Norm
DevG §24 Abs2Rechtssatz
Die Anwendung der Bestimmungen des zweiten Absatzes des § 24 DevG und des § 265 StPO ist nebeneinander rechtlich nicht möglich. Die nach § 24 Abs 2 DevG für die rechtliche Beurteilung der Tat geforderte Voraussetzung muß bereits im Zeitpunkte der Begehung der Tat vorgelegen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0054776Dokumentnummer
JJR_19500330_OGH0002_0010OS00069_5000000_001