Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 7. 10. 2004 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Zahlung von 7.684,34 EUR sA. Der Beklagte schulde ihr diesen Betrag aus gewährtem Kredit. Bei Vertragsabschluss habe der Beklagte in Österreich gewohnt. Das Erstgericht sei als örtlich zuständiges Gericht vereinbart worden. In der Klage wurde nur eine deutsche Adresse des Beklagten angeführt. Mit Beschluss vom 14. 12. 2004 trug das Erstgericht dem Beklagten, der sich nach der Aktenl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Hauptbegehren des Klägers, es werde das Bestehen (für 2004 das Nichtbestehen) seiner (gegenüber dem Titelunterhalt niedrigeren) Unterhaltspflicht gegenüber der Beklagten in bestimmter Höhe festgestellt, mit Teilurteil ab und erkannte im Sinne des Eventualbegehrens mit Zwischenurteil dem Grunde nach die Beklagte für schuldig, dem Kläger zuviel geleisteten Unterhalt zurückzubezahlen. Das Urteil wurde dem - in erster Instanz nicht anwaltlich vertret... mehr lesen...
Begründung: Der über Antrag der klagenden Partei ergangene Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei durch Hinterlegung zugestellt; die Abholfrist begann am 26. 3. 2004. Der von der beklagten Partei beigezogene Rechtsanwalt wies eine Mitarbeiterin an, beginnend mit 26. 3. 2004 eine Frist von 4 Wochen zu berechnen, einzutragen und den angelegten Akt zum Poststoß zu geben. Die Mitarbeiterin vermerkte als Ende der Frist - fälschlich - den 26. 4. 2004. Der beauftragte Rechtsanwalt erh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Oppositionsklagebegehren mit Urteil vom 12. Juli 2004, das dem damaligen Klagevertreter am 13. Juli 2004 zugestellt wurde, ab. Mit Beschluss vom 16. September 2004 wies das Erstgericht die dagegen erhobene Berufung der klagenden Partei - sie wurde am 14. September 2004 zur Post gegeben - als verspätet zurück. Den am 1. Oktober 2004 verfassten und am 4. Oktober 2004 beim Erstgericht eingelangten Wiedereinsetzungsantrag der klagenden Partei wies ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 3.6.2004 hat das Berufungsgericht der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Erstgerichtes vom 18.2.2004 nicht Folge gegeben (ON 33). Die Berufungsentscheidung wurde den Klagevertretern am 2.8.2004 zugestellt. Mit Postaufgabe 23.9.2004 erhob die klagende Partei gegen dieses Urteil außerordentliche Revision (ON 34). Mit Beschluss vom 27.9.2004, ON 35, hat das Erstgericht die außerordentliche Revision der Klägerin als verspätet zurückgewiesen. Dieser Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Musste dem Rechtsanwalt bei Verfassung des Rechtsmittels auffallen, dass die Rechtsmittelfrist bereits am Vortag abgelaufen war, so beginnt die Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages bereits mit dem Tag der Verfassung des Rechtsmittels zu laufen und nicht erst mit der Zustellung des das verspätete Rechtsmittel zurückweisenden Beschlusses. Entscheidungstexte 16 R 299/04i Entscheidungstext OLG Wien 27.01.2005 16 R 299/04i mehr lesen...
Begründung: Mit der am 13.5.2003 beim Erstgericht eingebrachten Drittschuldner-Mahnklage begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei EUR 3.600,-- s.A. Der antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl vom selben Tag wurde nach zwei erfolglosen Zustellversuchen am 15.5.2003 beim Postamt 1037 Wien hinterlegt, nach dem der Geschäftsführer der beklagten Partei vom Zustellorgan an der Zustelladresse 1030 Wien, ***** nicht angetroffen worden war. Mit Postaufgabe 10.1.2004 beantragte die... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 Abs2
Rechtssatz: Ist dem Kanzleimitarbeiter eines Rechtsanwaltes bereits am nächsten Tag bewusst, dass er am Vortag, der der letzte Tag einer Rechtsmittelfrist war, vergessen hatte, das Rechtsmittel zur Post zu geben, verständigt er jedoch den Rechtsanwalt nicht von seinem Versäumnis, so beginnt die Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages bereits mit dem Bemerken des Versäumnisses durch den Kanzleimitarbeiter zu lauf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützte Klage auf Wiederaufnahme der beiden verbundenen Verfahren AZ 54 C 373/01h (Feststellung von Hauptmietrechten gegenüber der nunmehrigen beklagten Hauseigentümerin) und AZ 54 C 515/01s (Unzulässigkeit der Räumungsexekution gemäß § 37 EO) mit Beschluss vom 30. Jänner 2004 gemäß § 538 ZPO zurück. Das Rekursgericht bestätigte mit seinem, dem Klagevertreter am 9. Juni 2004 zugestellten Beschluss vom 4. Mai 2004 die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit Beschluss vom 19. November 2002 ON 2 den Schiedsspruch der Außenhandelsarbitrage bei der Wirtschaftskammer Jugoslawiens in Beograd vom 3. April 2002, Zl. T 20/00, insoweit in Österreich für vollstreckbar, als die verpflichtete Partei zur Zahlung von 22.500 DEM = 11.504,07 EUR als Hauptschuld verpflichtet wurde. Den darüber hinausgehenden Antrag, diesen ausländischen Exekutionstitel auch in Ansehung der Nebenforderungen von 18.625,47 DEM = 1... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs1ZPO §148 Abs2
