Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde der ägyptische Staatsangehörige Asaad El N***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 2 und 3 SMG und der Vergehen nach § 27 Abs 1 sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Fall SMG (Punkt 1 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, wurde (ua) Petar Y***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (richtig:) schweren, im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßig durch Einbruch verübten Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter und vierter Fall und 15 StGB (I./1, 4, 8-13, 15-20, 22-37) und der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III./3-5), der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 (zu ergänzen) erster Fall StG... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §255StPO §271
Rechtssatz: Der Vortrag der Anklage und eine allfällige Gegenäußerung (§ 244 Abs 1 und 3 StPO) müssen im Hauptverhandlungsprotokoll ebensowenig wie die Schlußvorträge der Parteien (§ 255 StPO) im einzelnen festgehalten werden, weil sie keine Beweismittel darstellen (vgl § 271 Abs 3 StPO); es genügt insoweit die Beurkundung der Einhaltung der wesentlichen Förmlichkeiten (§ 271 Abs 1 StPO). En... mehr lesen...
Norm: StPO §244
Rechtssatz: Daß die Anklage verlesen und nicht vorgetragen wurde, steht nicht unter Nichtigkeitssanktion (vgl § 244 StPO und andere nF). Entscheidungstexte 12 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 24.08.1989 12 Os 85/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0097992 Dokumentnu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf P*** - im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung eines Schuldspruches wegen des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 StGB durch den Obersten Gerichtshof - des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens (Verheimlichens oder Verhandelns) von Sachen nach dem § 165 (§ 164 Abs. 1 Z 2) StGB schuldig erkannt, weil er am 30.August 1981 in Klagenfurt einen von unbekannten Tätern dem Andreas O*** gestohlenen PKW BMW 520, Bauj... mehr lesen...
Norm: StPO §241 Abs1StPO §244
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsdrohung des § 244 StPO bezieht sich lediglich auf die Verlesung der Anklageschrift und nicht auf die Formalregel des § 241 Abs 1 StPO über den Zeitpunkt des Aufrufes der Zeugen. Entscheidungstexte 12 Os 171/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 12 Os 171/86 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nur die Nichtverlesung der Anklageschrift begründet eine Nichtigkeit. Dieser klare Gesetzeswortlaut läßt spekulative Schlußfiguren nicht zu (hier: Vorlesung einer schon gegenstandslosen Anklageschrift). Entscheidungstexte 13 Os 20/87 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 13 Os 20/87 Europe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteils wurde Egon Maurus H*** der Verbrechen des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB (I), des Mords nach § 75 StGB (II), der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, 86 StGB (III) und des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall, sowie höchster Strafsatz) StGB (IV) schuldig erkannt. Darnach hat er die gemeinsame Ausführung von Rauban... mehr lesen...
Norm: StPO §241StPO §244StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 241 Abs 1 StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht, wofern nur die Anklage nicht vor den Zeugen vorgetragen wurde (§ 244 StPO). Entscheidungstexte 10 Os 163/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 10 Os 163/84 13 Os 164/85 Entscheidungstext OGH 20.03.1986 13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §289
Rechtssatz: Nach partieller Rechtskraft ist nur mehr jener Teil der Anklage zu verlesen, über den im zweiten Rechtsgang urteilsmäßig abzusprechen ist. Entscheidungstexte 9 Os 93/84 Entscheidungstext OGH 28.08.1984 9 Os 93/84 Veröff: SSt 55/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.August 1954 geborene, zuletzt beschäftigungslose Helmut A der Verbrechen nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG (teils als Beteiligter nach § 12 StGB - Pkte. I. und II. des Urteilssatzes) und des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB (Pkt. III.) sowie der Vergehen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB (Pkte. IV. A. 1. - 2. und B.) und nach § 9 Abs. 1 Z 2 SuchtgiftG (Pkt. V.) schuldig erkannt. Di... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §263 BStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nur das Unterbleiben der Verlesung der Anklageschrift, nicht auch einer in einer früheren Hauptverhandlung protokollierten Anklageausdehnung bewirkt Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO. Entscheidungstexte 10 Os 121/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 121/80 12 Os 60/8... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - mit dem auch ein Teilspruch erfolgte - wurde der am 12. Februar 1927 geborene Maurer Harald A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.10.1977 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Paul B durch Verbergen hinter dem falschen Scheine eines zahlungswilligen Gastes zur Ausfolgung einer Flasche Wein, sohin durch Täuschung über Tatsachen zu eine... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §263 B
Rechtssatz: Für die Anklageausdehnung ist keine bestimmte Form, insbesondere auch nicht jene des § 244 StPO vorgeschrieben. Entscheidungstexte 12 Os 18/79 Entscheidungstext OGH 22.02.1979 12 Os 18/79 10 Os 121/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 121/80 nur: Für die Anklageausdehnung... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §276aStPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtverlesung der Anklageschrift in einer gemäß § 276 a StPO neu durchgeführten Verhandlung ist nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO nichtig. Entscheidungstexte 10 Os 108/77 Entscheidungstext OGH 10.08.1977 10 Os 108/77 10 Os 172/86 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...
Norm: B-VG Art8StPO §244StPO §281 Z3
Rechtssatz: Die durch diese Gesetzesstelle unter Nichtigkeitssanktion angeordnete Verlesung der Anklageschrift hat regelmäßig in deutscher Sprache zu erfolgen, also auch im Falle der (unter Beiziehung eines Dolmetschers durchgeführten) Hauptverhandlung gegen einen dieser Sprache nicht kundigen Angeklagten. Entscheidungstexte 9 Os 119/71 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß in der Hauptverhandlung nur die Anklageschrift selbst in der Gerichtssprache verlesen wurde und nicht auch die schon Monate vorher für den Angeklagten hergestellte und ihm ausgefolgte Übersetzung in seine Muttersprache, bildet keinen den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO verwirklichenden Verstoß gegen die Bestimmung des § 244 StPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §281 Z3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 244 StPO, wonach der Vorsitzende bei sonstiger Nichtigkeit die Anklageschrift und bestimmte Einspruchserkenntnisse verlesen zu lassen hat, wird keineswegs dadurch verletzt, daß die - überdies erst für den zweiten Verhandlungstag geladenen - Zeugen vorher nicht aufgerufen werden. Entscheidungstexte 11 Os 172/66 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Wurde die Anklageschrift erst nach Vornahme des Lokalaugenscheines verlesen, ist nicht unzweifelhaft erkennbar, daß die Formverletzung auf die Entscheidung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß üben konnte. Entscheidungstexte 9 Os 459/60 Entscheidungstext OGH 14.02.1961 9 Os 459/60 Veröff: EvBl 1961/192 S 250 ... mehr lesen...