Gründe: Gegen Anton D***** und weitere Beschuldigte ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verbrechens der Überlieferung an eine ausländische Macht nach §§ 15, 103 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen anhängig. Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 3. April 2009 wurde über Anton D***** - nach Vernehmung zur Sache und zu den Haftgründen - gemäß § 173 Abs 6 StPO die Untersuchungshaft verhängt (ON 418, 421) und mit Beschlüssen vom 16. April (ON 435) und 18.... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Korneuburg verhängte am 16. August 2008 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg (ON 1 S 21) über Hannes K***** die Untersuchungshaft gemäß § 173 Abs 6 StPO (ON 90). Dem lag der - mittlerweile den Gegenstand der Anklageschrift vom 10. November 2008 (ON 189) bildende - dringende Verdacht zu Grunde, Hannes K***** habe im Juni 2008 zu den Taten des Josef B*****, der am 1. Juli 2008 vier Personen durch die Abgabe von Schüssen aus einer Pistole vorsätzlic... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 16. Mai 2001, AZ 20 Bs 179/01, gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde des Christian P***** gegen die von der Untersuchungsrichterin am 26. April 2001 (neuerlich) verlängerte (am 18. März 2001 verhängte) Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese nach § 180 Abs 7 StPO (aus den nicht auszuschließenden Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr) fort. Mit Beschluss vom 16. Mai 2001, AZ 20 Bs 179/01, gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde d... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 22. Oktober 1999 wurde über den am 3. März 1940 geborenen Beamten der Heeresverwaltung Stefan P***** gemäß § 180 Abs 7 StPO die Untersuchungshaft verhängt, weil er dringend verdächtig ist, das Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB dadurch begangen zu haben, dass er am 6. Juni 1999 in Innsbruck seine Ehegattin Erika P***** mit einem Revolver der Marke Smith & Wesson, Cal 357 Magnum, durch einen Kopfschuss getötet haben soll. Mit ... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs6StPO §180 Abs7
Rechtssatz: Umstände, die einen Haftgrund - hier Fluchtgefahr gemäß § 180 Abs 2 Z 1 StPO - (lediglich) nicht annehmen lassen, sind keineswegs bereits solche, die ihn auch auszuschließen vermögen. Zu solchen müssten noch die in § 180 Abs 7 StPO vorausgesetzten
Gründe: hinzutreten, wie etwa besondere physische, seine Mobilität einschränkende Beschaffenheit des Beschuldigten (vergleiche 12 Os 134/95), über das übl... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs6StPO §180 Abs7
Rechtssatz: Mit § 180 Abs 7 StPO eröffnet der Gesetzgeber bei schwersten (Kapitalverbrechen) Verbrechen die Möglichkeit der Haft auch dann, wenn das Vorliegen von speziellen Haftgründen zwar nicht nachgewiesen, aber sehr wohl gemutmaßt werden kann. Diese beschränkt - beziehungsweise bedingt - obligatorische Untersuchungshaft ist in Übereinstimmung mit Artikel 5 Abs 3 und 6 Abs 2 EMRK keine schrankenlose; sie d... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 20. September 1999, AZ 9 Bs 161/99, gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde des Dietmar S***** gegen die vom Untersuchungsrichter am 30. August 1999 (neuerlich) verlängerte (am 4. Juni 1999 verhängte) Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese nach § 180 Abs 7 StPO (aus den nicht auszuschließenden Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr) fort. Mit Beschluss vom 20. September 1999, AZ 9 Bs 161/99, gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs5 Z3StPO §180 Abs7
Rechtssatz: Das Gericht hat gemäß § 180 Abs 7 StPO unter Anwendung strenger Maßstäbe zu untersuchen, ob besondere
Gründe: - Persönlichkeitsbild des Beschuldigten, Beschaffenheit der Tat oder sonstige Tatumstände - mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit das Vorliegen aller in § 180 Abs 2 StPO angeführten Haftgründe ausschließen. Bejahendenfalls ist nicht nur die Verhängung der Untersuchungshaft... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten 26 b Vr 8807/86 und 24 c Vr 2632/87 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Beim Landesgericht für Strafsachen Wien sind gegen eine Reihe von Beschuldigten Strafverfahren wegen Verdachtes der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 2 lit a, 38 lit a FinStrG, des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 lit a StGB und der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1, 38 lit a StGB, s... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22StPO §175 Abs2 HStPO §180 Abs3StPO §180 Abs7StPO §190StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Soweit die Strafprozeßordnung bei den Haftvoraussetzungen und bei der zulässigen Haftdauer an die Freiheitsstrafdrohung anknüpft, ist ausschließlich das Ausmaß der primär angedrohten Freiheitsstrafen maßgebend; Ersatzfreiheitsstrafen für kumulativ zu verhängende Geldstrafen und Wertersatzstrafen haben dabei außer Betracht zu bleiben. ... mehr lesen...