Norm
JN §1 DIaRechtssatz
Der mit seinen Ersatzansprüchen gemäß § 366 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesene Privatbeteiligte kann seinen Anspruch auf Ersatz der ihm im Strafverfahren erwachsenen Kosten (Vertretungskosten) auch als selbständigen Anspruch geltend machen, soferne Beklagten einen Schaden erlitten hat
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0045726Dokumentnummer
JJR_19541012_OGH0002_0030OB00376_5400000_001