Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** S*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 6. Dezember 1988 als angelernte Arbeiterin beschäftigt. Sie erfuhr am 11. Juni 1990 von ihrer Schwangerschaft und gab dies der Beklagten unverzüglich bekannt. Mit Schreiben vom 31. Juli 1990 wurde sie an diesem Tag entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie insgesamt S 86.725,62 brutto sA an fälligem Entgelt, Urlaubsentschädigung und Kündigungsentschädigung. Die Entlassung sei ungerechtfertigt sowie verspätet erfolgt und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Gegenstand und Hauptzweck des Unternehmens der beklagten Partei die Erstellung von Konstruktionszeichnungen und -berechnungen für Maschinen und technische Anlagen in Form einer beratenden Ingenieurgesellschaft. Tatsächlich beschäftigte sich die beklagte Partei mit der Anfertigung von Plänen für Maschinen und technische Geräte, hauptsächlich jedoch mit dem Verleih von technischen Arbeitskräften. Sie übernahm auch die Zeichenarbei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichthofes Hon. Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Scheuch und Eduard Giffinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** W*****, vertreten durch ***** Rechtsanwalt*****, wider die bek... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionswerber Feststellungsmängel auf Grund unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache (vgl. Fasching, Lehrbuch2 Rz 1774) geltend macht, führt er damit im Ergebnis nur eine in der Berufung unterlassene und daher unzulässige Mängelrüge (vgl. SZ 22/106; SZ 27/4; ÖBl. 1984, 109; RZ 1989/16 uva) aus, wobei es überdies an jeglichem Vorbringen hinsichtlich der zusätzlich begehrten Feststellungen fehlt (§ 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. September 1986 bei der Beklagten als Handelsreisender mit dem Reisegebiet Bezirk Liezen, Murau, Judenburg, Knittelfeld und westlicher Teil Leoben beschäftigt. Er hatte Bestellungen zu vermitteln, aber kein Abschlußrecht. Er war auch nicht berechtigt, den Kunden andere als in seiner Preisliste angegebene Preise einzuräumen. Er bezog ein monatliches Fixum von zuletzt 4.675 S brutto und Erfolgsprovisonen. In seinem Dienstvertrag war die Abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.September 1984 bei der beklagten Partei als Büroangestellte beschäftigt. Mit Schreiben vom 29.September 1988 wurde vom Geschäftsführer der beklagten Partei die Entlassung der Klägerin ausgesprochen. Die Klägerin ist mit einem Geschäftsanteil von 99 % Gesellschafterin der am 9.Oktober 1987 protokollierten Firma T*** Export-Import, Handels- und Produktionsgesellschaft mbH (im folgenden: Firma T***), deren Geschäftsführer ihr Bruder Heinz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rekurs des Beklagten: Das Berufungsgericht wies den im Berufungsverfahren gestellten Antrag des Beklagten, den (das Anbringen zu Protokoll regelnden) § 434 ZPO (sowie die Verweisungsnorm des § 2 Abs 1 ASGG) beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, zurück, weil den Parteien ein solches Antragsrecht nicht zukomme; die zweite Instanz begründete aber eingehend, warum sie gegen die Anwendung diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu entgegnen: Da mit dem Kläger eine Konkurrenzklausel nicht vereinbart war, war er berechtigt, unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der beklagten Partei eine ähnliche Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Unter diesem Revisionsgrund rügt die Revisionswerberin, daß von ihr in der Berufung gerügte Mängel des Verfahrens erster Instanz vom Berufungsgericht zu Unrecht verneint worden seien. Da die im § 25 Abs. 1 Z 3 ArbGG vorgesehene Neudurchführung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in das ASGG nicht übernommen wurde, sodaß nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten seit 24. Oktober 1966 als Arbeiter und seit 1. Oktober 1971 als Elektromonteur im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Er bezog zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von S 19.850,-- zuzüglich S 790,-- brutto Montagezulage, 14 x jährlich. Am 12. September 1985 wurde er entlassen. Mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, begehrt der Kläger vom Beklagten den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 257.100,30 brutto sA ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war in der Grazer Filiale der Beklagten seit 27. September 1971 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Am 25. April 1985 wurde sie entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei zu Unrecht erfolgt, verlangte sie von der Beklagten S 170.786,-- brutto sA an Abfertigung, Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Die Klägerin sei Alkoholikerin und sei schon mehrmals wegen alkoholbedingter Verfehlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1977 bei der beklagten Partei angestellt. Im Laufe des Jahres 1977 wurde er Leiter der Heizungsabteilung. Am 30.Juni 1983 wurde er wegen geschäftlicher Betätigung für das Konkurrenzunternehmen D E F entlassen. Der Kläger behauptet, er sei ungerechtfertigt entlassen worden. Er habe in seiner Freizeit Privatpersonen beraten, für sie geplant und die Lieferung von Installationsmaterial vermittelt, was ihm von der beklagten Partei ausdrüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im seinerzeitigen Modegeschäft der Beklagten vom 20. Oktober 1980 bis 4.März 1981 als Geschäftsführerin und Verkäuferin beschäftigt. Am 4.März 1981 wurde sie vorzeitig entlassen. Sie behauptet, ein wichtiger Grund dazu habe nicht bestanden, weil sie am 4.März 1981 nicht unbegründet dem Dienst ferngeblieben, sondern wegen eines entzündeten Hühnerauges arbeitsunfähig gewesen sei. Die Klägerin begehrte zuletzt an rückständigem Lohn einschließlich o... mehr lesen...
Der Beklagte war als gewerberechtlicher Geschäftsführer bei der klagenden GesmbH angestellt. Die Klägerin hat das Arbeitsverhältnis zum 31. 12. 1982 aufgekundigt und dem Beklagten eine - seiner Dienstzeit entsprechende - Abfertigung von 102 910.02 S gezahlt. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt die Klägerin vom Beklagten die Rückzahlung dieser Abfertigung. Sie behauptet, der Beklagte habe noch während des aufrechten Bestehens seines Arbeitsverhältnisses entgegen § 7 AngG ohne ihre ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Beklagten 41 497.07 S samt Nebengebühren als Kündigungsentschädigung und restliches Urlaubsgeld mit der Begründung: , die Beklagte habe ihn am 8. 4. 1981 ungerechtfertigt entlassen. Die Beklage beantragt, das Klagebegehren abzuweisen, und wendet ein, die Entlassung sei mit Recht erfolgt. Die Beklagte habe am 7. 4. 1981 durch eine Zeitungsmeldung erfahren, daß der Kläger wegen schweren Diebstahls bei seinem früheren Dienstgeber verurteilt worden sei. Er sei f... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Abs1 A6
Rechtssatz: Ein nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eingenommenes Verhalten des Arbeitnehmers ist für die Berechtigung einer - vorangegangenen - Entlassung rechtlich bedeutungslos. Entscheidungstexte 4 Ob 129/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 129/77 4 Ob 49/82 Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 4... mehr lesen...