Entscheidungen zu § artikel1zu18 Abs. 3 GGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/19 2001/16/0514

Der Beschwerdeführer brachte mit Schriftsatz vom 21. März 2001 beim Bezirksgericht Josefstadt Klage wegen Zuhaltung eines Mietvertrages (Streitwert S 271.116,--) ein. Im Rubrum des Schriftsatzes war für den Gebühreneinzug eine näher bezeichnete PSK-Nummer angeführt. Mit Zahlungsauftrag vom 2. April 2001 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von S 7.579,-- sowie den Gebührenmehrbetrag von S 3.789,50 und die Einhebungsgebühr von S 100,--, in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2002

RS Vwgh 2002/12/19 2001/16/0514

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs3;GGG 1984 TP1 Anm1;
Rechtssatz: Auf Grund einer Klagseinschränkung ändert sich gemäß § 18 GGG die Bemessungsgrundlage für die Pauschalgebühr nicht und die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Pauschalgebühr gemäß Anmerkung 3 der TP 1 GGG ist nicht gegeben, weil die Klage nicht zurückgezogen wird. Erfolgt keine Rückz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/24 94/16/0252

Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, daß die Beschwerdeführerin zunächst als klagende Partei in einem Verfahren des Handelsgerichtes Wien am 6. Juli 1994 eine Klage mit einem Streitwert von S 708.364,80 bei Gericht einbrachte und dafür im Wege des Gebühreneinzugs gemäß TP 1 GGG Pauschalgebühr in Höhe von S 12.240,-- entrichtete. Am 14. Juli 1994 legte die Beschwerdeführerin die ihr zur Verbesserung z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1994

RS Vwgh 1994/11/24 94/16/0252

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs3;GGG 1984 TP1 Anm3;ZPO §235;ZPO §237; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0163 B 19. Mai 1988 RS 4(Hier: Für eine erfolgte Klagseinschränkung gilt vielmehr die Bestimmung des § 18 Abs 3 GGG, wonach dadurch keine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Pauschalgebühr eintritt) Stammrechtssatz Die Klagseinschr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1994

RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0130

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §6;GEG §7;GEG §9;GGG 1984 §18 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0163 B 19. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz So wie für das Verfahren nach den §§ 6,7 und 9 GEG (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0188) sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0163

Index: Verfahren vor dem VwGH27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm3GGG 1984 §18 Abs3
Rechtssatz: Die Klagseinschränkung ist nicht als teilweise Klagsrücknahme zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160163.X04 Im RIS seit 15.12.2020 Zuletzt aktualisiert am 15.12.2020 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0163

Index: Verfahren vor dem VwGH001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §6GEG §7GEG §9GGG 1984 TP1 Anm3GGG 1984 §18 Abs3VwRallg
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6,7 und 9 GEG (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0188) sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

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