Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: MRK Art10StGG Art13EGVG ArtVIII Abs1 lita zweiter TatbestandStmk LG betreffend die Anstandsverletzung. Lärmerregung und Ehrenkränkung
Rechtssatz: Stmk. LG betreffend Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung; Wesensgehalt des Grundrechtes auf Meinungsäußerungsfreiheit iS der Art13 StGG und Art10 MRK; keine Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Datenschutzkommission erteilte der A M GesmbH, einer Tochtergesellschaft der M AG Schweiz mit dem Sitz in Wien, mit Bescheid vom 8. Oktober 1981, Z 175.328/4-DSK/91, gemäß §32 des Datenschutzgesetzes - DSG -, BGBl. 565/1978, die Genehmigung zur Überlassung näher bestimmter Daten in das Ausland. Der
Spruch: des Bescheides lautet in Punkt 1 wie folgt: "Gem. §32 Datenschutzgesetz wird, soweit eine Genehmigungspflicht auch im Sinne der Verordnung BGBl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981 MRK Art10StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art13AVG §58DSG §32DSG §36 Abs4
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen eine belastende Nebenbestimmung, die mit der erteilten Genehmig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer hat am 31. Mai 1978 im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens Obritz Berufung gegen den Besitzstandsausweis und den Bewertungsplan erhoben. Die Nö. Agrarbezirksbehörde hat diese Eingabe dem Beschwerdeführer mit dem Auftrag zur Verbesserung (Beibringung einer zweiten Ausfertigung und einer Vollmacht) binnen einer Woche rückgestellt. Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit einem Schreiben vom 27. Juni 1978 mit folgendem Wortlaut: "... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art12 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2StGG Art13AgrBehG §5 Abs2 Z1AgrVG §1AVG §34 Abs3AVG §36 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §34 Abs3; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung des Rechtes der freien Meinungsäußerung und des Gleichheitsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Agrarbezirksbehörde Graz verhängte mit Bescheid vom 1. August 1977, Z 3 G 39/647-1977, über J.B. gemäß §34 Abs3 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe von 1.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Haftstrafe von drei Tagen, weil er sich in einem Schreiben an diese Behörde im Grundzusammenlegungsverfahren Gleinstätten einer grob beleidigenden Ausdrucksweise bedient habe, indem er äußerte: "Ich verbiete Ihnen auftragsgemäß ein für allemal, die Frau Z. damit ei... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5StGG Art13AgrVG §1AVG §34 Abs3AVG §36 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §34 Abs3; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung dieser Bestimmung; keine Verletzung des Rechtes der freien Meinungsäußerung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. hat am 22. Mai 1974 unter Z D 36/1973 den Beschluß gefaßt, daß Grund zur Disziplinarbehandlung des Beschwerdeführers vorhanden sei, weil ihm ua. zur Last gelegt werde, "er habe am 4. Juli 1972 in den Geschäftsräumen der R. Gesellschaft bmH. in Wien verschiedene dort anwesende Personen 'unfähig', 'Lügnerinnen', 'Gesindel' und 'kriminell' und die Firma R. durch die Vorwürfe des Betruges u... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3B-VG Art133 Z4StGG Art6 / ErwerbsausübungStGG Art13AVG §59 Abs1DSt 1872 §2DSt 1872 §5DSt 1872 §25 Abs1DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §40 Abs2DSt 1872 §49 Abs4DSt 1872 §50 Abs2StPO §258 Abs1
Rechtssatz: Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter; keine Bedenken gegen §2, §25 u... mehr lesen...