Norm
StPO §207Rechtssatz
Eine gemeinsame Anklageschrift gegen mehrere Beschuldigte begründet einen Einspruch auch dann nicht, wenn die Tatsachenbehauptungen der Anklageschrift in Ansehung einzelner Beschuldigter sich gegenseitig widersprechen; Wesen des § 263 StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0097686Dokumentnummer
JJR_19560924_OGH0002_0050OS01042_5500000_001