Norm
ABGB §879 BIIfRechtssatz
Eine auf die nebenberufliche Tätigkeit im Geschäftszweige des Geschäftsherrn und auf die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eines "freien Handelsvertreters" beschränkte Konkurrenzklausel ist zulässig und wirksam, wenn der Geschäftsherr nicht durch schuldbares Verhalten dem Vertreter begründeten Anlaß zum vorzeitigen Austritt gegeben hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Handelsagent, Vertreter, Branche, Sittenwidrigkeit, gute Sitten, Nebentätigkeit, Nebenbeschäftigung, Ende, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurrenzverbot, Konkurrenzklausel, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Vereinbarung, Gültigkeit, Verschulden, AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0029599Dokumentnummer
JJR_19810305_OGH0002_0070OB00529_8100000_001