Norm: StPO §143StPO §145StPO §149c
Rechtssatz: Wurde Beweismaterial nicht durch Überwachung einer Telekommunikation, sondern durch Sicherstellung der beim Angeklagten im Zuge der Hausdurchsuchung vorgefundenen Datenträger erlangt, ist es dem Schutzbereich des § 149c Abs 2 StPO entzogen. Entscheidungstexte 15 Os 20/06i Entscheidungstext OGH 15.02.2007 15 Os 20/06i ... mehr lesen...
Norm: StPO §149aStPO §149cStPO §149dStPO §149h Abs2StPO §149h Abs3StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: § 149h Abs 2 StPO stellt auf Ergebnisse der Überwachung ab, also auf eine solche nach dem VI. Abschnitt des XII. Hauptstücks der StPO und damit grundsätzlich auf einen inländischen Grundrechtseingriff iSd § 149d StPO, dessen prozessuale Voraussetzungen gewahrt worden sein müssen, um einen Zufallsfund im Strafverfahren verwerten zu... mehr lesen...
Norm: StPO §149cStPO §252StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Protokolle über den Inhalt von Telefonüberwachungen sind Schriftstücke iSd § 252 Abs 2 StPO, welche, wenn sie für die Sache von Bedeutung sind, grundsätzlich verlesen werden müssen, sofern die Überwachung zulässig war (§ 149c Abs 3 StPO), auch sonst kein Verlesungs- und Verwertungsverbot entgegensteht (vgl zB EvBl 1991/165) und nicht beide Parteien auf die Verlesung verzi... mehr lesen...
Norm: StPO §149aStPO §149cPTSG §10
Rechtssatz: Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (PTSG) am 1.Mai 1996 (§ 24 PTSG - Art 95 StrukturanpassungsG 1996, BGBl Nr. 201) wurden die Aufgaben und das Vermögen der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) auf die Post und Telekom Austria AG (PTA) übertragen (§ 10 PTSG), ohne auch die nur dienstrechtlich umsetzbare Verpflichtung zur Mitwirkung an der Durchführung einer Überwachung des Fernmeldeverkehr... mehr lesen...
Norm: StPO §149aStPO §149c
Rechtssatz: Im Hinblick auf die im § 149 c StPO normierten Kautelen, wonach nur für die Untersuchung bedeutsame Daten, deren Verwendung als Beweismittel zulässig ist, aufzuzeichnen und zum Akt zu nehmen sind (RV 924 BlgNR XVIII.GP,24), können im aktuellen Fall sogenannte "Zufallsbefunde" (im Sinne des § 149 c Abs 2 StPO) außer Betracht bleiben. Entscheidungstexte 13... mehr lesen...
Norm: StPO §149 aStPO §149bStPO §149c
Rechtssatz: Nur die Überwachung, Aufnahme und Aufzeichnung der - (auch ihrer Zahl nach) von vornherein nicht bekannten - Telefongespräche unter Mitwirkung der zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichteten Fernmeldebehörde fällt unter die Regelung der §§ 149 a ff StPO, nicht aber das Gestatten des Mithörens eines bestimmten einzelnen Gesprächs unter Zustimmung eines Gesprächsteilnehmers. ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...