Norm: JN §1 DIb3aaStPO §390StPO §393 Abs4
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für den Schadenersatzanspruch des kostenersatzpflichtigen Privatanklägers gegen eine dritte Person, die durch ein rechtswidriges schuldhaftes Verhalten die Erhebung der erfolglosen Privatanklage und damit die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers verursacht hat. Entscheidungstexte 6 Ob 11/58 Entscheid... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIb3ccStPO §393 Abs4ZPO §41 B3
Rechtssatz: Zur selbständigen Geltendmachung der im Strafverfahren erwachsenen Vertretungskosten. Entscheidungstexte 1 Ob 24/35 Entscheidungstext OGH 22.02.1935 1 Ob 24/35 Vgl aber; Veröff: SZ 17/38 2 Ob 94/50 Entscheidungstext OGH 18.04.1950 2 Ob 94/50 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIaStPO §366 BStPO §393 Abs4
Rechtssatz: Der mit seinen Ersatzansprüchen gemäß § 366 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesene Privatbeteiligte kann seinen Anspruch auf Ersatz der ihm im Strafverfahren erwachsenen Kosten (Vertretungskosten) auch als selbständigen Anspruch geltend machen, soferne Beklagten einen Schaden erlitten hat Entscheidungstexte 3 Ob 376/54 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §366 BStPO §393 Abs4ZPO §41 B3ZPO §411
Rechtssatz: Neuerliche Einklagung der Privatbeteiligtenkosten, wenn sie anläßlich der nach § 366 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Ersatzansprüche rechtskräftig fälschlich abgewiesen wurden, da nur der Klagsbetrag und die Kosten dieser Klage zu berücksichtigen waren. Entscheidungstexte 1 Ob 999/52 Entscheidungstext OGH 17.12.195... mehr lesen...
Norm: StPO §366 BStPO §381 Abs1 Z4StPO §393 Abs4StPO §395 Abs4
Rechtssatz: Eine Festsetzung der Kosten eines Privatbeteiligten im Rahmen eines Strafverfahrens ist nur dann statthaft, wenn das Strafgericht zumindest über einen Teil der geltend gemachten Ersatzansprüche im Adhäsionsverfahren erkannt hat, keinesfalls aber dann, wenn der Privatbeteiligte mit seinen gesamten Ersatzansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen wurde. ... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs4VStG §57ZPO §41 B4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 393 Abs 4 StPO gilt sinngemäß auch für den in einem Verwaltungsstrafverfahren auf den Rechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten (Anspruchsberechtigten). Entscheidungstexte 3 Ob 638/36 Entscheidungstext OGH 04.09.1936 3 Ob 638/36 Veröff: SZ 18/140 European Case La... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs4ZPO §528 D4c
Rechtssatz: Die Kosten der Beteiligung der Verletzten am Strafverfahren können nicht abgesondert geltend gemacht werden, sondern sind als Prozeßkosten zu behandeln; gegen den sie betreffenden Ausspruch des Berufungsgerichtes ist eine Revision nicht zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 24/35 Entscheidungstext OGH 22.02.1935 1 Ob 24/35 Veröff: SZ 1... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs4ZPO §528 D4c
Rechtssatz: Eine Entscheidung zweiter Instanz, womit die Kosten der Vertretung im Strafverfahren zuerkannt werden, ist nach § 528 ZPO auch dann unanfechtbar, wenn im Spruche der auf die Kosten entfallende Betrag mit dem zuerkannten Betrag in der Hauptsache zusammengezogen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 950/33 Entscheidungstext OGH 14.11.1933 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AJN §1StPO §393 Abs4
Rechtssatz: Zivilgerichtliche Geltendmachung des Anspruches des Privatbeteiligten auf Ersatz seiner im Strafverfahren aufgewendeten Kosten Entscheidungstexte 1 Ob 252/30 Entscheidungstext OGH 25.03.1930 1 Ob 252/30 Veröff: SZ 12/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:... mehr lesen...