RS OGH 1998/10/6 6Bs358/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1998
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Norm

StPO §381
StPO §391

Rechtssatz

§ 391 StPO hindert nicht, daß sowohl gegen die amtswegige Uneinbringlicherklärung als auch gegen die tatsächliche Kostenbestimmung die Beschwerde auch dann zulässig ist, wenn in der Beschwerde nicht lediglich eine Herabsetzung, sondern die Uneinbringlichkeitserklärung der Pauschalkosten begehrt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000076

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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