IM NAMEN DER REPUBLIK Mit Bescheid vom 28.12.2005, ***, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Tulln der A GmbH, die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der gewerblichen Betriebsanlage am Standort ***, auf den Grundstücken ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, *** und ***, KG ***, durch ? Errichtung und Betrieb eines Hallenzubaus (Produktionshalle für Beton-Tunnelauskleidungen) ? Einbau einer Schlosserei mit maschineller Einri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.08.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77GewO 1994 §75GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §81 Abs1
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens nach § 81 Abs. 1 Satz 1 GewO ist nur die Änderung der genehmigten Anlage. Nur insoweit, als es wegen der Änderung zur Wahrung der in § 74 Abs. 2 GewO umschriebenen Interessen gegenüber der bereits genehmigten Anlage erforderlich ist, hat nach... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.08.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77GewO 1994 §75GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §81 Abs1
Rechtssatz: Das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage ist ein Projektverfahren, in dem der Beurteilung die im § 353 GewO genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Die Behörde ist an den Inhalt des Ansuchens gebunden. Der Behörde ist es daher verwehrt, mehr ode... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.08.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77GewO 1994 §75GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §81 Abs1
Rechtssatz: Eine unter Vorschreibung einer Auflage erteilte Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage bzw. deren Änderung ist in der Weise eingeschränkt, dass von ihr ohne Beachtung der Auflage kein Gebrauch gemacht werden darf (vgl. VwGH 87/04/0245). […] Der Betriebsanlageni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 07.08.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77GewO 1994 §75GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §81 Abs1
Rechtssatz: Eine allfällige Änderung [der Betriebsanlage], sofern sie die in § 74 Abs. 2 GewO genannten Folgen herbeiführen kann, bedarf einer gewerbebehördlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 81 GewO. Gegen konsenslose Änderungen hat die Behörde mit einstweiligen Zwangs- und Sich... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Wimmer als Einzelrichter über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung des Herrn AK, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alois Autherith, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Krems an der Donau vom 20.08.2009, Zl. KS-AN-3709/25/18-2009, mit welchem Herrn AK für die Auflassung der Treibstofftankstelle im Standort ***, ***, auf den Grundstücken Nr. .*** und ***, beide KG **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.01.2018 Norm: GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §83 Abs3
Rechtssatz: Adressat eines Bescheides gemäß § 83 Abs. 3 GewO ist der jeweilige Inhaber der in Auflassung begriffenen Anlagenteile. Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Auflassung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.674.001.2014 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.01.2018 Norm: GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §83 Abs3
Rechtssatz: Nur der Inhaber einer Betriebsanlage kommt als Bescheidadressat für die Vorschreibung von notwendigen Vorkehrungen in Frage. Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Auflassung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.674.001.2014 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 04.01.2018 Norm: GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §83 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob jemand Inhaber einer Betriebsanlage ist, kommt es darauf an, ob jemandem Einfluss auf das faktische Geschehen der Betriebsanlage zukommt. Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Auflassung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...