Norm
StPO §366 BRechtssatz
Neuerliche Einklagung der Privatbeteiligtenkosten, wenn sie anläßlich der nach § 366 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Ersatzansprüche rechtskräftig fälschlich abgewiesen wurden, da nur der Klagsbetrag und die Kosten dieser Klage zu berücksichtigen waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0035874Dokumentnummer
JJR_19521217_OGH0002_0010OB00999_5200000_001