Gründe: Mit Beschluss der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichtes des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11. Mai 2006 (ON 89) wurde nach Durchführung einer Haftverhandlung die am 22. Jänner 2006 über den am 10. August 1991 geborenen Jugendlichen Oguz Y***** verhängte (ON 11), mehrmals verlängerte (ON 34, 51 und 79), durch die Abweisung einer Grundrechtsbeschwerde (11 Os 28/06m: ON 86) bestätigte Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2StPO §179 Abs4 Z4StPO §180 Abs2 Z3MRK Art6 Abs2 III
Rechtssatz: Die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK gilt hinsichtlich der für die Annahme eines Haftgrundes nach § 180 Abs 2 StPO herangezogenen bestimmten Tatsachen nicht. Entscheidungstexte 13 Os 125/06s Entscheidungstext OGH 20.12.2006 13 Os 125/06s 11 Os 136/06v ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die am 13. September 2006 über Branko J***** verhängte Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO fortgesetzt. Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die am 13. September 2006 über Branko J***** verhängte Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach Paragraph 180, Absatz 2, Ziffer eins und 3 Litera a und b StPO fortgesetzt. Danach ... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2StPO §179 Abs4 Z4StPO §180 Abs2 Z3MRK Art6 Abs2 III
Rechtssatz: Die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK gilt hinsichtlich der für die Annahme eines Haftgrundes nach § 180 Abs 2 StPO herangezogenen bestimmten Tatsachen nicht. Entscheidungstexte 13 Os 125/06s Entscheidungstext OGH 20.12.2006 13 Os 125/06s 11 Os 136/06v ... mehr lesen...
Norm: GRBG §10StPO §179 Abs4 Z2StPO §179 Abs4 Z4StPO §182 Abs4StPO §260 Abs1StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach § 179 Abs 4 Z 4 StPO (§ 182 Abs 4 zweiter Satz StPO) hat jeder Beschluss eines Oberlandesgerichtes über die Fortsetzung der Untersuchungshaft „die bestimmten Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht" für das Oberlandesgericht ergibt, zu enthalten. Das bedeutet, dass einerseits mit Bestimmtheit anzugeben ist, welcher - in Hin... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 16. Mai 2006, AZ 6 Bs 217/06x (ON 139), wurde die vom Untersuchungsrichter am 8. April 2006 über Dalma K*****, István R***** und György S***** verhängte (ON 46/II) und sodann fortgesetzte (ON 87/III) Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit b StPO fortgesetzt. Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 16. Mai 2006, AZ 6 Bs 217/06x (... mehr lesen...
Norm: GRBG §10StPO §179 Abs4 Z2StPO §179 Abs4 Z4StPO §182 Abs4StPO §260 Abs1StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach § 179 Abs 4 Z 4 StPO (§ 182 Abs 4 zweiter Satz StPO) hat jeder Beschluss eines Oberlandesgerichtes über die Fortsetzung der Untersuchungshaft „die bestimmten Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht" für das Oberlandesgericht ergibt, zu enthalten. Das bedeutet, dass einerseits mit Bestimmtheit anzugeben ist, welcher - in Hin... mehr lesen...
Norm: GRBG §10StPO §179 Abs4 Z2StPO §179 Abs4 Z4StPO §182 Abs4StPO §260 Abs1StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach § 179 Abs 4 Z 4 StPO (§ 182 Abs 4 zweiter Satz StPO) hat jeder Beschluss eines Oberlandesgerichtes über die Fortsetzung der Untersuchungshaft „die bestimmten Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht" für das Oberlandesgericht ergibt, zu enthalten. Das bedeutet, dass einerseits mit Bestimmtheit anzugeben ist, welcher - in Hin... mehr lesen...
Gründe: Über den am 20. September 2005 verhafteten (S 219) Beschuldigten Okan C***** wurde mit Beschlüssen der Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Eisenstadt vom 22. September 2005 und vom 4. Oktober 2005 die Untersuchungshaft aus den Gründen des § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit b StPO verhängt (ON 28) sowie fortgesetzt (ON 36). Nach der dem Beschuldigten am 27. Oktober 2005 mitgeteilten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 20. Oktober 2005 steht dieser im Verdac... mehr lesen...
