Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich jedes einzelnen Klägers bzw hinsichtlich jeweils von Eigentumspartnern den Betrag 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteigt. Den Rekurs an den Obersten Gerichtshof hat das Berufungsgericht gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO für zulässig erklärt, weil zur Frage der offensichtlichen Unterbewertung mehrerer, auf § 364 Abs 3 ABGB gegründeter, miteinander verbundener Ansprüche keine h... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer dreier Liegenschaften, und zwar der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je Grundbuch ***** (KG *****).
Begründung: von Wohnungseigentum und (erstmaliger) Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten erfolgte betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. 11. 1972 (Blg ./I), betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 28. 11. 1972 (Blg ./J) und betreffend die EZ ***** mit Kauf- ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten vom beklagten Rechtsträger aus dem Titel der Amtshaftung den Ersatz des Verfahrensaufwands, den sie zur Beseitigung der ihrer Meinung nach schuldhaft und rechtswidrig verhängten Strafen in den einzelnen gegen sie geführten Verwaltungsstrafverfahren durch Organe des beklagten Rechtsträgers wegen Verstoßes gegen die Parkgebührenpflicht aufwenden mussten. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Klägerinnen begehren von der beklagten Komplementärin der Hausverwaltungs KG EUR 6.540,56. Sie stützen dies zusammengefasst darauf, dass die Hausverwaltung eine den Klägerinnen mehrheitlich gehörende Liegenschaft verwaltet und dabei eine Abrechnung für Dachdeckerarbeiten im stark überhöhten Ausmaß akzeptiert habe. Daraus resultiere einerseits ein Schadenersatzanspruch der Klägerinnen und andererseits auch ein Herausgabeanspruch. Die Beklagte hat ua die Verjähr... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28. 3. 1996 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger 1. von Claus M*****, 2. von Mag. Alex M***** und 3. von Freya M***** zur ungeteilten Hand ein Rechtsanwaltshonorar von zunächst 1,528.825,70 S. Als Adresse führte er bei Claus und Mag. Alex M*****"H*****straße *****, 5020 Salzburg" an, bei Freya M***** die Adresse in Monte Carlo. Hinsichtlich Letzterer stützte er die Zuständigkeit des Erstgerichtes auf die §§ 93 und 99 JN. Gegen Claus und... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die uneheliche Tocher des am 23. 3. 1972 - ledig und sonst kinderlos - verstorbenen Erblassers. Dieser hatte vier Geschwister, drei Schwestern - darunter die beiden Beklagten - und einen Bruder, der am 20. 4. 1973 ledig und kinderlos verstarb. Dessen Nachlass wurde seinen Schwestern aufgrund deren gesetzlichen Erbrechts eingeantwortet. Die Klägerin war diesem Nachlassverfahren nicht beigezogen worden. Die Klägerin begehrte, die Beklagten schuldig zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, der M***** GmbH in Liqu. (künftig: Gesellschaft) 1,453.438,69 EUR samt Anhang zu zahlen. Sie sei mit einem Anteil von 20 % am Stammkapital der Gesellschaft deren Gesellschafterin. Der Erstbeklagte habe als geschäftsführender Gesellschafter in den Jahren 1998, 1999 und 2000 durch - im Einzelnen dargelegte - Untreuehandlungen und Bilanzfälschungen der Gesellschaft einen Schaden von zumindest 9,6... mehr lesen...
