Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Helmut Tomek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Doris K*****, 2. H***** K*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Karl Heinz Plankel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Hutterer und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Alfred K*****, vertreten durch Dr. Borns Rechtsanwalts GmbH in Gänserndorf, wider die beklagte Partei *****, vertreten durch CMS Reich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Gottfried K*****, vertreten durch Klein, Wuntschek & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Brigitte I*****, gegen die beklagte Partei C***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Andreas Tinhofer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Leopold H*****, Arzt, *****, vertreten durch Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Rechtsanwältin in Wien, geg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Rudolf K*****, Landesvertragsbediensteter, *****, vertreten durch die Klein, Wuntschek & ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Uwe L*****, vertreten durch Dr. Susanne Kuen, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hilbert Aubauer... mehr lesen...
Begründung: Nach den entscheidungswesentlichen Feststellungen hat der Kläger, der als Amtsleiter die höchste nicht politische Funktion in der Gemeinde innehatte, im Jahr 2003 ca 500 bis 600 Dokumente der Gemeinde betreffend die Erledigung von Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen aber auch sonstige Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen auf eine CD kopiert und diese zu Hause in einer Schreibtischschublade aufbewahrt, zu der auch seine Lebensgefährtin und sein Sohn Zugang hat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Soweit sich die Revisionswerber über weite Strecken ihres Rechtsmittels mit der erstgerichtlichen Beweiswürdigung auseinandersetzen und im Revisionsverfahren abweichende Ersatzfeststellungen begehren, ist ihnen entgegenzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof keine Tatsacheninstanz ist und die Beweiswürdigung der Vorinstanzen nicht überprüfen kann. Dies gilt auch für die erst vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Ing. Peter W*****, einen ebensolchen Freispruch der Angeklagten Mag. Ivona K***** sowie gleichfalls in Rechtskraft erwachsene andere Faktenfreisprüche enthaltenden) Urteil wurden Mag. Herbert S***** und Mag. Dr. Reinhard Se***** (insoweit von der Anklage abweichend) des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB (A I.), Mag. Herbert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 14. 5. 1998 bis 25. 3. 2002 bei der Beklagten als Reinigungskraft beschäftigt, zunächst geringfügig, ab 1. 1. 2000 jeweils von Montag bis Freitag mit 22 Wochenstunden. Es gab keine Vereinbarung, die es der Beklagten erlaubt hätte, die Arbeitszeit der Klägerin einseitig zu ändern. Der Dienstzettel der Klägerin wies als Dienstort "Graz" aus. Die Klägerin war auch während aufrechten Arbeitsverhältnisses ausschließlich in Graz tätig, und zwar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 4. 6. 1997 stellte das Bundessozialamt Steiermark fest, dass der Kläger ab 1. 2. 1997 dem Kreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes angehört. Dieser Status des Klägers ist nach wie vor aufrecht. Der Grad seiner Behinderung beträgt 50 Prozent. Der Kläger ist seit 4. Feber 2001 als medizinisch-technischer Fachberater im Angestelltenverhältnis bei der beklagten Partei beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war zunä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß § 27 AngG berechtigen würden, zutreffend verneint. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß Paragraph 27, AngG berechtigen würden, zutreffend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Frage, ob weiteren Feststellungen zu treffen gewesen wären, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung (vgl MGA ZPO15 § 503 E 144 mwN etwa MietSlg 51.735). Alleine der Umstand, dass das Berufungsgericht den Kläger zur Berufungsverhandlung geladen hat ohne ihn ergänzend zu befrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine relevante Aktenwidrigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt nicht vor. Die Beklagte macht geltend, dass die Ausführungen des Berufungsgerichtes, dass die Beklagte gar nicht vorgebracht habe, dass die Klägerin während des Dienstverhältnisses unbefugt wesentliche Firmenunterlagen mit nach Hause genommen habe, mit dem Akteninhalt im Widerspruch stehe, weil die Beklagte in der Tagsatzung zur mündlichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die S*****AG - im Folgenden "Klägerin" genannt - entwickelt und vertreibt Zugangssysteme (Skipass-Systeme, Parksysteme) samt den dazugehörigen Tickets. Robert G***** - im Folgenden "Beklagter" genannt - war ab 1. 2. 1979 bei der Klägerin beschäftigt. Zuletzt war er als Angestellter in leitender Funktion, ab 1987 als Leiter der Sparte CP (Consumable Products) und ab 1992 zusätzlich des Bereichs Marketing, tätig. Im schriftlichen Dienstvertrag vom 10. 4. 1996 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im Dienstvertrag enthaltene Konkurrenzklausel ist im Wesentlichen eine Erweiterung der für "Handelsgeschäfte" (s. Kuderna, Entlassungsrecht2 99) geltenden Regelung des § 7 Abs 1 AngG auf die von der Klägerin betriebenen Geschäfte. Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass zur Auslegung dieser Vertragsbestimmung die zu § 7 Abs 1 AngG ergangene Rechtsprechung heranzuziehen sei, ist somit jedenfalls vertretbar.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich richtig b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch in Verfahren nach dem ASGG kann nach ständiger Rechtsprechung ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel nicht mehr in der Revision gerügt werden (RZ 1989/16; 8 ObA 353/97p ua). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes zur Gänze übernommen und keine darüber hinausgehenden getroffen hat. Die Behauptung, daß dem Berufungsgericht bei der Überprüfung der Beweiswürdigung Irrtümer und Fehler unterlaufen seien, legt hingegen keine Aktenwidrigkeit dar (RIS-Justiz RS0043203). Im übrigen hat das Berufun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß das wiederholte verspätete "Einstempeln" des Klägers, das nachfolgende Verlassen des Betriebsgeländes und die erst etwas spätere Rückkehr ohne neuerliches Einstempeln (Manipulationen bei der Zeiterfassung) eine Entlassung gemäß § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG rechtfertigt, weshalb die Entlassungsanfechtung des Klägers gemäß § 107 ArbVG unberechtigt sei (§ 510 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsmitglied zuzustimmen sei, zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hingewiesen werden (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsmitgli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend eine Verpflichtung des Klägers, Überstunden zu leisten, und infolge Verweigerung der Überstundenleistung das Vorliegen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend eine Verp... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bei der Klägerin war vom 22.Mai 1989 bis 30.November 1990 als Montageeinsatzleiter beschäftigt. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist unter anderem die Überlassung von Arbeitskräften, sowie die Ausübung des Schlossereigewerbes einschließlich des Anlagen- und Rohrleitungsbaus. Mit Vertrag vom 17. Oktober 1990 gründete der Beklagte mit anderen Gesellschaftern die H***** Gesellschaft mbH, deren Unternehmensgegenstand unter anderem das Zurverfügun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Auch in Arbeitsrechtssachen können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden (RZ 1989/16). Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführunge... mehr lesen...