Entscheidungsgründe: I. 1. Die beiden Beschwerdeführer sind Staatsangehörige von (Rest-)Jugoslawien, stammen aus der Provinz Kosovo und sind albanischer Abstammung. Sie sind am 11. Mai 1993 mit verfälschten Reisedokumenten von Slowenien zu Fuß beim Grenzübergang Spielfeld nach Österreich gekommen und wollten am nächsten Tag in die Bundesrepublik Deutschland weiterreisen. Beim versuchten Grenzübertritt wurde die Verfälschung der Reisedokumente erkannt, es wurde ihnen die Einreise in... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129aStPO §175AVG §67c
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung der
Beschwerden zweier Fremder gegen ihre Festnahme und Anhaltung wegen
des Verdachts der Urkundenfälschung; keine Gerichtsakte aufgrund
fehlenden richterlichen Auftrags ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wenden sich beide Beschwerdeführer zunächst dagegen, daß sie am 9. Oktober 1988 gegen 22.00 Uhr in dem von ihnen als Lebensgefährten bewohnten Haus Wien 23., R-gasse, von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen worden seien, sowie daß daran anschließend diese Beamten eine Durchsuchung des Hauses durchgeführt hätten; beide Amtshandlungen seien im Dienst der Strafjustiz ohne richterlichen Befehl vorg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: HausRSchG §2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3StPO §141 Abs2StPO §175StPO §177
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und im Hausrecht durch
Festnahme und Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl;
Einschreiten ohne Kenntnis bestimmter, einen konkreten Tatverdacht
begründender Tatsachen; Zurückweisung eines Teils der Beschwerde
gegen die Ausübung u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Einschreiter mit näherer
Begründung: die Feststellung, er sei dadurch, daß er am 23. Juli 1988 um 23,30 Uhr in Salzburg von Organen der Bundespolizeidirektion Salzburg festgenommen worden sei, in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit, verletzt worden. Die durch die Finanzprokuratur vert... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8 StPO §175
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme des
Beschwerdeführers; kein im Dienst der Strafjustiz wahrzunehmender
Grund für Verwahrung
Rechtssatz: Es lag offenkundig keine der im §4 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit bezogenen gesetzlichen Voraussetzungen für e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde der S K wendet sich gegen die am 4. November 1986 um 14,00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Innsbruck ohne Vorliegen eines richterlichen Befehles erfolgte Festnahme und die bis 6. November 1986, 14,45 Uhr dauernde Anhaltung in Polizeihaft. Sie behauptet, durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit v... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4VfGG §88StPO §175 bis §177StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit;
Verhaftung im Dienste der Strafjustiz; strenger Maßstab für
Prüfung der Gefahr im Verzug iSd §177 Abs1 Z2 StPO; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls wegen Gefahr im Verzug ist im
allgemeinen dann nicht untunlich, wenn mit dem
Unters... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß der Beschwerdeführer am 19. Juli 1979 mit seinem Moped zu einem Freund nach Wien 23; E-straße 133 gefahren sei. Kurz nach dem Eintreffen des Beschwerdeführers seien zwei Sicherheitswacheorgane der Bundespolizeidirektion Wien mit einem Streifenwagen erschienen und hätten über den Beschwerdeführer und einige andere Mopedfahrer Organmandate wegen Lärmerregung verhängt. Nachdem sich die Sicher... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5 Abs1StGG Art8ABGB §154 Abs3 idF BGBl 403/1977 PersFrSchG §4StPO §175StPO §177, §177 Abs2ZPO §2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtmäßige Verhaftung nach §177 Abs1 Z1 StPO Entscheidungstexte B 372/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführer wurden am 13. November 1979 abends in W. von Sicherheitswachebeamten (SWB) der Bundespolizeidirektion W. festgenommen und in der Folge im Arrestlokal des Bezirkspolizeikommissariates (im folgenden kurz: Koat.) F. angehalten, ohne daß ihnen der Grund hiefür bekanntgegeben oder ihnen Gelegenheit geboten wäre, zu den - ihnen unbekannten - Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Am Vormittag des 14. November 1979 wurden sie dem Koat. W. übers... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: MRK Art5 Abs1StGG Art8PersFrSchG §4StPO §175StPO §177, §177 Abs1 Z1, §177 Abs2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; zunächst rechtmäßige Anhaltung; ab dem Eintritt der vermeidbaren Verzögerung der Entlassung rechtswidrig (§177 Abs2 StPO) Entscheidungstexte B 541/79 ... mehr lesen...