Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Juni 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Frizberg als Schriftführerin im Verfahren zur Unterbringung des Gaber S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher... mehr lesen...
Norm: StPO §234StPO §269StPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1StPO §466 Abs2
Rechtssatz: § 284 Abs 1 zweiter Satz StPO stellt im auffallenden Unterschied zu § 466 Abs 2 StPO gezielt nur auf Abwesenheit des Angeklagten oder Betroffenen (§ 430 Abs 2 StPO) bei der Urteilsverkündung infolge seiner aus Gründen der Sitzungspolizei veranlassten Entfernung ab (WK-StPO § 284 Rz 3). Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (§ 478 StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (Paragraph 478, StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach Paragraph 125, schuldig erkannt und zu einer Gelds... mehr lesen...
Gründe: Der Einzelrichter des Landesgerichtes Salzburg verhängte mit Urteil vom 17. Jänner 2002, GZ 40 Hv 1088/01a-93, über Dr. Günther S***** wegen des Verbrechens der Geldwäscherei nach § 165 Abs 2, Abs 3 erster Fall StGB eine Freiheitsstrafe und verpflichtete ihn gemäß § 369 Abs 1 StPO zur Bezahlung von insgesamt 20 Mio ATS (= 1,453.456,68 Euro) an die Konkursmasse der B***** OHG. Sogleich nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung meldete der Angeklagte Berufung wegen Nic... mehr lesen...
Gründe: Im beim Landesgericht für Strafsachen Wien (ursprünglich zum AZ 12 e E Vr 11468/95) gegen Johanna und Franz M***** wegen § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB geführten Strafverfahren wurde ein von beiden Beschuldigten noch vor der Hauptverhandlung am 13.Juni 1996 gestellter schriftlicher Antrag auf Bestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers (mit Beschluß vom 11.Juni 1996) abgewiesen, weil kein Verteidigerzwang bestehe und der Antrag verspätet sei (GZ 12 e E Vr 9131/96-9). Im be... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §466 Abs2StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 3 StPO ist das Gericht verpflichtet, den Beschuldigten auch dort, wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, über seine Rechte zu belehren. Da bei einem Abwesenheitsurteil eine mündliche Rechtsmittelbelehrung im Anschluß an die Urteilsverkündung nicht in Betracht kommt, bestimmt § 152 Abs 3 Geo, daß mit dem Abwesenheitsurteil stets eine (schriftliche... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §457StPO §466 Abs2
Rechtssatz: Die Anwesenheit des Anklägers bei der Urteilsverkündung wurde vom Prozeßgesetzgeber als derartige Selbstverständlichkeit angesehen, daß eine ausdrückliche Regelung des Beginns des Fristenlaufes für die Rechtsmittelanmeldung nur für den bei Verkündigung des Urteiles nicht anwesenden Angeklagten, nicht jedoch für den Fall der Abwesenheit des Anklägers getroffen wurde (§ 466 Abs 2 StPO). ... mehr lesen...
Gründe: Josef S*** wurde mit dem - auch Teilfreisprüche enthaltenden - Abwesenheitsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 15. Oktober 1986, GZ 38 Vr 203/86-30, der Vergehen des Betruges nach § 146 StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (1. Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 StGB zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Vorhaft vom 17.März 1986, 16.00 Uhr bis 24.April 1986, 17.45 Uhr auf die verhängte Strafe anger... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §427StPO §466 Abs2
Rechtssatz: Bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils gemäß § 427 Abs 1 StPO ist eine erschöpfende Rechtsmittelbelehrung zu erteilen. Eine unvollständige Rechtsmittelbelehrung, die keinen Hinweis auf die im § 427 Abs3 StPO vorgesehene Einspruchsmöglichkeit sowie auf die dreitägige Präklusivfrist des § 466 Abs 2 StPO enthält, ist daher gesetzwidrig. Der OGH hebt gemäß § 292 letzter Satz StPO alle dem unges... mehr lesen...
Norm: Geo §152 Abs3StPO §3StPO §466 Abs2StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Nur die Zustellung einer richtigen Rechtsmittelbelehrung entspricht der Vorschrift des § 152 Abs 2 Geo. Der Richter (Vorsitzende) hat durch ausdrückliche Zustellverfügung vorzusorgen, daß diesem Erfordernis von der Geschäftsstelle auch wirklich entsprochen wird. Entscheidungstexte 12 Os 15/69 Entscheidungstex... mehr lesen...