1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
In einer am 20. Mai 1994 von der beschwerdeführenden Partei beim Landesgericht eingebrachten Klage wurde das Klagebegehren mit S 50,084.037,37 bewertet. Die Pauschalgebühr i.S.d. TP 1 GGG in Höhe von S 607.128,-- wurde unter einem entrichtet. Nach Zustellung der Klage an die beklagte Partei wurde - wie in der Beschwerdeschrift dargestellt - zwischen den Streitteilen Ruhen des Verfahrens vereinbart. Zu diesem Zwecke wurde die beim Landesgericht L. anberaumte Tagsatzung zur mündlich... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1;ZPO §170;
Rechtssatz: Durch das mit der Einreichung der Klage eingeleitete gerichtliche Verfahren in einer bürgerlichen Rechtssache ist die Verpflichtung zur Entrichtung der Pauschalgebühr entstanden. Da es auf die Art der Beendigung des Verfahrens für die Höhe dieser Gebühr - wie schon aus ihrem Wesen einer Pa... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war in der Rechtssache AZ. 7 Cg 220/86 des Landesgerichtes für ZRS. Graz (in der Folge: Gericht) Kläger gewesen und hatte die dem Wert des Streitgegenstandes von S 100.000,-- s.A. entsprechenden Gerichtsgebühren (Pauschalgebühr nach TP 1 des gemäß § 1 Abs. 1 GGG einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Tarifs) in Höhe von S 2.200,-- entrichtet. Gemäß dem durch Art. I... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1GGG 1984 TP1 Anm1ZPO §170 Beachte Besprechung in:AnwBl 1988/11, 634;
Rechtssatz: Es tritt keine Ermäßigung der Pauschalgebühr nach TP 1 des gemäß § 1 Abs 1 GGG einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Tarifs bei "Ruhen des Verfahrens" ein. European Case La... mehr lesen...