Gründe: Gegen Csaba V***** ist beim Landesgericht Eisenstadt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1.), der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG (2.) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG (3.) anhängig. Ihm wird in der inzwischen erhobenen (ON 41), mittlerweile rechtskräftigen (ON 42a bis 45... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 23. März 2005, AZ 22 Bs 71/05k, 72/05g, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Karl Heinz W***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der am 24. Februar 2005 verhängten Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO fort. Mit Beschluss vom 23. März 2005, AZ 22 Bs 71/05k, 72/05g, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Karl Heinz W***** g... mehr lesen...
Gründe: Miroslav S***** befindet sich seit dem 18. Jänner 2005 beim Landesgericht für Strafsachen Wien in Untersuchungshaft (ON 42). Der Beschwerde des Beschuldigten gegen den Fortsetzungsbeschluss des Untersuchungsrichters vom 28. Jänner 2005 (ON 78) gab das Oberlandesgericht Wien mit dem angefochtenen Beschluss mit der Maßgabe nicht Folge, dass die Untersuchungshaft lediglich aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO fortgesetzt wird. Demnach ... mehr lesen...
Gründe: Rainer K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 6. Mai 2004 wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall und 15 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung er... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7 Abs2StPO §114 Abs4StPO §179 Abs4StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Durch das Fehlen der ihm nach dem Willen des Gesetzgebers bei Fortsetzung der Untersuchungshaft zustehenden
Begründung: wird der Beschuldigte im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Entscheidungstexte 11 Os 115/04 Entscheidungstext OGH 13.10.2004 11 Os 115/04 ... mehr lesen...
Gründe: Der türkische Staatsangehörige Tuncay T***** wurde am 27. Februar 2004 wegen des Verdachtes festgenommen, am 21. Februar 2004 in Wien zusammen mit fünf Mittätern das Verbrechen des schweren Raubes (unter Verwendung von Waffen) zum Nachteil von Verfügungsberechtigten der Firma O***** begangen zu haben, wobei Mustafa C***** und Mustafa B***** schwer verletzt wurden. Mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 1. März 2004 wurde über T***** deswegen sowie wegen eines ihm weite... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Innsbruck einer Beschwerde des Rainer S***** gegen den Beschluss des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. Mai 2004, GZ 34 Ur 118/04a-29, mit welchem die Auslieferung der betroffenen Person nicht für unzulässig erklärt wurde, keine Folge. Ohne dies ausdrücklich auszusprechen und in Verkennung des Umstandes, dass der Fortsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichtes die angefochtene Entscheidung nich... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2 BStPO §179 Abs4 Z4StPO §180
Rechtssatz: Das Gesetz versteht unter dem Begriff der bestimmten Tatsachen des § 179 Abs 4 Z 4 StPO nichts anderes als die deutliche Bezeichnung der den Ausspruch über das Vorliegen entscheidender Tatsachen (hier einer hohen Wahrscheinlichkeit für Flucht oder Verborgenhalten und eine Straftat mit schweren Folgen) tragenden
Gründe: -
Gründe: also, aus denen diese Prognose rechtsfehlerfrei abgeleitet... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 4. September 2003, AZ 23 Bs 229/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Ljubisa L***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der am 9. März 2003 verhängten Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a StPO fort. Mit Beschluss vom 4. September 2003, AZ 23 Bs 229/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Ljubisa L*****... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2 BStPO §179 Abs4 Z4StPO §180
Rechtssatz: Das Gesetz versteht unter dem Begriff der bestimmten Tatsachen des § 179 Abs 4 Z 4 StPO nichts anderes als die deutliche Bezeichnung der den Ausspruch über das Vorliegen entscheidender Tatsachen (hier einer hohen Wahrscheinlichkeit für Flucht oder Verborgenhalten und eine Straftat mit schweren Folgen) tragenden
Gründe: -
Gründe: also, aus denen diese Prognose rechtsfehlerfrei abgeleitet... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs3StPO §179 Abs4 Z2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Das über die Untersuchungshaft entscheidende Gericht ist an die rechtliche Beurteilung, welche die Taten im Beschluss auf Einleitung der Voruntersuchung (§ 92 Abs 3 erster Satz StPO) erfahren hatten, nicht gebunden. Entscheidungstexte 14 Os 128/03 Entscheidungstext OGH 19.09.2003 14 Os 128/03 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 19. August 2003, AZ 17 Bs 216/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer weiteren Beschwerde des Tomas V***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der am 23. Mai 2003 verhängten Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO fort. Mit Beschluss vom 19. August 2003, AZ 17 Bs 216/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer weiteren Beschwerde des Tomas V***** gegen die... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs3StPO §179 Abs4 Z2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Das über die Untersuchungshaft entscheidende Gericht ist an die rechtliche Beurteilung, welche die Taten im Beschluss auf Einleitung der Voruntersuchung (§ 92 Abs 3 erster Satz StPO) erfahren hatten, nicht gebunden. Entscheidungstexte 14 Os 128/03 Entscheidungstext OGH 19.09.2003 14 Os 128/03 ... mehr lesen...
