Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde und des vorgelegten Bescheides sowie der vorgelegten weiteren Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit Eingabe (Beschwerde) vom 9. Dezember 2003 an belangte Behörde machte der Beschwerdeführer, sowie für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung, geltend, dass sein Name bei der Eingabe einer näher bezeichneten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in die (vom Bundeskanzleramt geführte) RIS-... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz14/02 Gerichtsorganisation18 Kundmachungswesen
Norm: BGBlG 2004 §13;BGBlG 2004 §6 Z2;BGBlG 2004 §6;DSG 2000 §11 Abs1 Z4;DSG 2000 §27 Abs1;DSG 2000 §4 Z4;DSG 2000 §4 Z5;OGHG §15 Abs5 idF 2001/I/095;OGHG §15 idF 2001/I/095;OGHG §15a Abs1 idF 2001/I/095;OGHG §15a idF 2001/I/095;
Rechtssatz: Die Datenschutzkommission hat mit dem angefochtenen Bescheid ein gegen das Bundeskanzleramt bzw. den Bun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes vom 3. Februar 1993, Zl. Präs. 5000-165/93, abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, das Begehren des Beschwerdeführers, ihm Abdrucke aller Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, die in erster Instanz unter den Aktenzeichen SW oder Ub bearbeitet worden sind, zu "erteilen", sei vom Präside... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation
Norm: OGHG §15a Abs1;OGHG §22 Abs2;
Rechtssatz: Da ein Anspruch, Abdrucke iSd § 15a Abs 1 OGHG zu erhalten, demnach nur hinsichtlich bereits ergangener Entscheidungen geltend gemacht werden kann, vermag die Abweisung des Begehrens, dem Bf Ausfertigungen zukünftiger Entscheidungen zu geben, ihn schon aus diesem Grund nicht in seinen Rechten zu verletzen. Der Anspruch nach § 15a Abs... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation
Norm: OGHG §15a Abs1;OGHG §22 Abs2;
Rechtssatz: Das OGHG räumt einen Anspruch auf ein vom Antragsteller bestimmtes Teilabonnement nicht ein. Vielmehr obliegt die Bestimmung der Sachgebiete iSd § 22 Abs 2 OGHG dem Präsidenten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010802.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation
Norm: OGHG §15a Abs1;OGHG §22 Abs2;
Rechtssatz: Aufgrund des § 22 Abs 2 OGHG ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Anspruch, von (durch den Antragsteller) bestimmt bezeichneten Entscheidungen Abdrucke zu erhalten und der Möglichkeit, Abdrucke von allen Entscheidungen oder nur von jenen bestimmter Sachgebiete (wobei die Bestimmung der Sachgebiete dem Präsidenten obliegt) laufe... mehr lesen...