Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vertreter der Revisionsgegnerin hat nach Vorlage der Akten an das Revisionsgericht auf die Ausübung seiner Rechtsanwaltschaft verzichtet. Seine Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist damit gemäß § 34 Abs 1 Buchstabe d RAO erloschen. Dies bewirkte eine Unterbrechung des Verfahrens im Sinne des § 160 Abs 1 ZPO. Nach nunmehr ständiger Auslegung des § 160 Abs 1 ZPO durch das Revisionsgericht (zB 1 Ob 640/84, 6 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 17. Juli 1984 eingebrachten Klage stellte der Kläger das Hauptbegehren, es werde festgestellt, daß die beklagte Partei auf Grund einer näher bezeichneten Elektroanlagen- und Geräteversicherung für einen am 26. Juni 1982 entstandenen Schaden im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme deckungspflichtig sei, sowie das Eventualbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger S 1,005.800,-- s.A. zu bezahlen. Der Kläger brachte vor, die S*** Ges... mehr lesen...
Norm: ZPO §160ZPO §182
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß die Unterbrechung kraft Gesetztes eintritt und der entsprechende Anspruch rein feststellender Natur ist, besteht kein Anlaß zu einer weiteren Anleitung und Belehrung durch das Gericht über eine allfällige Aufnahme des Verfahrens. Entscheidungstexte 6 Ob 696/82 Entscheidungstext OGH 19.05.1983 6 Ob 696/82 ... mehr lesen...
Norm: RAO §28 lithZPO §30ZPO §160
Rechtssatz: Mit der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft (hier durch Emeritierung) wird der Gerichtshofprozess auch dann unterbrochen, wenn ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 545/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 545/76 2 Ob 504/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Scheidung seiner Ehe mit der Beklagten wegen mehr als dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe, wogegen die Beklagte Widerspruch erhob. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Klägers Folge, hob die untergerichtlichen Urteile auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens un... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §160AußStrG 2005 §25 Abs1 Z2RAO §34
Rechtssatz: Als unfähig, die Vertretung einer Partei fortzuführen, ist von seinem Tod abgesehen, nur ein Rechtsanwalt anzusehen, dessen Rechtsanwaltschaft im Sinne des § 34 Abs 1 RAO erloschen ist oder dem die Ausübung der Rechtsanwaltschaft im Sinne des § 34 Abs 2 RAO oder aus anderen Gründen eingestellt wurde. Durch eine Erkrankung eines Rechtsanwaltes tritt hingegen keine Unterbrechung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §160ZPO §163
Rechtssatz: Rückstellung der Akten durch den Obersten Gerichtshof an das Berufungsgericht, weil ein Parteienvertreter vor dem Einlagen des Rekurses gegen den zweitinstanzlichen Aufhebungsbeschluß verstorben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 16/66 Entscheidungstext OGH 08.03.1966 4 Ob 16/66 4 Ob 342/68 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVCZPO §160
Rechtssatz: Nicht nur bei Ruhen des Verfahrens, sondern auch im Fall einer Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 160 ZPO könnte aus der Unterlassung einer Verfahrensaufnahme seitens des durch den verstorbenen Anwalt vertreten gewesenen Klägers auf beharrliche Untätigkeit geschlossen werden, an welches Kriterium von Lehre und Judikatur der Verlust der mit der Klagseinbringung bewirkten Verjährungsunterbrechung geknüpf... mehr lesen...
Der Beklagte war im vorliegenden Rechtsstreit durch den am 12. Juli 1949 verstorbenen Rechtsanwalt Dr. Karl M. vertreten. Am 30. Mai 1950 zog der Kläger die Klage "in der Annahme zurück, daß der Beklagte damit einverstanden" sei. Eine Gleichschrift dieses Schriftsatzes wurde dem Rechtsanwalt Dr. Karl M. zugestellt; der Rückschein ist von einer Kanzleiangestellten gefertigt. Am 5. Juni 1950 erstattete der Beklagte, vertreten durch den mit Verfügung der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §160
Rechtssatz: Die nach § 160 ZPO geforderte Anzeige der Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes muß im Text des Schriftsatzes erfolgen, der bloße Vermerk im Rubrum genügt nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 627/50 Entscheidungstext OGH 08.11.1950 1 Ob 627/50 Veröff: EvBl 1950/559 S 573 = SZ 23/319 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ZPO §160ZPO §163
Rechtssatz: Im Anwaltsprozess tritt durch den Tod eines Anwaltes die Unterbrechung des Verfahrens von selbst ein, ohne dass es eines richterlichen Beschlusses bedarf; sie wirkt nicht nur zu Gunsten der von ihm vertretenen, daher durch seinen Tod betroffenen Partei, es hört vielmehr gemäß § 163 ZPO während der Dauer der Unterbrechung der Lauf einer jeden Frist auf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...