Norm: StPO §207StPO §281 Abs1 Z8 Ca
Rechtssatz: Gegenstand der Anklage ist die Beteiligung des Angeklagten an einem bestimmten Vorfall, den der Anklagetenor individualisiert, die Anklagebegründung aber - erzählend - konkretisiert. Entscheidungstexte 10 Os 120/70 Entscheidungstext OGH 06.11.1970 10 Os 120/70 12 Os 52/72 Ents... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §281 Z8 D
Rechtssatz: Alternativanklagen sind zulässig. Entscheidungstexte 10 Os 143/70 Entscheidungstext OGH 13.10.1970 10 Os 143/70 Veröff: JBl 1971,265 = RZ 1971,12 9 Os 9/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 9 Os 9/79 Vgl; Beisatz: Eine Alternativanklage ist durch einen Schuldspruch bezüglich einer der beid... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §281 Z8 D
Rechtssatz: Keine Alternativanklage liegt vor, wenn der Sitzungsvertreter dem Erstgericht bloß Erläuterungen gibt, wie die inkriminierte Tat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft rechtlich zu beurteilen sei, falls bezüglich ihrer Gestaltung dieses oder jenes Moment für erwiesen angesehen werden sollte. Entscheidungstexte 10 Os 143/70 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §262 BaStPO §267StPO §288 Abs2
Rechtssatz: 1. Kann ein Straftatbestand durch verschiedene Verhaltensweisen verwirklicht werden, so kann in der Regel auf Grund der wegen einer solchen Verhaltensweise erhobenen Anklage nicht ein Schuldspruch wegen einer der anderen Verhaltensweisen, die diesen Straftatbestand erfüllen können, gefällt werden. 2. Muß ein Urteil auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde aufgehoben werden und ermög... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStPO §207StPO §267 AStPO §281 Z8 Ca
Rechtssatz: Ob ein Schuldspruch wegen fortgesetzten Deliktes oder wegen bestimmter Einzelfakten zu erfolgen hat, hängt neben der Beschaffenheit der Tat auch vom Inhalt der Anklageschrift ab, wobei nicht nur der Tenor der Anklageschrift, sondern auch ihre
Begründung: berücksichtigt werden muß. Entscheidungstexte 12 Os 177/69 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: Geo §53 Abs1StPO §207StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Kommen Minoritätenrechte nicht zu Frage, ist die Anklageschrift nur in deutscher Sprache einzubringen. Die Unterlassung der Beiziehung eines Dolmetschers zur Übersetzung der Anklageschrift bildet keinen Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO (EvBl 1948/352, RZ 1959,153). Entscheidungstexte 7 Os 266/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §259 Z3StPO §260 Z1StPO §281 Abs1 Z7
Rechtssatz: Sind mehrere Tathandlungen unter Anklage gestellt, muß im Falle einer teilweisen Verurteilung hinsichtlich der übrigen Handlungen Freispruch erfolgen. Entscheidungstexte 8 Os 252/58 Entscheidungstext OGH 05.09.1958 8 Os 252/58 Veröff: EvBl 1959/68 S 106 12 Os 47/70... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §213StPO §263 D
Rechtssatz: Eine gemeinsame Anklageschrift gegen mehrere Beschuldigte begründet einen Einspruch auch dann nicht, wenn die Tatsachenbehauptungen der Anklageschrift in Ansehung einzelner Beschuldigter sich gegenseitig widersprechen; Wesen des § 263 StPO. Entscheidungstexte 5 Os 1042/55 Entscheidungstext OGH 24.09.1956 5 Os 1042/55 Veröff: SSt XXV... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §88StPO §91StPO §92StPO §207StPO §262 BaStPO §267 AStPO §281 Abs1 Z8 Ca
Rechtssatz: Begriff der Straftat als Gegenstand einer Anklage. Entscheidungstexte 5 Os 27/54 Entscheidungstext OGH 26.04.1954 5 Os 27/54 Auch; Veröff: EvBl 1954/293 S 406 5 Os 869/53 Entscheidungstext OGH 12.06.1954 5 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 Ca
Rechtssatz: Anklagetenor und Anklagebegründung bilden ein einheitliches Ganzes und ist auch letztere für die Lösung der Frage, welcher Sachverhalt vom öffentlichen Ankläger unter Anklage gestellt wird, heranzuziehen. Entscheidungstexte 5 Os 214/49 Entscheidungstext OGH 29.11.1949 5 Os 214/49 Veröff: EvBl 1950/217 S 192 ... mehr lesen...