Norm: ZPO §146ZPO §153ZPO §237ASGG §72
Rechtssatz: Die (irrtümliche) Zurücknahme einer Klage im Sozialrechtsverfahren bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund. Eine dennoch erfolgte Bewilligung wäre unbeachtlich. Entscheidungstexte 6 Rs 53/18p Entscheidungstext OLG Graz 27.11.2018 6 Rs 53/18p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. November 2010 (ON 108) enthob das Erstgericht die mit der Gutachtenserstattung über den den Klägern entgangenen Gewinn betraute Sachverständige mit der
Begründung: , bei objektiver Betrachtungsweise sei die Befundaufnahme im Beisein nur der Beklagten und ihres Vertreters geeignet, die Unbefangenheit der Sachverständigen in Zweifel zu ziehen. Das Rekursgericht wies den von den Beklagten gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs mit der
Begründung: zurück, ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck wies als Berufungsgericht die Berufung des Klägers als verspätet zurück. Die Entscheidung wurde den Klagevertretern am 18. 12. 2007 zugestellt. Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist war an das Berufungsgericht gerichtet und langte bei diesem am 3. 1. 2008 ein. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Innsbruck den Wiedereinsetzungsantrag zurück, weil dieser beim... mehr lesen...
Begründung: Die am 20. 4. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei bereits großjährige Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts St. Veit an der Glan vom 15. 10. 2003 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin, die bereits am 1. 8. 2000 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen war, beantragte am 15. 10. 2004, dem Antragsgegner im Rahmen einer nachehelichen Vermögensaufteilung gemäß §§ 81 f EheG sowie zur Abgeltung i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** H*****, vertreten durch Dr. Franz Thienen-Adlerflycht, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Ste... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die vom Erstgericht wider die Beklagte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, der Beschluss wurde der Beklagten (ihrem seinerzeitigen Vertreter) am 6. September 2006 zugestellt. Der Beklagtenvertreter gab den dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten am 4. Oktober 2006 zur Post. Der Oberste Gerichtshof wies mit Beschluss vom 21. November 2006, GZ 4 Ob 215/06f-16, den außerordentlichen Revisionsrekurs als verspätet zurück... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte versäumte die Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl des Erstgerichts vom 6. 12. 2005. Das Erstgericht wies den Antrag des Beklagten, ihr die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs des Beklagten Folge und bewilligte die begehrte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Es wies die Rekursbeantwortung des Klägers zurück und sprach aus, dass... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Beklagten auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (gegen die Versäumung der Namhaftmachung eines Zustellbevollmächtigten, der Tagsatzung vom 21. 9. 2004 und der Erhebung eines Widerspruchs gegen das Versäumungsurteil vom 21. 9. 2004) wegen grob schuldhafter Säumnis der Beklagten ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten mangels Vorliegens einer Säumnis nicht Folge. Den ordentlichen Revision... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zuletzt von seiner geschiedenen Ehefrau Schadenersatz mit der
Begründung: , sie habe ihm bei aufrechter Ehe den Zutritt zum Haus mit der Ehewohnung grundlos verwehrt, wodurch es dazu gekommen sei, dass er zur Zahlung von Geldunterhalt an die beiden gemeinsamen Kinder verurteilt worden sei. Außerdem seien ihm durch die Gerichtsverfahren Kosten entstanden. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Ersturteil nicht ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den selbständigen Rekurs der Rechtsmittelwerberin gegen den Beschluss des Erstgerichts, mit dem ihre Ablehnung eines Sachverständigen verworfen wurde, zurück, weil in einem solchen Fall gemäß dem auch im außerstreitigen Verfahren anwendbaren § 366 Abs 1 ZPO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht stattfinde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Re... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden, auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines vom Kläger zum beklagten Kind abgegebenen Vaterschaftsanerkenntnisses gerichteten Rechtssache bestellte das Erstgericht nach Erörterung in der ersten, vorbereitenden Tagsatzung einen medizinischen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens darüber, „ob der Kläger aufgrund der gentechnischen Merkmale bei der Kindesmutter und den Streitteilen von der Vaterschaft zum beklagten Kind auszuschließen is... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gelten für den Sachverständigenbeweis im Verfahren außer Streitsachen mangels abweichender Sonderbestimmungen die Regeln der §§ 351 ff ZPO (EFSlg Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gelten für den Sachverständigenbeweis im Verfahren außer Streitsachen mangels abweichender Sonderbestimmungen die Regeln der Paragraphen 351, ff ZPO (EFSlg 37.240 mwN;... mehr lesen...
Norm: ZPO §153ZPO §521aMRK Art6
Rechtssatz: Das Rekursverfahren bei Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einseitig. Selbst der Rechtsmittelausschluss des § 153 ZPO ist nach Art 6 EMRK unbedenklich (Ablehnung von OLG Linz, 2 R 16/04t und 2 R 23/04x = RIS Justiz RL0000043, RL0000044; vgl 6 Ob 282/01s). Entscheidungstexte 3 R 57/04d Entscheidungstext OLG Linz 14.04... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 3. Februar 2004 begehrte der Beklagte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung des (zugleich ausgeführten) Einspruches gegen den am 15.10.2003 zugestellten Zahlungsbefehl über € 27.000 s.A. (Schadenersatz für widerrechtlich entnommene Waren und nicht abgeführte Einnahmen aus Treibstoffverkäufen) mit der wesentlichen
Begründung: , auf Grund seines schlechten seelischen Befindens (er leide infolge krankheitsbedingt ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Antrag des Klägers, ihm die Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs 1 lit a bis c ZPO zu bewilligen ab, wogegen sich der Rekurs des Klägers ON 5 richtet. Dieser Rekurs wurde vom Kläger in zweifacher Ausfertigung vorgelegt, vom Erstgericht wurde die sofortige Vorlage an das Rekursgericht verfügt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Antrag des Klägers, ihm die Verfahrenshilfe gemäß Paragraph 64, Absatz e... mehr lesen...
