Norm: StGB §20 StPO §260 Abs1 Z3 StPO §443 Abs3 StPO §282 Abs1 StPO §282 Abs2 StPO §290 Abs1 StGB § 20 heute StGB § 20 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010 StGB § 20 gültig von 01.10.2002 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2002 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIStPO §67StPO §366 Abs3StPO §282 Abs2StPO §294 Abs2StPO §294 Abs3
Rechtssatz: Gegen die in jedem Verfahrensstadium zulässige Zurückweisung eines Privatbeteiligtenanschlusses steht dem Betroffenen Beschwerde an das Oberlandesgericht zu. Dieser kommt keine aufschiebende Wirkung zu, eine darauf gestützte Vertagung der Hauptverhandlung kommt nicht in Betracht. Zur Vermeidung von Rechtsschutzdefiziten kommen dem Betroffenen diesfa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch den rechtskräftigen Schuldspruch des Robert B***** enthält - wurde Theo K***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 2. August 2006 in Steyr mit Robert B***** als Mittäter dem Konrad M***** mit Gewalt gegen dessen Person sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB), nämlich dadurch, dass sie diesen in sein Wohnhaus drängten, eine von ihm zugehaltene Tür aufd... mehr lesen...
Norm: MRK Art13 IV3StPO §282 Abs2 Ab
Rechtssatz: Fehlende Rechtsmittelbefugnis des Privatbeteiligten zum Nachteil des Angeklagten nicht verfassungswidrig. Entscheidungstexte 14 Os 30/93 Entscheidungstext OGH 23.03.1993 14 Os 30/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0075040 Im RIS seit ... mehr lesen...
Begründung: In der am 28.September 1990 durchgeführten Hauptverhandlung verkündete der Vorsitzende des Schöffengerichtes das Urteil samt Entscheidungsgründen. Ohne die Angeklagten gemäß § 268 Abs. 1 StPO über die ihnen zustehenden Rechtsmittel zu belehren fragte der Vorsitzende sodann den Erstangeklagten L*****: "Was sagen Sie zum Urteil? Sind Sie damit einverstanden" (S 615/XXXIII). Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärte der Erstangeklagte, auf Rechtsmittel zu verzichten ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8. März 1990, GZ 6 Vr 6/90-23, wurde der am 25.März 1954 geborene Gerhard G*** - abweichend von der wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage (ON 13) - wegen der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des schweren Diebstahles nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; gleichzeitig wurde gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried P*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127, 131, erster Fall, StGB (1/) und des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach dem § 165 StGB (2/) schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagefaktum wurde er gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde unter Geltendmachung der Nichtigkeitsgründe der Z ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.April 1941 geborene Kaufmann Horst A der Vergehen des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II. des Urteilssatzes), der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt IV. des Urteilssatzes), der versuchten falschen... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z7StPO §282 Abs2
Rechtssatz: Wird über eine Offizialanklage und eine Privatanklage wegen der gleichen Tat gemeinsam verhandelt, so ist gegebenenfalls ein gesonderter Freispruch von jeder der beiden Anklagen zu fällen. Erfolgt aber formell nur ein Freispruch von der Offizialanklage, liegt darin nicht der Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 StPO. Der Privatankläger kann den Freispruch anfechten, aber nur deshalb, weil keine Verurt... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs2StPO §281 Z7StPO §282 Abs2 Ab
Rechtssatz: Wird wegen derselben Tat ein Strafverfahren sowohl in Richtung des § 205 c StG als auch unter Beteiligung des Privatanklägers in Richtung des § 463 StG geführt, begründet ein Freispruch lediglich von der Anklage nach § 205 c StG nicht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 7 StPO. Der Privatankläger ist zur Bekämpfung des erstinstanzlichen Urteils nur im Rahmen seines Anklageanspruches, die... mehr lesen...
Norm: StPO §282 Abs2 Ab
Rechtssatz: Der Verurteilte kann nicht (zu seinem Nachteil) geltend machen, daß er unrichtig als Alleintäter anstatt richtig als Mittäter (Diebsgenosse) schuldig erkannt wurde. Entscheidungstexte 9 Os 90/67 Entscheidungstext OGH 27.02.1968 9 Os 90/67 12 Os 22/69 Entscheidungstext OGH 16.04.1969 12 Os ... mehr lesen...