Rechtssatz: Für den Rekurs gegen den Beschluss auf Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 79 ff EO gilt demnach die 14-tägige Rekursfrist des § 148 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 175/03m Entscheidungstext OGH 25.03.2004 3 Ob 175/03m Veröff: SZ 2004/43 Euro... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist im Einklang mit der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0036608; zuletzt etwa 9 ObA 9/00i; 7 Ob 61/01y) davon ausgegangen, dass im Falle einer auf einem Irrtum beruhenden Säumnis der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist des § 148 Abs 2 ZPO nicht zwingend erst mit der Aufklärung des Irrtums, sondern bereits mit seiner möglichen Aufklärung beginnen kann, sodass es also nicht darauf ankommt, wann... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 17. 7. 2000 zur Post gegebenen Antrag der beklagten Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung gegen sein klagsstattgebendes Urteil vom 17. 3. 2000 ab. Ob das - der beklagten Partei zuzurechnende - Verschulden des Beklagtenvertreters an der Versäumung als grobes angesehen werden müsse, hänge davon ab, wie lange schon und wie zuverlässig die konkrete Mitarbeiterin bisher gearbei... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26. 3. 1993 erteilte die Verwaltungsbehörde dem K*****club ***** (in der Folge Antragsteller) die wasserrechtliche und naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung von zwei Schwimmstegen samt drei Plattformen vor einem Ufergrundstück des M*****sees; die Entscheidung über den Antrag der damals fischereiberechtigten Republik Österreich, Österreichische B*****, betreffend die vermögensrechtliche Entschädigung wurde mit der
Begründung: vorbehalten, daß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Hindernis iSd § 146 ZPO ist nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0036621) jedenfalls dann weggefallen, wenn der Partei selbst unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Möglichkeiten unter Bedachtnahme auf die im § 147 Abs 3 ZPO zum Ausdruck gebrachte Handlungspflicht zugemutet werden kann, die Prozeßhandlung nachzuholen. Es entspricht auch der Judikatur, daß der Lauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantr... mehr lesen...
Begründung: Nach Erhebung eines Einspruches gegen den über S 71.852,-- sA ergangenen bedingten Zahlungsbefehl vom 5.6.1996 erschien der Beklagte zu der für den 24.10.1996 anberaumten mündlichen Streitverhandlung trotz gemäß § 27 Abs 1 ZPO bestehender Anwaltspflicht ohne Rechtsanwalt. Das Erstgericht erließ darauf ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil und erteilte dem Beklagten Rechtsbelehrung. Das Versäumungsurteil wurde dem Beklagten am 5.11.1996 zugestellt. Am 18.11.1996 g... mehr lesen...
Norm: ZPO §147 Abs3ZPO §148 Abs2ZPO §528 Abs1 K
Rechtssatz: Ob den Parteienvertreter bei falscher Fristberechnung durch seinen Konzipienten bereits bei Unterfertigung des Rechtsmittels eine Handlungspflicht im Sinne des § 147 Abs 3 ZPO trifft oder er bis zur Zustellung des die Berufung zurückweisenden Beschlusses zuwarten darf, betrifft nur den nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilenden Einzelfall und stellt keine erhebliche Rechtsfr... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IIIZPO §148 Abs2
Rechtssatz: Ist die Prozesshandlung durch einen Irrtum versäumt worden, beginnt die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dessen möglicher Aufklärung, sofern diese durch auffallende Sorglosigkeit unterblieben ist. Entscheidungstexte 10 ObS 64/93 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 10 ObS 64/93 Veröff: SZ 66/51 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 27.3.1984 einen Verkehrsunfall, bei dem er sich eine Gehirnerschütterung, eine Brustkorbprellung, eine Hüftgelenksluxation links mit Abbruch des hinteren Randes der Hüftpfanne sowie Hautabschürfungen an beiden Kniegelenken und am rechten Unterschenkel zuzog. Am 20.3.1985 wurde er stationär im Rehabilitationszentrum Stollhof der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt aufgenommen, wo er am 21.3.1985 in der Sozialberatung vorsprach. Dort schilderte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 Abs2
Rechtssatz: Der Wegfall des hindernden Ereignisses ist nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilen. Das Hindernis ist jedenfalls dann weggefallen, wenn der Partei selbst unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Möglichkeiten unter Bedachtnahme auf die im § 147 Abs 3 ZPO zum Ausdruck gebrachten Handlungspflicht zugemutet werden kann, die Prozesshandlung nachzuholen. Entscheidend ist also nicht, wann der Wiedereinsetzu... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich des Verfahrensablaufes bis zum hg Beschluß vom 24. Jänner 1989, 10 Ob S 23/89 wird auf diese in SSV-NF 3/21 veröffentlichte Entscheidung Bezug genommen. In seiner, nunmehr in vorschriftsgemäßer Besetzung gefaßten neuerlichen Entscheidung wies das Erstgericht den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist ohne mündliche Verhandlung mit der
Begründung: ab, dem daß Kläger ein über einen minderen Grad de... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 Abs2ZPO §149 Abs1
Rechtssatz: Der nicht aktenkundige Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist vom Antragsteller zu bescheinigen. Entscheidungstexte 10 ObS 91/90 Entscheidungstext OGH 13.03.1990 10 ObS 91/90 Veröff: SSV-NF 4/43 10 ObS 64/93 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 10 ObS 64/93 Veröff: SZ 66/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 Abs2
Rechtssatz: Wird infolge falscher Rechtsbelehrung durch das Gericht mit einer Partei, wider welche ein Versäumungsurteil erflossen ist, innerhalb der vierzehn Tage ein Antrag auf Bestellung eines Armenvertreters zur Abfassung der Berufung an Stelle eines Antrages auf Wiedereinsetzung zu Protokoll genommen, ist der nach Ablauf der vierzehntägigen Frist vom Armenanwalt gestellte Wiedereinsetzungsantrag rechtzeitig. ... mehr lesen...