Norm: AngG §27 E2BEinstG §8 Abs4GewO 1859 §82 litbDBO der Bediensteten der Österreichischen Privatbahnen §39 Abs2 litf
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer, dem die Eigenschaft als begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG zukommt, kann wegen Dienstunfähigkeit nach § 27 Z 2 AngG, § 82 lit b GewO 1859 oder nach § 39 Abs 2 lit f DBO nur dann entlassen werden, wenn feststeht, dass er nicht nur im Rahmen seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung oder ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil, sowie die fachkundigen Laienrichter Komm.Rat Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Biedermann & Belihart, Rechtsanwälte OEG in Wien, gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I) 1: Die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden nur noch Beklagte genannt) gab mit Schriftsatz vom 25. Juni 2002 (Datum des Einlangens) und der Berufung auf das Firmenbuch bekannt, dass an die Stelle der bisherigen beklagten Partei V***** GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die V***** GmbH & Co getreten sei. Aus dem öffentlichen Firmenbuch ergibt sich hingegen folgendes: Zu römisch eins) 1: Die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein Vermittlungsunternehmen als Bindeglied zwischen Produktgebern und dem Vertrieb. Produktgeber sind Versicherungsunternehmen. Vertrieben werden Pensionsvorsorgeprodukte, im Wesentlichen Kapital-Lebensversicherungen. Das Vertriebssystem erfolgt ausschließlich leistungsorientiert in Form eines hierarchisch gegliederten "Struktursystems". Sämtliche Mitarbeiter arbeiten als Versicherungsagenten mit Gewerbeschein und haben auf allen Ebenen s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein Vermittlungsunternehmen als Bindeglied zwischen Produktgebern und dem Vertrieb. Produktgeber sind Versicherungsunternehmen. Vertrieben werden Pensionsvorsorgeprodukte, im Wesentlichen Kapital-Lebensversicherungen. Das Vertriebssystem erfolgt ausschließlich leistungsorientiert in Form eines hierarchisch gegliederten Struktursystems. Sämtliche Mitarbeiter arbeiten als Versicherungsagenten mit Gewerbeschein und haben auf allen Ebenen sel... mehr lesen...
Norm: AngG §36 Abs2 VAngG §37EGV Maastricht Art48
Rechtssatz: Eine Konkurrenzklausel kann eine im Einzelfall sachlich gerechtfertigte Beschränkung der Freizügigkeit sein, wenn sie sich als verhältnismäßig darstellt - was den nationalen Gerichten eine am Gemeinschaftsrecht orientierte Sachlichkeitsprüfung aufträgt -, zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dient und sich unterschiedslos an Inländer und Ausländer richtet. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte war vom 1. 6. 1993 bis 31. 8. 1994 bei der klagenden Partei als Verkaufsrepräsentantin für Kopiergeräte (für Normalpapier) beschäftigt und kündigte ihr Arbeitsverhältnis selbst auf. Ihr Arbeitsvertrag enthielt unter anderem eine Konkurrenzklausel mit einer Konventionalstrafe in der Höhe der Bruttobezüge der letzten 6 Monate ihres Arbeitsverhältnisses. Seit 1. 9. 1994 ist die Beklagte bei einem Mitbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: des Berufungsurteils, der Kläger habe zwar durch unrichtige Angaben über dringende, in Jugoslawien zu verrichtende Angelegenheiten einen Urlaubsvorgriff "erschlichen", aber dadurch den Entlassungsgrund nach § 82 lit f ersten Tatbestand Gewerbeordnung nicht erfüllt, weshalb die beklagte Partei auch nicht die Rechte aus einer Konkurrenzklausel geltend machen könne (§ 37 Abs 2 AngG), ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 30.6.1993 beim SV C***** als Fußballspieler tätig. Für den Transfer zahlte die klagende Sportvereinigung, die mit dem Beklagten am 21.7.1993 einen Zweijahresvertrag abschloß, S 300.000,- und verpflichtete sich unter anderem, dem Beklagten die Freigabe an jeden von ihm gewünschten Verein zu erteilen; allerdings nur gegen Zahlung einer Transfersumme von S 300.000,- bei einem Verein der 1. oder 2.Fußballbundesliga bzw von S 100.000,- bei ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §879 Abs1 BIIhABGB §879 Abs1 CIIo4ABGB §1152 F1AngG §36 IAngG §37BPG ArtV Abs4 Z3
Rechtssatz: Unwirksamkeit einer Treuepflichtklausel in einer Betriebspensionsvereinbarung, soweit darin auf die Tätigkeit der nur anwartschaftsberechtigten Ehegattin des Pensionisten bei einem Konkurrenzunternehmen abgestellt wird. Entscheidungstexte 9 ObA 299/92 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.Jänner 1959 bis 1.Juni 1983 beschäftigt. Mit Vertrag vom 22.Mai 1978 wurde dem Kläger eine Pension zugesichert, deren Höhe sich zuletzt auf 41.207 S brutto monatlich belief. Punkt VII dieses Pensionsvertrages bestimmt unter anderem: "Die Gesellschaft kann die Pension mit der Wirkung einstellen, daß damit der Anspruch des Dienstnehmers auf Pension sowie die Anwartschaften der Angehörigen auf Versorgungsgenuß b... mehr lesen...