Gründe: Gegen den sudanesischen Staatsangehörigen Emmanuel T***** wird beim Jugendgerichtshof Wien Voruntersuchung wegen des Verdachts des Verbrechens nach "§§ 27, 28" (der Sache nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 3 erster Fall) SMG geführt. Danach soll er "in den letzten Monaten" in Wien gemeinsam mit mehreren Mittätern gewerbsmäßig große Mengen Heroin und Kokain, nämlich jeweils 450 g, die er von Peter C***** gekauft habe, in Verkehr gesetzt haben. Gegen den sudanesischen Staat... mehr lesen...
Gründe: Gegen Eduard Josef H***** wurde im oben bezeichneten Verfahren am 14. April 2002 (S 3h AV-Bogen) die Voruntersuchung wegen des Verdachts der Begehung der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1, Abs 2 lit a und b FinStrG eingeleitet. Gegen Eduard Josef H***** wurde im oben bezeichneten Verfahren am 14. April 2002 (S 3h AV-Bogen) die Voruntersuchung wegen des Verdachts der Begehung der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins,, A... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs4 Z2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Der Fortsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichtes hat denjenigen des Untersuchungsrichters nicht zu beurteilen, sondern zu ersetzen und nach § 179 Abs 4 Z 2 StPO auch eine Subsumtion der Tat, welcher der Beschuldigte dringend verdächtig ist, zu enthalten. Entscheidungstexte 14 Os 47/02 Entscheidungstext OGH 02.05.2002 14 Os 47/02 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 14. März 2002, AZ 9 Bs 86/02, gab das Oberlandesgericht Graz einer Beschwerde des Adriano L***** gegen die vom Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz beschlossene Fortsetzung der am 10. Jänner 2002 verhängten Untersuchungshaft nicht Folge und setzte diese seinerseits aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit a StPO fort. Mit Beschluss vom 14. März 2002, AZ 9 Bs 86/02, gab das Oberlandesge... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs4 Z2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Der Fortsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichtes hat denjenigen des Untersuchungsrichters nicht zu beurteilen, sondern zu ersetzen und nach § 179 Abs 4 Z 2 StPO auch eine Subsumtion der Tat, welcher der Beschuldigte dringend verdächtig ist, zu enthalten. Entscheidungstexte 14 Os 47/02 Entscheidungstext OGH 02.05.2002 14 Os 47/02 ... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs4StPO §179 Abs4
Rechtssatz: Die Beschwerdeentscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz auf Fortsetzung der Untersuchungshaft kann auf andere als die in erster Instanz bejahten oder auch auf zusätzliche Haftgründe gestützt werden, weil die der umfassenden amtswegigen Beurteilung - durch den Gerichtshof zweiter Instanz - unterliegende Frage, durch welchen Haftgrund die bekämpfte Haftverhängung fundiert ist, allein die Beschl... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 19 Vr 557/00 des Landesgerichtes Linz gegen Erwin S***** wegen §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und einer weiteren strafbaren Handlung wurde von der Untersuchungsrichterin die über den Beschuldigten verhängte Untersuchungshaft mit Beschluss vom 4. April 2000 aus dem Haftgrund des § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO fortgesetzt (ON 11). Im Verfahren AZ 19 römisch fünf r 557/00 des Landesgerichtes Linz gegen Erwin S***** wegen Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zwei... mehr lesen...
Gründe: Gegen den italienischen Staatsangehörigen Giuseppe R***** wurde beim Landesgericht Klagenfurt Voruntersuchung wegen verschiedener, vom Untersuchungsrichter zunächst nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB und § 156 Abs 1 und 2 StGB (S 3 iVm 1/I), sodann auch nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB qualifizierter (ON 72) strafbarer Handlungen geführt, der zufolge die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 15. Juni 1999 Anklage wegen §§ 159 Abs 1 Z 1 und Z 2; 146,... mehr lesen...