 33 (Spirituosen) eingetragen ist. Die Marke wurde nicht aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragen. Die Beklagte ist Inhaberin der österreichischen Wortbild-Marke "Sissi Elisabeth Kaiserin von Österreich", deren Bildteil in einem Bildnis der ehemaligen österreichischen Kaiserin besteht. Die Marke ist seit... mehr lesen...
Begründung: Im zwischen der damaligen Klägerin Anna B*** und dem damaligen Beklagten Norbert B*** wegen Ehescheidung zu 5 Cg 264/84 beim Landesgericht Linz anhängig gewesenen Rechtsstreit erklärten die Parteien bereits in der am 29. Oktober 1984 durchgeführten ersten Tagsatzung, daß sie sich über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einigen würden. Deshalb wurde die Tagsatzung auf den 26. November 1984 erstreckt. In dieser Tagsatzung wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenomm... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Erstgericht am 13.12.1984 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die auf 127.265,67 brutto s. A. gerichtete Klage wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenommen, das in Vollschrift die im § 207 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO vorgeschriebenen Angaben und die Feststellung enthält, daß der Einzelrichter von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen hat und sich für die Abfassung des Verhandlungsprotokolls eines Schallträgers bedient. Weiters ist... mehr lesen...
Norm: ZPO §210ZPO §213AußStrG 2005 §22
Rechtssatz: Die Unterschrift der Parteien auf dem Verhandlungsprotokoll ist zwar erwünscht, aber - anders als wenigstens die Unterschrift des Vorsitzenden oder Einzelrichters - kein Gültigkeitserfordernis. Entscheidungstexte 3 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 600/86 Veröff: SZ 59/170 = JBl 1987,122 ... mehr lesen...