Norm: ZPO §153ZPO §521aZPO §72
Rechtssatz: Sowohl in Verfahren betreffend die Bewilligung einer Wiedereinsetzung als auch in Verfahren betreffend die Bewilligung der Verfahrenshilfe ist das Rechtsmittelverfahren zwar nicht in analoger Anwendung des § 521a ZPO, wohl aber unter Bedachtnahme auf Art 6 EMRK (Waffengleichheit), Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und verfassungsrechtlich gewährleistete Verfahrensgarantie... mehr lesen...
Norm: ZPO §153ZPO §521aZPO §72
Rechtssatz: Auch in Verfahren betreffend die Bewilligung einer Wiedereinsetzung bzw die Bewilligung der Verfahrenshilfe hat das Erstgericht dem Gegner durch Zustellung einer Gleichschrift des Rechtsmittels die Möglichkeit zur Erstattung einer Rechtsmittelbeantwortung binnen einer Frist von 14 Tagen einzuräumen. Entscheidungstexte 2 R 23/04x Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 30. September 2002 den von der Gläubigerin gestellten Antrag, über das Vermögen der Schuldnerin das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ihr die Eigenverwaltung zu entziehen und einen Masseverwalter zu bestellen, ab. Dem dagegen von der Gläubigerin erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht Folge, hob den angefochtenen Beschluss auf und trug dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung im Sinne einer Eröffnung des Konkursverfahr... mehr lesen...
Begründung: Der den Beklagten durch Hinterlegung am 4. 4. 2001 zugestellte Zahlungsbefehl des Erstgerichts erwuchs vorerst in Rechtskraft. In seinem Wiedereinsetzungsantrag brachte der Beklagte vor, er habe von der Hinterlegung keine Kenntnis erlangt, was er sich nur so erklären könne, dass er - sollte tatsächlich eine Hinterlegungsanzeige hinterlassen worden sein - diese irrtümlich mit gleichzeitig zugestelltem Werbematerial weggeworfen habe. Das Erstgericht bewilligte die Wiederei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der A***** Sparkasse *****AG zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 450.000 s. A. die Zwangsversteigerung von insgesamt sechs Liegenschaften der Verpflichteten bewilligt, auf denen sie einen Gartenbaubetrieb (Baumschule) betrieben. Auf sämtlichen Liegenschaften ist für diese Gläubigerin jeweils eine Hypothek einverleibt. Da die betreibende Partei dem Auftrag, einen weiteren Kostenvorschuss zu erlegen, nicht fristgerecht nachka... mehr lesen...
Norm: ZPO §153ZPO §397a
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss des § 153 ZPO gilt auch für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrags. Entscheidungstexte 1 Ob 230/99a Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 230/99a 6 Ob 208/09w Entscheidungstext OGH 12.11.2009 6 Ob 208/09w Vgl; Beisatz: Diese Überlegungen sin... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 31. 7. 1998 verhängte das Erstgericht über die beiden Geschäftsführer der B***** Gesellschaft mbH die bereits mit Beschluß vom 15. 6. 1998 angedrohten Ordnungsstrafen von je 2.000 S und forderte die Geschäftsführer unter Androhung weiterer Ordnungsstrafen von je 50.000 S neuerlich auf, in Entsprechung des § 277 HGB iVm § 279 HGB den Jahresabschluß zum 28. 2. 1997 mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung z... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 7.2.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage ficht die Klägerin die mit Schreiben vom 25.1.1996 ausgesprochene Kündigung ihres Dienstverhältnisses durch die beklagte Partei gemäß § 105 ArbVG an. Die Beklagte habe mit der der Klägerin am 29.1.1996 zugegangenen Kündigung das Dienstverhältnis zum 31.3.1996 aufgelöst. Der von der beklagten Partei verständigte Betriebsrat habe fristgerecht Einspruch erhoben. Am 30.1.1996 habe die Betriebsratsvorsitzende der ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitgefertigt hatte, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Da die Wechsel keinen Effektivvermerk aufwiesen, sei der Kläger berechtigt, die in spannischer Währung ausgedrückten Wechs... mehr lesen...
Norm: ZPO §153
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss des § 153 ZPO gilt nicht, wenn die Wiedereinsetzung ohne gesetzliche Grundlage bewilligt wurde. Das Rekursrecht bezieht sich in diesem Fall nur auf die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages, nicht aber auf seine materielle Berechtigung. Das muss auch dann gelten, wenn "elementare Verfahrensgrundsätze" verletzt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7B-VG Art92MRK Art6 Abs1 II5a4ZPO §153ZPO §366
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss gemäß § 153 ZPO ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte 1 Ob 502/96 Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 502/96 4 Ob 27/97t Entscheidungstext OGH 28.01.1997 4 Ob 27/97t Beisatz: Die Garantien des Art 6 MRK gelte... mehr lesen...
Norm: ZPO §153
Rechtssatz: Gegen eine unzulässigerweise bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: Versäumung der Frist für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleiches) ist ein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 524/95 Entscheidungstext OGH 30.11.1995 8 Ob 524/95 Veröff: SZ 68/227 4 Ob 27/97t Entscheidungstext O... mehr lesen...