Begründung: Der Beschwerdeführer stellte am 25.04.2024 den verfahrensgegenständlichen dritten Antrag auf internationalen Schutz (zweiten Folgeantrag). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Folgeantrag mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 01.10.2024 (I.) hinsichtlich des Status des Asylberechtigten sowie (II.) hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück und erteilte (III.) keinen Aufenthal... mehr lesen...