Gründe: Im Zuge des zur einleitend genannten Strafsache geführten Vorverfahrens wurde ein in einem von Nuhi K***** benützten Wohnraum entdeckter Bargeldbetrag von 3.750 Euro sichergestellt, beim Landesgericht Innsbruck eingezahlt (S 53 und 115/III) und an die Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichts Innsbruck weitergeleitet (ON 112), die ihn auf einem Sparbuch fruchtbringend anlegte (ON 126). Nuhi K***** gab an, bei diesem Geld handle es sich um Ersparnisse aus seinen „vorherigen... mehr lesen...
Gründe: Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/99-24, vom Vorwurf des Diebstahls einer Bronzeplastik zum Nachteil der Silvana S***** und der Unterschlagung einer Tonmaske gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten 9 Vr 728/77 des Kreisgerichtes Krems/ Donau und 16 Bs 215/78 des Oberlandesgerichtes Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes Krems/ Donau als Schöffengericht vom 16. Februar 1978, GZ. 9 Vr 728/77-42, wurde der am 2. Juni 1944 geborene Günther A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Gegenstand des Schuldspruches war u.a. ei... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §367 Abs1StPO §375
Rechtssatz: Beschlüsse nach § 367 Abs 1 StPO und nach § 375 StPO sind von einem Senat von drei Richtern zu fassen. Gegen solche Beschlüsse ist ein Rechtsmittel nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 10 Os 139/79 Entscheidungstext OGH 10.10.1979 10 Os 139/79 Veröff: SSt 50/60 = EvBl 1980/56 S 188 = RZ 1980/38 S 173 ... mehr lesen...
Norm: StPO §115a ffStPO §375StPO §376StPO §377StPO §378StPO §379StVG §41 Abs2StVG §41 Abs3
Rechtssatz: Gegenstand des Bedenklichkeitsverfahrens kann immer nur ein dem Beschuldigten gegenüber fremdes Gut sein. Eigengeld (§ 41 Abs 2 StVG) des Beschuldigten scheidet daher schon begrifflich aus; mit Eigengeld ist gemäß § 41 Abs 3 StVG vorzugehen. Entscheidungstexte 12 Os 89/74 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §323StG §171StPO §375 ff
Rechtssatz: Die Strafgerichte sind in der freien Würdigung des bedenklichen Charakters des Besitzers gewisser Gegenstände durch einen Angeklagten weder durch § 323 ABGB noch durch eine andere Rechtsvermutung beschränkt. Entscheidungstexte 12 Os 98/65 Entscheidungstext OGH 10.09.1965 12 Os 98/65 EvBl 1966/144 S 188 = SSt 36/48 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs1 Cd1cStPO §375 ff
Rechtssatz: Zur Frage der Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn das Strafgericht ungeachtet der hiefür gegebenen Voraussetzungen die Einleitung des Bedenklichkeitsverfahrens nach den Bestimmungen der §§ 375 ff StPO unterläßt und die beschlagnahmten Gegenstände an einen nicht berechtigten Dritten (statt an den Verurteilten) ausfolgt. Auch dann, wenn gemäß den zitierten Bestimmungen der StPO der Antrag des Verur... mehr lesen...
Norm: StPO §375StPO §376StPO §377StPO §378StPO §379
Rechtssatz: Zur Frage des Bedenklichkeitsverfahrens. Entscheidungstexte 9 Os 163/62 Entscheidungstext OGH 12.02.1963 9 Os 163/62 Veröff: JBl 1963,618 (mit Glosse von Liebscher) = RZ 1963,104 8 Ob 363/64 Entscheidungstext OGH 02.02.1965 8 Ob 363/64 Auch ... mehr lesen...
Norm: StPO §375 ff
Rechtssatz: Hat der Gerichtshof (Einzelrichter) eine Strafsache rechtskräftig entschieden, so ist das Bezirksgericht, das die Erhebungen in dieser Strafsache gepflogen hat, zur Durchführung des in den §§ 375 und ff StPO bezeichneten Verfahrens nicht zuständig. Entscheidungstexte 4 Os 321/22 Entscheidungstext OGH 26.06.1922 4 Os 321/22 Veröff: SSt II/60 ... mehr lesen...
Norm: StPO §375
Rechtssatz: Die Einleitung des Ediktalverfahrens nach § 375 StPO hat dann zu unterbleiben, wenn jemand bereits Eigentumsansprüche an der Sache angemeldet hat und andere Ansprüche nicht in Frage stehen. Können diese Eigentumsansprüche nicht sofort genügend nachgewiesen werden, dann ist das Begehren auf Ausfolgung auf den ordentlichen Zivilrechtsweg zu verweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...