Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Linz ist zu FN ***** die Ing. H***** S***** Privatstiftung eingetragen. Die entscheidungsrelevanten Bestimmungen der Stiftungsurkunde vom 9. Juli 1997 lauten: Zwölftens: Änderungen der Stiftungserklärung und Widerruf der Stiftung (1) Die beiden Stifter behalten sich den Widerruf der Stiftung, auch nach Eintragung der Stiftung in das Firmenbuch, ausdrücklich vor. Die Stiftung kann zu Lebzeiten von Herrn Ing. H***** S***** nur durch dies... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Gläubigerin war zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen gegen den Verpflichteten ua (teilweise vom Antrag abweichend) die Exekution durch Pfändung der ihm als Stifter gegenüber einer bestimmten Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte bewilligt worden, insbesondere des Rechts auf Auflösung der Stiftung und [des Rechts] auf Einziehung des Liquidations- bzw Auflösungserlöses. Die betreibende Partei hatte die Verwertung durch die Ermächtigung beantragt... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Stiftungsprüferin der mit Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 28. Oktober 2002 nach erfolgtem Widerruf der Stiftung aufgelösten, von Rosa S***** errichteten Privatstiftung. Mit dem Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 27. Jänner 2005 wurde der Stiftungsprüferin aufgetragen, „der Stifterin die Prüfberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2000 bis 2003 sowie, falls schon vorliegend, für das Jahr 2004 binnen 14 Tagen vorzulegen". Diesem Beschl... mehr lesen...
Begründung: Die R***** Privatstiftung ist zur Firmenbuchnummer FN ***** im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Sie hat drei Vorstandsmitglieder, jedes von ihnen vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Stiftungsurkunde vom 15. 7. 1999 war von insgesamt sieben Stiftern errichtet worden. Darin behielten sich die Stifter nachstehende Rechte auf Lebenszeit vor: zu Punkt 4. Abs 1 das Recht zur Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; zu Punkt ... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 1. 2. 1996 errichteten Alfred L*****, sein mj Sohn Maximilian L***** und dessen Großmutter Christa H***** die „L***** Privatstiftung". Dabei vertrat der Vater seinen Sohn. Die Privatstiftung wurde am 13. 4. 1996 im Firmenbuch eingetragen, zugleich wurde eine Stiftungszusatzurkunde vom 1. 2. 1996 eingetragen. Das gewidmete Vermögen ist eingebracht. In der Stiftungsurkunde behielt sich der Vater das von ihm alleine ausübbare Recht vor, Änderungen der S... mehr lesen...
Norm: EO §331 FEO §333PSG §3 Abs3PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte unterliegen ungeachtet der Bestimmung des § 3 Abs 3 PSG der Exekution nach §§ 331 ff EO, wenn er sich das Recht auf Widerruf vorbehielt und nach der Stiftungserklärung oder nach § 36 Abs 4 PSG zumindest zum Teil Letztbegünstigter ist, und/oder sich ein Änderungsrecht vorbehielt. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. März 2004 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund dreier im Instanzenzug ergangener Urteile zur Hereinbringung von 1,172.341,13 EUR s.A. zuzüglich Prozesskosten erster Instanz sowie von Kosten des Rechtsmittelverfahrens von 5.181,63 EUR s.A. und 3.729,96 EUR s.A. gegen den Verpflichteten u.a. die Exekution nach § 294 EO auf Forderungen desselben gegen eine (im Firmenbuch eingetragene) Privatstiftung mit Sitz in Wien als Begünsti... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr Verpflichtete ist Stifter einer näher bezeichneten Privatstiftung (im Folgenden nur Privatstiftung). Nach dem Vorbringen der betreibenden Partei ist Zweck der Stiftung die Erhaltung, Sicherung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens; Versorgung von Begünstigten. Begünstigter der Stiftung ist der Verpflichtete. Bei Auflösung der Stiftung ist das Stiftungsvermögen an den zuletzt Begünstigten zu übertragen. Zu Lebzeiten des Stifters bestimmt er die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Stifter der zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch eingetragenen A***** Privatstiftung. Diese wurde mit Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 gegründet. Im Zuge der Gründung wurde am 19. 6. 1996 auch eine Stiftungszusatzurkunde errichtet. Im Bezug auf beide Urkunden haben sich die Stifter jeweils das Änderungsrecht vorbehalten. Dieses Änderungsrecht kann gemäß Punkt 14.2. der Stiftungsurkunde und Punkt 5.1. der Stiftungszu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof fasste die für das Privatstiftungsrecht maßgebenden Leitlinien, soweit sie im Anlassfall von Interesse sind, unter Berufung auf seine Vorjudikatur zuletzt in der Entscheidung 6 Ob 85/01w (= NZ 2002, 337) folgendermaßen zusammen: Die Privatstiftung sei ein vom Stiftungsvorstand vertretener und verwalteter Rechtsträger, dessen Zweck und innere Ordnung privatautonom weitgehend vom Stifter bestimmt we... mehr lesen...
