Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juli 1926 geborene frühere Dekanatsdirektor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Mag. Gustav A, im zweiten Rechtsgang neuerlich des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und in Verbindung mit dem aus dem ersten Rechtsgang unberührt gebliebenen Schuldspruch wegen Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB. (13 Os 130/82-14) unter Anwendung des § 28 StGB... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §293 Abs2
Rechtssatz: Die Bindung des Erstgerichts an die Rechtsansicht des Berufungsgerichts wird durch die (bloße) Feststellung deren Gesetzwidrigkeit nicht beseitigt. Entscheidungstexte 9 Os 109/82 Entscheidungstext OGH 17.08.1982 9 Os 109/82 Veröff: SSt 53/48 11 Os 15/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 11... mehr lesen...
Gründe: I. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Haugsdorf vom 15.Juli 1981, GZ. U 162/80-15, wurde der am 1.April 1928 geborene Landwirt Walter A des Vergehens der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 7.August 1980 in Pernersdorf dadurch, daß er seinen Mähdrescher auf der Fahrbahn der Bundesstraße 45 parkte, obwohl es sich hiebei um eine Fahrbahn mit Gegenverkehr, bei der nicht wenigstens zwei Fahrstreifen freibli... mehr lesen...
Norm: OGHG §8 StPO §285d Abs1 Z1 Fall2StPO §292StPO §293 Abs2
Rechtssatz: Keine Durchbrechung der in §§ 293 Abs 2 StPO normierten Bindung an die Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofs im konkreten Fall durch eine spätere Entscheidung eines verstärkten Senats. Die darin, daß das Gericht im erneuerten Verfahren nicht von der im Kassationserkenntnis geäußerten Rechtsansicht des OGH ausging, gelegene Gesetzesverletzung ist gemäß § 292 letzter Sa... mehr lesen...
Norm: StPO §293 Abs2StPO §293 Abs3StPO §447 Abs1
Rechtssatz: § 293 Abs 2 gilt im bezirksgerichtlichen Verfahren analog. Entscheidungstexte 9 Os 69/80 Entscheidungstext OGH 13.08.1980 9 Os 69/80 Veröff: EvBl 1971/51 S 161 = AnwBl 1982,707 11 Os 162/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 11 Os 162/94 Beisatz: Ebenso im Ei... mehr lesen...
Gründe: Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr.techn. Robert B erhob am 29. Juni 1979 beim Bezirksgericht Baden gegen Dr. Eugen A, Rechtsanwalt in Baden, Privatanklage wegen Vergehens nach § 111 Abs. 1 StGB, wobei er inkriminierte, daß der Beschuldigte als Klagevertreter in der Rechtssache der klagenden Partei N. C gegen die beklagte Partei S. D, AZ. 1 Cg 1041/74 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt, in einem Schriftsatz vom 1. März 1978 mit Beziehung auf den Privatankläger folgend... mehr lesen...
Norm: StPO §285d Abs1 Z1StPO §293 Abs2StPO §293 Abs4
Rechtssatz: § 293 Abs 2 StPO normiert eine Bindewirkung hinsichtlich einer vom OGH in einer bestimmten Sache ausgesprochenen Rechtsansicht nur für das zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung berufene Gericht erster Instanz; in Ansehung des OGH selbst schließt die in den Vorschriften der §§ 293 Abs 4 und 285 d Abs 1 Z 1 (zweiter Alternativfall) StPO getroffene Regelung von vornherein ein... mehr lesen...
Norm: StPO §293 Abs2
Rechtssatz: Nur das Erstgericht, nicht aber ein später wieder in dieser Sache entscheidender Senat des Obersten Gerichtshofes ist auf Grund des § 293 Abs 2 StPO an die Rechtsansicht gebunden, von der der Oberste Gerichtshof bei seiner früheren Entscheidung ausgegangen ist. Entscheidungstexte 12 Os 111/72 Entscheidungstext OGH 22.12.1972 12 Os 111/72 Veröff: E... mehr lesen...
Norm: StPO §293 Abs2
Rechtssatz: Im Sinne des § 293 Abs 2 StPO sind auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren die der gebundenen Rechtsansicht folgenden Teile des Urteils im zweiten Rechtsgang einer Anfechtung im Rechtsmittelwege entrückt. Entscheidungstexte 12 Os 194/69 Entscheidungstext OGH 19.11.1969 12 Os 194/69 Veröff: SSt 40/56 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z5 AStPO §293 Abs2
Rechtssatz: Auch wo es sich nur um die Frage der Stichhältigkeit geltend gemachter Begründungsmängel handelt, können eingehende Rechtsausführungen nötig sein. Entscheidungstexte 12 Os 138/68 Entscheidungstext OGH 06.11.1968 12 Os 138/68 Veröff: SSt 39/41 = RZ 1969,46 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3StPO §293 Abs2
Rechtssatz: Hebt der OGH wegen eines Feststellungsmangels ein Urteil auf und verweist er die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück, so dient das Verfahren vor dem Erstgericht nur mehr der Nachholung von Feststellungen, die bei richtiger Gesetzesanwendung dem Erkenntnisse zugrunde zu legen waren, im ursprünglichen Urteile aber nicht enthalten sind. Diese Feststellungen ... mehr lesen...