Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 5. April 2001, GZ 61 c Vr 2347/00-51, wurden Ezequiel P***** und Katina Alexandra S***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 StGB wurden die Angeklagten weiters schuldig erkannt, "einen Betrag vom 2.600 US-Dollar (welchen sie von ihren Auftraggebern für die gegenständliche Reise erhalten haben: US 5 = S 357) zur ungeteilte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28.7.1998 zu 6 Bs 289/98 hat das Oberlandesgericht Innsbruck den vom Landesgericht Feldkirch am 5.6.1998 (ON 253, ausgefertigt am 16.6.1998 ON 266) über die Bestimmung der Pauschalkosten, die vom Verurteilten Andreas S***** in Höhe von S 30.000,-- zuzüglich ein Fünftel der Sachverständigenkosten zu tragen sind, wegen mangelhafter
Begründung: aufgehoben und die neuerliche Entscheidung aufgetragen. In der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Beschwer... mehr lesen...
Norm: StPO §381StPO §391
Rechtssatz: § 391 StPO hindert nicht, daß sowohl gegen die amtswegige Uneinbringlicherklärung als auch gegen die tatsächliche Kostenbestimmung die Beschwerde auch dann zulässig ist, wenn in der Beschwerde nicht lediglich eine Herabsetzung, sondern die Uneinbringlichkeitserklärung der Pauschalkosten begehrt wird. Entscheidungstexte 6 Bs 358/98 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Bei der Einlieferung des Karl Franz E*** in das landesgerichtliche Gefangenenhaus Wien am 1.Oktober 1987 befand sich unter seinen Verwahrnissen auch ein Bargeldbetrag von 2.395 S. Davon wurde der 1.000 S übersteigende Eigengeldbetrag von 1.395 S laut Mitteilung des Gefangenenhauses an das Gericht vom 9.Oktober 1987 gemäß § 241 Abs. 7 iVm § 224 Abs. 4 Geo (aF) zurückbehalten (ON 88). Am 16.November 1987 wurde über Ansuchen des Untersuchungsgefangenen von seinem zurückbehalt... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 12 d E Vr 309/85 des Kreisgerichtes Korneuburg ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 12.April 1931 geborene Alois S*** wurde am 30. April 1985 nach Verbüßung einer vierjährigen Freiheitsstrafe aus der Sonderanstalt Sonnberg bedingt entlassen. Anläßlich dieser Entlassung wurden ihm insgesamt 11.204,53 S ausbezahlt. Hievon entfielen laut fernmündlicher Auskunft der Sonderanstalt Sonnberg 10.289,52 S auf die Rücklage gemäß dem § 54 Abs 1 StVG., 914,40 S auf da... mehr lesen...
Norm: GEG §5GEG §6GEG §10GEG §11Geo §631 Abs4StPO §391StVG §54
Rechtssatz: 1.) Das dem Bund gemäß § 5 Abs 1 und Abs 2, erster Satz, GEG 1962 in Verbindung mit § 631 Abs 4 Geo zustehende Zurückbehaltungsrecht unterliegt den gleichen Beschränkungen, die bei der Eintreibung der zu sichernden Beträge zu beachten sind. Es darf demgemäß nur ausgeübt werden, wenn einerseits eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Kosten zu besorgen ist und anderersei... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §389StPO §391
Rechtssatz: Die unzulässige Aufnahme eines Kostenbestimmungsbeschlusses in das Urteil (hier: § 227 FinStrG) gereicht dem Angeklagten auch wegen der Abschneidung einer Uneinbringlichkeitserklärung nach § 391 StPO sowie einer möglichen Verjährung und Stundung (§§ 8 und 9 GEG) zum Nachteil. Entscheidungstexte 11 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §44 Abs2StPO §381 Abs1 Z4StPO §389StPO §391
Rechtssatz: Das Strafurteil hat einen Kostenausspruch nach dem § 389 StPO auch dann zu enthalten, wenn die Voraussetzungen für den Nachlaß der ganzen Kosten im Sinne des § 44 Abs 2 JGG 1961 gegeben sind. Eine Entscheidung nach dieser Gesetzesstelle hat nach Rechtskraft des Urteils in Beschlußform zu ergehen. Die im § 381 Abs 1 Z 4 StPO genannten Gebühren können nach dem § 44 Abs 2 JGG 1... mehr lesen...
Norm: GEG 1948 §5GEG 1948 §8StPO §33StPO §391
Rechtssatz: Nachträgliche Feststellung der Einbringlichkeit der Pauschalkosten. Entscheidungstexte 5 Os 1078/55 Entscheidungstext OGH 15.12.1955 5 Os 1078/55 Veröff: EvBl 1956/82 S 134 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0059350 Dokumentnumme... mehr lesen...