Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Magdalena Honsig-Erlenburg über die Beschwerde der A Z P, SLO-M, vertreten durch Grasch + Krachler Rechtsanwälte OG, Leibnitz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 16.09.2020 betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgese... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.11.2021 Norm: GewO 1994 §373a Abs4GewO 1994 §94 Z72VStG §44a Z1
Rechtssatz: Die Tathandlung einer Übertretung des § 373a Abs 4 GewO 1994 beim reglementierte Gewerbe „Überlassung von Arbeitskräften“ ist entsprechend dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG ausreichend – mit Beschreibung der wesentlichen Tatbestandselemente (Beschreibung der vorübergehenden, grenzübersch... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über die Beschwerde des Mag. G Z, T P, W, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 07.09.2020 betreffend Ablehnung einer Auskunft aus der Zulassungsevidenz nach KFG, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe bestä... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.02.2021 Norm: KFG 1967 §47 Abs2aGewO 1994 §94 Z62GewO 1994 §129 Abs4GewO 1994 §129 Abs5
Rechtssatz: Der Umfang der Gewerbeberechtigung „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe), eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, weiters eingeschränkt auf die Tätigkeit der Kontrolle privater Liegenschaften und Meldung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge an den Verfüg... mehr lesen...
Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde von 1. M B und 2. H S, beide S, beide vertreten durch Summer Schertler Kaufmann Droop Lerch Rechtsanwälte GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde S vom 26.09.2017 betreffend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (mitbeteiligte Partei: K K, K, vertreten durch Rechtsanwalt MMag. Josef Lercher, Röthis), nach Durchführung einer ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z2GewO 1994 §2 Abs4 Z1GewO 1994 §94 Z19
Rechtssatz: Eine Lohnschlachttätigkeit (Schlachtung und Weiterverarbeitung von Tieren, welche im Eigentum Dritter stehen) ist nicht als Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft zu qualifizieren. Schlagworte landwirtschaftliches Nebengewerbe, Lohnschlachtung ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Manfred Böhler über die Beschwerde des M R, L, vertreten durch Nagel Bitriol, Rechtsanwälte, Bregenz, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 10.10.2016, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgeset... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.04.2017 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §94 Z42GewO 1994 §109 Abs3
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass der Beschwerdeführer den Nachweis der individuellen Befähigung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), eingeschränkt auf Tätowieren, nicht erbracht hat. Einerseits entsprach der vom Beschwerdeführer besuchte Kurs nicht dem in der... mehr lesen...