Rechtssatz: Gemäß Art.5 des Fremdenrechtspaketes, BGBl. Nr.I 100/2005, ist das Fremdengesetz 1997, BGBl. Nr.I 75/1997 (im Folgenden: FrG), mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft getreten. Der angefochtene Bescheid vermag sich somit nicht mehr auf die ihn ursprünglich tragende Rechtsgrundlage zu stützten. In den im Fremdenpolizeigesetz, BGBl. Nr.I 100/2005, zuletzt geändert durch BGBl. Nr.I 99/2006 (im Folgenden: FPG), enthaltenen Übergangsbestimmungen findet sich zwar eine Anordnung ... mehr lesen...
Mit seiner Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, seine am 23 02 2006 von Polizeibeamten der Bundespolizeidirektion Eisenstadt vorgenommene Vorführung vor die syrische Botschaft für rechtswidrig zu erklären sowie den Ersatz der Verfahrenskosten. Zusammengefasst brachte er vor, dass weder im FPG noch in einem anderen Gesetz eine rechtliche Grundlage für eine Vorführung zu einer Botschaft zu finden sei. Mangels einer gesetzlichen Vorschrift, die es den Behörden erlaubt hätte, ihn einer Bot... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in mehreren Entscheidungen die Zulässigkeit einer Beschwerdeerhebung gegen eine Vorführung eines Fremden vor eine Botschaft bestätigt. Er erachtete die Vorführung vor die Botschaft als eine selbständig anfechtbare Maßnahme in Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (VwGH 28 02 1997, 96/02/0405; VwGH 20 12 1996, 95/02/0572). Der Verwaltungsgerichtshof sieht dabei einen engen Konnex zur Vornahme und Vorbereitung einer Absc... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Abschiebung setzt gemäß § 46 Abs 1 FPG voraus, dass eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist. § 46 Abs 2 FPG ermächtigt zu einer Handlung, die der Realisierung einer Abschiebung dienen soll. Demnach ist Voraussetzung für eine Handlung nach § 46 Abs 2 FPG, dass im Zeitpunkt deren Vornahme ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot oder eine durchsetzbare Ausweisung besteht. Schlagworte Asylwerber, Vorführung vor die Botschaft, Herkunftsst... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 125 Abs 3 FPG gelten Aufenthaltsverbote, deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen sind, als nach dem FPG erlassene Aufenthaltsverbote mit derselben Gültigkeitsdauer. § 125 Abs 3 letzter Satz FPG legt fest, dass, wenn gegen einen Fremden, der am 01 01 2006 Asylwerber ist, ein Aufenthaltsverbot besteht, dieses Aufenthaltsverbot als Rückkehrverbot gilt. Gemäß § 1 Abs 2 FPG ist ein vor Stellung des Antrages auf internationalen Schutz eingeleitetes Aufenthaltsverbotsverfahren ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ mit dem angefochtenen Bescheid ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gegen den Berufungswerber nach den Bestimmungen des (zu dieser Zeit geltenden) Fremdengesetzes 1997 (FrG). Gleichzeitig schloss sie die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung aus und lehnte es ab, dem Berufungswerber einen Durchsetzungsaufschub zu erteilen. Zusammengefasst erachtete die erstinstanzliche Behörde die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als geboten, weil d... mehr lesen...
Rechtssatz: Anders als zur Beurteilung der (sachlichen) Zuständigkeit der Berufungsbehörde war nach der hier relevanten Rechtslage (§ 91 Abs 1 FrG; wobei dies auch nach dem FPG so ist) für die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung eines fremdenpolizeilichen Bescheides der Wohnsitz im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides maßgeblich (vgl VwGH v 15 12 2004, Zl 2001/18/0230 mwH). Im Fall der örtlichen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde ist die Berufungsbehörde ver... mehr lesen...