Norm: AngG §36 VAngG §37
Rechtssatz: Die Zulässigkeit und Wirksamkeit der in einer mit einem Angestellten getroffenen Pensionsvereinbarung enthaltenen Treuepflichtklausel, die eine Konkurrenzierung des bisherigen Arbeitgeber mit einem Verfall der erworbenen Pensionsanwartschaft sanktioniert, ist nach den §§ 36 und 37 AngG zu beurteilen. Entscheidungstexte 9 ObA 84/88 Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9. Juli 1925 geborene Kläger war bei der beklagten Partei vom 1. Mai 1950 bis 31. August 1957 und vom 1. April 1959 bis 31. Dezember 1982 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 31. Dezember 1982 durch Kündigung des Arbeitgebers. Bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bezog der Kläger ein Gehalt inklusive Überstundenpauschale von 81.890 S. Am 23. November 1965 schloß der Kläger mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei einen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AngG §36 VAngG §37
Rechtssatz: Eine Rücksichtnahme auf die
Gründe: , aus denen der Gesetzgeber Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen untersagt oder in ihrer Wirkung beschränkt, hat nur im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung, also im Wege der "Rechtsanalogie" (Gesamtanalogie) zu erfolgen. Die sinngemäße Anwendung der §§ 36 ff AngG im Wege der "Gesetzesanalogie" (Einzelanalogie) hat hingegen nicht stattzufinden. Daher ist das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war seit Mai 1977 als Personalberater bei der klagenden M***-B*** angestellt, die sein Dienstverhältnis zum 30.9.1984 aufkündigte. In Punkt VI. des Dienstvertrages verpflichtete sich der Beklagte, "während eines Zeitraumes von zwei Jahren nach einem eventuellen Ausscheiden,.... Mitarbeiter der Dienstgeberin oder von Partnerfirmen, die zur Zeit seines Ausscheidens oder in den letzten zwölf Monaten vor diesem Zeitpunkt angestellt waren", nicht "abzuwe... mehr lesen...
Norm: AngG §37
Rechtssatz: Will der Dienstgeber die Konkurrenzklausel bei arbeitsgeberseitiger Kündigung aufrecht erhalten, muss aus dem Inhalt der Lösungserklärung (oder aus sonstigen Umständen bei der Lösung des Dienstverhältnisses) dem Angestellten klar erkennbar sein, dass ein wichtiger Lösungsgrund in Anspruch genommen wird. Diesbezügliche Unklarheiten gehen zu Lasten des Dienstgebers, weil es bei der Kündigung ja die Regel ist, dass sie o... mehr lesen...
Norm: AngG §37
Rechtssatz: Das Wirksambleiben der Konkurrenzklausel nach § 37 Abs 1 und 2 AngG setzt nicht in allen Fällen ein schuldbares Verhalten vom Gewicht eines Entlassungsgrundes (Austrittsgrundes) voraus; in den minder schweren Fällen, in denen der Angestellte im Sinne des § 37 Abs 2 AngG immerhin durch schuldhaftes Verhalten begründeten Anlaß zur Lösung des Dienstverhältnisses gibt, steht dem Dienstgeber nur die Möglichkeit der Kündigu... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin) macht gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Beklagten), der in ihrem Vermögensberatungsunternehmen als freier Handelsvertreter tätig war, mit Unterlassungsbegehren und Antrag auf einstweilige Verfügung eine vertragliche Konkurrenzklausel geltend, deren Wirksamkeit der Beklagte bestreitet. Der Erstrichter bewilligte die beantragte einstweilige Verfügung längstens bis 31. Juli 1981 auf G... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIfAngG §36 VAngG §37HVG §1HVG §26
Rechtssatz: Eine auf die nebenberufliche Tätigkeit im Geschäftszweige des Geschäftsherrn und auf die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eines "freien Handelsvertreters" beschränkte Konkurrenzklausel ist zulässig und wirksam, wenn der Geschäftsherr nicht durch schuldbares Verhalten dem Vertreter begründeten Anlaß zum vorzeitigen Austritt gegeben hat. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AngG §36AngG §37
Rechtssatz: Die für die Wettbewerbsverbote mit kaufmännischen Angestellten geltenden Vorschriften des § 74 Abs 2 HGB und des § 74 a Abs 1 Satz 3 HGB sind auf Wettbewerbsverbote mit sonstigen Arbeitnehmern, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden. Das bedeutet: Wettbewerbsverbote mit Arbeitnehmern jeder Art sind ungültig, wenn sie keine Karenzentschädigung für den Arbeitnehmer vorsehen. Sie... mehr lesen...