Entscheidungen zu § 204 Abs. 1 ZPO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-36 von 36

RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0186

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 18 Abs 2 Z 2 GGG kommt es nicht darauf an, ob die in einem gerichtlichen Vergleich (hier Vergleich im Rahmen eines Scheidungsprozesses) übernommenen Leistungen Gegenstand eines (selbständigen) zivilgerichtlichen Verfahrens vor dem betreffenden Gericht hätten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1988

RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0157

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §187;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Zahlung der Gerichtsgebühr hängt auch bei gerichtlichen Vergleichen (vom Sonderfall eines prätorischen Vergleiches nach § 433 ZPO abgesehen) davon ab, wem die Klägerrolle im vorangegangenen Verfahren zufiel. Dies gilt auch dann,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1988

RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0157

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §861;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß sich der Beklagte (hier Hausbesorger) zur Räumung seiner Dienstwohnung verpflichtet und sich der Kläger (hier Dienstgeber) zur Zahlung einer Abfertigung an den Beklagten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1988

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ist einerseits ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft iSd § 1380 ABGB, also ein Neuerungsvertrag, durch welchen strittige oder zweifelhafte Rechte bestimmt werden, andererseits ist er eine Prozeßha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GJGebG 1962 §2 Z4;GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;GJGebG 1962 §6 Abs4;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Bei Auslegung des Begriffes "vertragschließende Partei" gemäß § 6 Abs 1 Z 6 GJGebG ist davon auszugehen, daß das bezeichnete verbum legale ganz allgemein jene Person bezeichnet, die a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ist ein vor Gericht geschlossener prozeßrechtlicher Vertrag, durch den die Parteien den Rechtsstreit gütlich beenden oder einzelne Streitpunkte bereinigen. Nach der Lehre von der Doppelnatur ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

Entscheidungen 31-36 von 36