Im Zuge einer beim Beschwerdeführer für den Zeitraum 1982 bis 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ging der Prüfer davon aus, dass der Beschwerdeführer neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit als selbständiger Unternehmer einen Viehhandel betreibe. In Tz 5 des Betriebsprüfungsberichtes vom 22. März 1988 wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe keine Aufzeichnungen vorgelegt, trotz Aufforderung habe er auch keine Bankunterlagen vorgelegt. Diese Unterlagen seien im Zuge e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/14/0049
Rechtssatz: Weder die Einstellung einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes können eine Bindung... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 2002, 99/14/0233, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 1999 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Begründend führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die belangte Behörde habe bei Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO offenbar in Verkennung der Rechtslage keine konkreten Feststellungen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FinStrG §136;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Vor... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Mai 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO als Geschäftsführer der P GmbH für Abgaben in der Höhe von S 198.168,-- (Umsatzsteuer 1995 und Kammerumlage 1995) zur Haftung herangezogen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Abgaben bei der P GmbH auf Grund eines abgeschlossenen Konkursverfahrens nicht hätten eingebracht werden können. Bisherige Vollstreckungsmaßnahmen seien erfolglos verlaufen. Da der Beschwerdeführer als zur Vertretung berufen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 18. Dezember 1992 - zunächst gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer bzw einem Prokuristen und ab 8. Juli 1993 alleiniger - Geschäftsführer der WR GmbH. Am 19. Oktober 1993 wurde über das Vermögen der WR GmbH der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt hielt dem Beschwerdeführer vor, es beabsichtige, ihn gemäß § 9 Abs 1 BAO für die vor Konkurseröffnung fällig gewordenen, der Abgabenart und jeweiligen Höhe nach aufgegliederten Abgabenschulden der WR... mehr lesen...
Nach Ausweis des Firmenbuches war der Beschwerdeführer vom 18. März 1991 bis 27. Jänner 1993 Geschäftsführer der G GmbH. Am 25. Mai 1993 wurde über das Vermögen der G GmbH der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt nahm den Beschwerdeführer für spätestens am 10. Jänner 1993 fällig gewordene Abgaben der G GmbH von rund 940.000 S unter Hinweis auf § 80 BAO als Haftenden in Anspruch. In der Berufung führte der Beschwerdeführer aus, wie sich aus dem beiliegenden Schriftsatz ergeb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschulden der B-GmbH herangezogen: Umsatzsteuer 1991: S 188.465,84 Umsatzsteuer 1992: S 17.063,-- Umsatzsteuer 1993: S 45.608,-- Vermögensteuer 1993: S 2.500,-- Summe: S 253.636,84 Der Beschwerdeführer sei vom 16. Mai 1989 bis zur Konkur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes könnte eine Bindung ... mehr lesen...