Norm
AlVG §27Rechtssatz
Im „geblockten Altersteilzeitmodell" erwirbt der Arbeitnehmer durch Krankenstände in der Vollzeitphase, soweit die Entgeltfortzahlung nur mehr 50 % beträgt, nur ein 50 %iges Guthaben für die Freizeitphase und, soweit die maximale Entgeltfortzahlungsdauer überschritten ist, kein Guthaben für die Freizeitphase.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122355Dokumentnummer
JJR_20070808_OGH0002_009OBA00019_07W0000_001