Begründung: Der Erst-, Zweit- und Drittkläger begehren von der Beklagten die Zahlung von jeweils S 124.000 s. A., der Viertkläger begehrt die Zahlung von S 148.000 s. A. Die Kläger brachten vor, dass sie mit jeweils gesonderten Kaufverträgen vom 26. 1. 1992 (Erstkläger), 27. 2. 1992 (Zweitkläger), 26. 1. 1992 (Drittkläger) und 13. 4. 1992 (Viertkläger) sogenannte Wochenanteile an einem Objekt in Teneriffa verbunden mit Eigentum an einer Appartementeinheit erworben hätten. Der vo... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 10. 1998 überreichten Wechselklage werden von der klagenden Partei die erstbeklagte Partei aus dem Titel der Wechselannahme und der Zweitbeklagte aus dem Titel der Wechselbürgschaft in Anspruch genommen. Nachdem der Zweitbeklagte, gestützt auf § 14 KSchG, die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Linz erhoben hatte, wurde die Rechtssache hinsichtlich des Zweitbeklagten mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 7. 10. 1999 an das ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Das Gesetz vom 30. Jänner 1937 über das Verfahren in Binnenschifffahrtssachen DRGBl I S 97/1937 und die Vierte Verordnung vom 26. Juni 1941 zu dessen Durchführung stehen nach wie vor als Bundesrecht in Geltung. Das wird nunmehr auch durch § 1 iVm Pkt. 94. 02. 05 und 94. 02. 05/001 des Anhangs des 1. BRBG BGBl I 191/1999 verdeutlicht (siehe zur Rsp vor dem 1. BRBG SZ 65/80). Jenes Gesetz gilt nach dessen § 1 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Passive Korrealität liegt vor, wenn eine Mehrheit von Schuldnern auf Grund Vertrages oder Gesetzes dem Gläubiger gegenüber in einem persönlichen Verpflichtungsverhältnis für dieselbe Schuld steht, sohin jeder einzelne Schuldner auf Grund eines selbständigen Verpflichtungsgrundes persönlich mit seinem eigenem Vermögen für die Schuld haftet. Gesamtschuldverhältnisse können auch stufenweise und aus verschiedenem Rechtsgrun... mehr lesen...
Begründung: Am 1. Juli 1982 wurde über das Vermögen der nachmaligen Gemeinschuldnerin T*** I*** S*** UND L*** GmbH (im folgenden kurz T*** GmbH) zu Sa 35/82 des Erstgerichtes das Ausgleichsverfahren eröffnet. Am 20. Juli 1982 meldete die Ö*** L*** AG in diesem Verfahren unter anderem eine per 1. Juli 1982 mit S 7,228.477,70 aushaftende Kreditforderung an, deren Feststellung in der dritten Klasse der Konkursforderungen sie für den Fall des nachfolgenden Anschlußkonkurses beantragte... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten vom Beklagten die Bezahlung von S 400.000,- s. A. Sie hätten ihm diesen Betrag am 11.1.1982 zu treuen Handen übergeben. Damit sollte ihnen eine Option für eine Beteiligung an der Firma C KG eingeräumt werden. Den Klägern sollte die Möglichkeit geboten werden, bis Ende des Jahres 1982 zu entscheiden, ob sie sich an dieser Firma beteiligten oder nicht. Der dem Beklagten zu treuen Handen übergebene Betrag sollte bis zu einer allfälligen Umwandlung in ei... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Klägers nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Erstrichter verwarf die von der Drittbeklagten erhobene Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit, das Rekursgericht gab ihr statt und wies die Klage hinsichtlich dieser Beklagten unter Nichtigerklärung des Verfahrens zurück. Strittig ist, ob die Drittbeklagte, die ihren Sitz im Ausland hat, wegen der Schutzwirkungen zugunsten Dr... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ. 339, Katastralgemeinde G., bestehend aus den Parzellen Nr. 253, Wohnhaus Nr. 188 und 413/4. Sie haben gegen die vier Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ. 551, Katastralgemeinde G., bestehend aus den Parzellen 417/1, 435, Wohnhaus Nr. 327, zwei Klagen eingebracht. Das Begehren der ersten Klage geht dahin, die beklagten Parteien zu ungeteilter Hand schuldig zu erkennen, jenen Teil des Daches des Zubaues zu ihrem Hause Nr. 327, G., der in... mehr lesen...