RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0163

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

Verfahren vor dem VwGH
001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §6
GEG §7
GEG §9
GGG 1984 TP1 Anm3
GGG 1984 §18 Abs3
VwRallg

Rechtssatz

So wie für das Verfahren nach den §§ 6,7 und 9 GEG (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0188) sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens zu beachten.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160163.X01

Im RIS seit

15.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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