Norm
StPO §381Rechtssatz
§ 391 StPO hindert nicht, daß sowohl gegen die amtswegige Uneinbringlicherklärung als auch gegen die tatsächliche Kostenbestimmung die Beschwerde auch dann zulässig ist, wenn in der Beschwerde nicht lediglich eine Herabsetzung, sondern die Uneinbringlichkeitserklärung der Pauschalkosten begehrt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000076Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010