Norm: ABGB §273IO §114PSG §3PSG §33PSG §34
Rechtssatz: 1. Das dem Stifter einer Privatstiftung vorbehaltene Widerrufsrecht ist kein höchstpersönliches Recht, sondern eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 273 ABGB. Der Widerruf kann vom Sachwalter des Stifters erklärt werden und wird mit der gerichtlichen Genehmigung wirksam. 2. In der Stiftungserklärung enthaltene Regelungen über den Widerruf der Privatstiftung (§ 34 PSG) sind w... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist die von R********** (in der Folge Stifterin) mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R********** Privatstiftung (im Folgenden Stiftung) eingetragen. Stiftungszweck ist das Erhalten und Verwalten des der Stiftung gewidmeten Vermögens und die Versorgung der in der Zusatzurkunde genannten natürlichen und juristischen Personen. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung kann die Stifterin den Widerruf der ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch ist die durch die Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 errichtete A***** Privatstiftung mit dem Sitz in W***** eingetragen. Stifter sind DI Dr. Artur D***** (Antragsteller und Revisionsrekurswerber) und sein Sohn Ing. Michael D*****. Nach Pkt 7.3.1. der Stiftungsurkunde erfolgt die Bestellung des Stiftungsprüfers, solange beide Stifter leben und voll geschäftsfähig sind, über deren gemeinsamen Vorschlag durch das Gericht. Nach dem ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch ist die durch die Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 errichtete A***** Privatstiftung mit dem Sitz in W***** eingetragen. Stifter sind Dipl. Ing. Dr. Artur D***** (im Folgenden Antragsteller und Revisionsrekurswerber) und sein Sohn Ing. Michael D*****. Art VII der Stiftungsurkunde regelt ua Bestellung und Abberufung des Vorstandes. Nach dessen Punkt 7.1.1 wird der aus drei Mitgliedern bestehende Vorstand von den Stiftern gemei... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist die von Rosa S***** (in der Folge Stifterin) mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete Rosa S***** Privatstiftung (im Folgenden Stiftung) eingetragen. Stiftungszweck ist das Erhalten und Verwalten des der Stiftung gewidmeten Vermögens und die Versorgung der in der Zusatzurkunde genannten natürlichen und juristischen Personen. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei Personen, von denen je zwei die Stiftung g... mehr lesen...
Norm: PSG §3PSG §9PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Vor Errichtung der Privatstiftung ist der Stifter bei der Gestaltung der Stiftungserklärung weitgehend frei. Nach Entstehen der Privatstiftung als Rechtsträger ist diese vom Stifter allerdings vollständig getrennt. Er ist nicht Mitglied der Stiftung oder Eigentümer des Stiftungsvermögens. Durch die Errichtung der Stiftung hat der Stifter den Zugriff auf das Vermögen verloren. Er kann in das Stiftungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1PSG §27PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Der Stifter einer Privatstiftung, der sich in der Stiftungserklärung keinerlei Eingriffsrechte in das Stiftungsgeschehen vorbehalten und auf die Rechte auf Änderung der Stiftungserklärung (§ 33 PSG) und auf Widerruf der Stiftung (§ 34 PSG) verzichtet hat, ist im Verfahren über die Abberufung von Vorstandsmitgliedern (§ 27 PSG) der vom Stifter völlig getrennten Privatstiftung nicht Beteiligter... mehr lesen...
Begründung: Mag. Martina K***** war Obfrau des registrierten Vereins "W*****" (nunmehr: "C*****"). Der Verein errichtete mit Notariatsakt vom 27. 10. 1998 die mit 1 Mio S dotierte W***** Privatstiftung, deren Eintragung im Firmenbuch mit Beschluss vom 12. 11. 1998 bewilligt worden war. Mit Beschluss des Stifters vom 2. 11. 1998 wurden Mag. K*****, Mag. P***** und Mag. Michael N***** zu Mitgliedern des Stiftungsvorstandes bestellt. Aus der Stiftungserklärung sind folgende Punkte ... mehr lesen...