Begründung: Mit Beschluss vom 5. November 2007 ON 250 bestimmte das Erstgericht ua die Entschädigung des Sachwalters für den Zeitraum 7. Juli 2006 bis 10. Oktober 2007 mit 3.000 EUR und ermächtigte den Sachwalter, diesen Betrag vom Konto der Betroffenen zu beheben. Wenige Tage später - am 8. November 2007 - verstarb die Betroffene. Wie deren Sohn (der Rekurswerber) selbst vorbringt, gelangte ihm der Beschluss des Erstgerichts erst am 8. Februar 2008 zur Kenntnis. Am 14. Februar 20... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 2003 verhängte das Erstgericht über die Geschäftsführer Manfred und Hannelore D***** Geldstrafen von je 1.600 EUR, weil den Aufforderungen zur Offenlegung der Unterlagen gemäß §§ 277 ff HGB für das Geschäftsjahr 2000/2001 nicht entsprochen wurde. Der Vorstellung der Geschäftsführer gab das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 10. 2003 nicht Folge. Am 31. 10. 2003 erhoben die Geschäftsführer dagegen Rekurs, dem mit Beschluss des Rekursgerichts vom ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. November 1998 wurde der erstbeklagten Partei, welcher zuvor mit Beschluß vom 16. Februar 1996 die Verfahrenshilfe im vollen Umfang einschließlich Beigebung eines Rechtsanwaltes als Verfahrenshelfer bewilligt worden war (ON 7), diese wiederum zur Gänze gemäß § 68 Abs 2 ZPO entzogen und gleichzeitig über sie gemäß § 69 ZPO eine Mutwillensstrafe in Höhe von S 20.000 verhängt. Das Erstgericht ging hiebei davon aus, daß der Erstbekla... mehr lesen...
Gründe: Christian F*** war mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengerichts vom 1.Februar 1983, GZ 10 Vr 2731/82-21, wegen § 87 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt worden, die er zuletzt in der Strafvollzugsanstalt Hirtenberg verbüßte. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 14. Dezember 1984 wurde er nach teilweisem Strafvollzug bedingt begnadigt und am 18.Dezember 1984 auf freien Fuß gesetzt. Der nicht vollzogene Strafrest... mehr lesen...
Gründe: Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 11.12.1978 (Weihnachtsbegnadigung 1978) wurde der am 2. Juli 1954 geborene Schriftenmaler Erwin A, der zu diesem Zeitpunkt zum Vollzug der über ihn im Verfahren AZ 6 a Vr 8799/76 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wegen Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG (aF) und Vergehens nach § 9 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG (aF) verhängten Freiheitsstrafe von 15 Monaten in der Strafvollzugsanstalt Garsten angehalten wurde, mit Wirkung vom 14. D... mehr lesen...
Norm: StPO §411StPO §494StPO §495StVG §179
Rechtssatz: Nach einer Begnadigung mit den Wirkungen der bedingten Strafnachsicht ist für das weitere Verfahren (Bestellung eines Bewährungshelfers, Widerruf) nicht das Strafvollzugsgericht, sondern das Urteilsgericht zuständig. Entscheidungstexte 13 Nds 81/81 Entscheidungstext OGH 22.10.1981 13 Nds 81/81 Veröff: RZ 1982/32 S 109 (dort... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: B-VG Art65StPO §411WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Überweisung eines Gnadengesuches in einer Winkelschreibereisache an das Bundesministerium für Justiz. Entscheidungstexte 7 Ob 310/62 Entscheidungstext OGH 02.05.1963 7 Ob 310/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0053514 Dokum... mehr lesen...
Norm: StPO §411
Rechtssatz: Der Erlaß des BMJ vom 13.11.1920, JABl 1920/34, ist als authentische Auslegung aller Gnadenakte anzusehen, durch die der Vollzug einer Strafe mit den Wirkungen der bedingten Verurteilung aufgeschoben wurde. Entscheidungstexte 5 Os 78/54 Entscheidungstext OGH 23.02.1954 5 Os 78/54 Veröff: EvBl 1954/270 S 369 9... mehr lesen...
Norm: GOG §85StPO §411ZPO §220
Rechtssatz: Zur Ordnungsstrafe wegen des Vorwurfes mangelnder Objektivität des Gerichtes infolge politischer oder weltanschaulicher Beeinflussung. Entscheidungstexte 1 Ob 541/53 Entscheidungstext OGH 24.06.1953 1 Ob 541/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037341 ... mehr lesen...
Über Dr. Hans G. wurde gemäß § 85 GOG. vom Rekursgericht eine Ordnungsstrafe von 100 S verhängt. Er hat nun um Nachlaß der Ordnungsstrafe oder doch um Stundung auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis zum 1. Jänner 1954 angesucht und den Antrag gestellt, sein Ansuchen dem Herrn Bundespräsidenten vorzulegen, wenn das Gericht sich nicht selbst veranlaßt sehe, seinem Antrag Folge zu geben. Er hat weiter um Aufschiebung des Eintreibungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22B-VG Art65GOG §85StPO §411ZPO §220
Rechtssatz: Die Zivilgerichte können rechtskräftige verhängte Ordnungsstrafen gnadenweise erlassen. Das Gnadenrecht des Bundespräsidenten erstreckt sich nicht auf den Erlaß von Ordnungsstrafen der Zivilgerichte. Eine analoge Anwendung des § 411 StPO ist abzulehnen. Entscheidungstexte 1 Ob 155/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG Art65StPO §397StPO §411
Rechtssatz: Strafvollstreckung und Gnadenverfahren sind Justizverwaltungssachen. Der Richter ist an die in einer Gnadensache ergangene Weisung die Strafe vorläufig nicht zu vollziehen, gebunden. Entscheidungstexte 5 Os 96/53 Entscheidungstext OGH 30.01.1953 5 Os 96/53 Veröff: EvBl 1953/309 S 385 = JBl 1953,271 = SSt 24/11 ... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3StPO §411
Rechtssatz: Der OGH hat zu Gnadenanträgen nur dann Stellung zu nehmen, wenn er gemäß § 288 Abs 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt hat; nicht aber, wenn er lediglich einer Berufung - nach Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde - Folge gegeben hat. Entscheidungstexte 3 Ns 25/50 Entscheidungstext OGH 19.05.1950 3 Ns 25/50 Veröff: SSt XXI/59 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §23StPO §411
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht für Rechtsanwälte kennt kein Begnadigungsrecht. Entscheidungstexte Ds 6/50 Entscheidungstext OGH 11.04.1950 Ds 6/50 Veröff: AnwBl 1951/41 H1,8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0055547 Dokumentnummer JJR_19500411_OG... mehr lesen...
Norm: StPO §411
Rechtssatz: Widerruf eines im Gnadenwege bewilligten bedingten Strafnachlasses. Unzulässigkeit des Aufschubes der Vollziehung von Nebenstrafen und des Eintrittes von Rechtsfolgen durch das Gericht, wenn im Gnadenwege nur die Vollziehung der Hauptstrafe aufgeschoben wurde. Verpflichtung des Gerichtes, den Verurteilten vor Anordnung der Vollstreckung der Strafe zu hören. Entscheidungstexte ... mehr lesen...