Entscheidungsgründe: Der Kläger bemühte sich über ein Immobilienbüro um eine Wohnung, weil seine bisherigen Wohnverhältnisse nach einem dritten Kind nicht ausreichten. Das Immobilienbüro bot ihm eine Wohnung mit 68 m2 im zweiten Wiener Gemeindebezirk zum Kauf an. Zum Besichtigungstermin war die Wohnung noch bewohnt. Den vom Immobilienbüro vorgelegten Finanzierungsplan, wonach der Kläger Rückzahlungsraten in Höhe von S 7.000,-- bis S 8.000,-- für einen für den Wohnungsankauf aufzun... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd8PeisG 1976 §1aPreisG 1976 §2
Rechtssatz: Bedarf eine Verordnung als genereller Verwaltungsakt keiner Vollziehung durch individuelle Verwaltungsakte, kann schon aus der Erlassung der Verordnung ein Schaden und damit ein Amtshaftungsanspruch erwachsen. Das gilt auch für die Verordnungen des BMW, mit denen gemäß § 1a Abs 1 PreisG für Sachgüter und Leistungen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise und Entgelte festgesetzt werden... mehr lesen...
Begründung: Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie (im folgenden kurz BMHGI) hat u.a. folgenden Milchpreisverordnungen erlassen: 1. Die Verordnung vom 30.April 1982, betreffend Preisbestimmungen für Milch, Zl 36.560/1 III/VII/82, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr 101 vom 1.Mai 1982, in Kraft getreten am 1.Mai 1982, außer Kraft getreten mit 3.Juli 1983; 2. die Verordnung vom 1.Juli 1983, Zl 36.560/1 III/VII/83, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne der Bestimmungen des Kärntner Elektrizitätswirtschaftsgesetzes LGBl. 1978/77 (KEWG). Gemäß § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes besteht der Unternehmenszweck der Beklagten in der entgeltlichen Abgabe elektrischer Energie an andere; sie hat gemäß § 13 Abs.2 KEWG eine einheitliche und gleichmäßige Versorgung der Abnehmer des ganzen Landes auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu erreichen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917aPreisG 1976 §1PreisG 1976 §2
Rechtssatz: Ob eine verwaltungsrechtlich normierte Preisregelung "zum Schutze eines Vertragspartners" erlassen wurde und daher auf den Einzelvertrag einwirkt, ist nach dem Schutzzweck der Preisregelung zu beurteilen; erforderlich ist, daß der einzelne geschützt werden soll. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Anwendung Allgemeiner Bedingungen und Tarife dient (auch) dem Schutz des Kunden. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes, LGBl. 1979/22. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Gesetzes sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit einer Konzession gemäß § 4 Abs. 1 lit. a verpflichtet, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Tarifpreise zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Tarifpreisen mit jedermann innerhalb des Versorgungsgebiete privatrechtliche Vert... mehr lesen...
Norm: PreisG 1976 §2PreisG 1976 §8V BMGU betr die Neuregelung der Handelsspanne im pharmazeutischen Großhandel allg
Rechtssatz: Die Vertragsbestimmung "zur Summe aus Waren, Emballagen etc erfolgt ein Verarbeitungszuschlag von drei Prozent, soweit der Verkauf an Letztverbraucher erfolgt", verstößt nicht gegen die zitierte Verordnung und auch nicht gegen das PreisG 1976. Bei Ihrer Prüfung durch das Kartellgericht muß die Frage, wer im Falle der W... mehr lesen...
Norm: ARG §13aÖZG 2003 §1PreisG 1976 §2PreisG 1976 §8 Abs1RabG §1
Rechtssatz: Mit dem an sich mehrdeutigen Begriff "Großhandel" wird jener Bereich des Handels umschrieben, bei dem der Absatz der Ware nicht an den Konsumenten, sondern an den Wiederverkäufer erfolgt. Vom Großhandel wird daher nicht jene Sparte des Handels betroffen, in der die Veräußerung der Ware an den (Letztverbraucher) Verbraucher, also an jene Person erfolgt, die eine Ware z... mehr lesen...
Norm: V des BMGU betr Neuregelung der Handelsspannen im pharmazeutischen Großhandel allgPreisG 1976 §2PreisG 1976 §8
Rechtssatz: Die Vertragsbestimmung "zur Summe aus Waren, Emballagen etc erfolgt ein Verarbeitungszuschlag von 3 %, soweit der Verkauf an Letztverbraucher erfolgt", verstößt nicht gegen die zitierte Verordnung und auch nicht gegen das Preisgesetz 1976. Bei Ihrer Prüfung durch das Kartellgericht muß die Frage, wer im Falle der Weit... mehr lesen...