Mit Bescheid vom 12. November 2001 stellte das Bundesdenkmalamt gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) fest, dass die Erhaltung des Wohnhauses in Graz, K-Gasse, im öffentlichen Interesse gelegen sei. In der Begründung: des Bescheides wurde unter Bezug auf ein Amtsachverständigengutachten des Bundesdenkmalamtes vom 30. Jänner 1997 das öffentliche Interesse an der Erhaltung bejaht, weil es sich um ein im Kern aus dem 17. Jahrhundert stammendes, im 18. Jahrhundert umgebautes un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §52;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0072 E 20. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Für die Lösung der Frage, ob einem Objekt eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zukommt, ist die in der Fachwelt vorherrschende Meinung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 2. April 2003 wurde festgestellt, dass die Erhaltung von vier repräsentativen Objekten der "Brauerei R", nämlich das Verwaltungsgebäude "V", der Silospeicher, der Hauptbrunnen und die Malztenne, in G, R-Straße, A-Straße, Gerichtsbezirk G, Grundstücksnummern ... (V), ... (Hauptbrunnen und Malztenne) und ... (Silospeicher), alle EZ ... der KG ... B, gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse gelegen sei. Soweit dies für d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs10 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde festgestellt, dass die Erhaltung u.a. der Malztenne einer Brauerei gemäß den §§ 1 und 3 DMSG im öffentlichen Interesse geleg... mehr lesen...
Zu I.: Gemäß § 26 Z. 1 Denkmalschutzgesetz (DMSG), BGBl. Nr. 533/1923 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 170/1999 bestehen, soweit bei den einzelnen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht noch zusätzliche gesonderte Regelungen getroffen sind, im Rahmen dieses Bundesgesetzes nachfolgende grundlegende Partei- und Antragsrechte: Bei Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2, 2 a Abs. 5 und 6, 3 Abs. 1 und 5, 5 Abs. 7, 6 Abs. 2 und 9 Abs. 3, die die (positive oder negative) Festst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170;
Rechtssatz: Es ist nicht erkennbar, dass die unterlassene Bekanntgabe des zuständigen, mit der Abfassung des Amtssachverständigengutachtens befassten Fachbeamten des Bundesdenkmalamtes subjektiv-öffentliche Interessen de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §52;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0072 E 20. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Für die Lösung der Frage, ob einem Objekt eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zukommt, ist die in der Fachwelt vorherrschende Meinung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 26. September 2000 wurde festgestellt, dass die Erhaltung des Wasserturms des Bahnhofes in G, W-Straße 3, Grundstücknummer 79/1, KG L, gemäß §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse gelegen sei. Die Behörde erster Instanz stützte sich dabei auf das von ihr eingeholte Sachverständigengutachten samt Literaturhinweisen, in welchem festgehalten wurde, dass Bankier Baron Georg Simon Sina von Hodos 1838 die "Wien-Raaber Eisenbahn-Gesel... mehr lesen...
Index: 77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof zu § 1 Abs. 1 DMSG erkennt, geht die Zielsetzung des Denkmalschutzes sowohl historisch als auch rechtssystematisch weit über das landläufige Verständnis des Denkmalschutzes hinaus und hat die Erhaltung überkommenen Kulturgutes SCHLECHTHIN zum In... mehr lesen...
Index: 77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170;
Rechtssatz: Eine Abwägung möglicherweise widerstreitender öffentlicher Interessen an der Erhaltung des Denkmals mit privaten Interessen oder gar eine Kollision öffentlicher Interessen sind im Unterschutzstellungsverfahren nicht zu prüfen (Hinweis E 20.11.2001, Zl. 2001/09/0072, und E 26.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 28. Jänner 1997 wurde festgestellt, dass die Erhaltung des E-Hofes (ohne abseits stehendes Wirtschaftsgebäude) in H, Vorarlberg, gemäß §§ 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 92/1959, 167/1978 und 473/1990, im öffentlichen Interesse gelegen sei. In diesem Bescheid ging die Behörde erster Instanz u.a. auch auf ein vom Beschwerdeführer beigebrachtes Gu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §52;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0072 E 20. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Für die Lösung der Frage, ob einem Objekt eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zukommt, ist die in der Fachwelt vorherrschende Meinung... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 24. Februar 1994 teilte das Bundesdenkmalamt den damaligen grundbücherlichen Eigentümern des Wohn- und Geschäftshauses in Graz, B-Gasse 15 = E-Gasse 7, als Parteien des Unterschutzstellungsverfahrens gemäß §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz - DMSG, BGBl. Nr. 533/1923 in der damals geltenden Fassung nach der Novelle BGBl. Nr. 473/1990, ein Amtssachverständigengutachten mit, nach dem dem gegenständlichen Objekt folgende Bedeutung zukäme: "... liegt darin, dass es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §52;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs5 idF 1999/I/170;
Rechtssatz: Für die Lösung der Frage, ob einem Objekt eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zukommt, ist die in der Fachwelt vorherrschende Meinung ausschlaggebend. Dabei ist insbesondere auf den Wissens- und Erkenntnissta... mehr lesen...